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Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

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Aktualisierungszeit:2026-04-21 | Lesezeiten:809

Namen:Li Na

Position:

Professionelle Bereiche:Gut im Umgang mit verschiedenen zivil- und handelsrechtlichen Fällen wie Privatkrediten, Vertragsstreitigkeiten, Arbeitskonflikten, Ehe- und Familienangelegenheiten usw.

Li Na, praktizierende Anwältin
Graduiertenschule:Abschluss als Master of Business Administration an der Beijing University of Aeronautics and Astronautics. Bachelor-Abschluss in Englisch, Berufsniveau 8. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit und Führung von aus dem Ausland finanzierten Unternehmen und verfügt über ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten und Teamgeist. Als Arbeitssprache kann Englisch verwendet werden.
Fachgebiete:Gut im Umgang mit verschiedenen zivil- und handelsrechtlichen Fällen wie Privatkrediten, Vertragsstreitigkeiten, Arbeitskonflikten, Ehe- und Familienangelegenheiten usw.
Praxiserfahrung
Er hat Zivilsachen wie private Kreditvergabe, Vertragsstreitigkeiten, Arbeitsstreitigkeiten, Ehe- und Familienangelegenheiten usw. sowie Strafsachen wie die Provokation von Unruhen und die illegale Übernahme öffentlicher Einlagen bearbeitet.
Persönlicher Fall (Teil)
Vertrat Herrn Li in der zweiten Instanz eines Arbeitsstreitfalls gegen ein Unternehmen in Shanghai: Er forderte das Unternehmen auf, eine Entschädigung für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsvertrags zu zahlen, hob das Urteil in der ersten Instanz des Falles auf, dass das Unternehmen den Arbeitsvertrag rechtmäßig ohne Zahlung einer Entschädigung gekündigt hatte, und erwirkte für die Parteien sämtliche Entschädigungen für die rechtswidrige Beendigung des Arbeitsvertrags.

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