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Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

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Die Bestellnummer 590 kann 35 häufige Fragen beim Abbruch beantworten. Verstehst du es?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-04-28 | Lesezeiten:895

Vielleicht hören Sie bei Beratungsgesprächen oft Order 590, verstehen aber zunächst nicht, was Order 590 ist. Heute teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei der Staatsratsverordnung Nr. 590 um die „Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land“ handelt. Bei dieser Verordnung handelt es sich um ein nationales Gesetz und eine Verordnung, die am 21. Januar 2011 offiziell verkündet und umgesetzt wurde. Die meisten Fragen, die Ihnen beim Abriss begegnen, sind in der Verordnung klar geregelt. Das Yingting Lawyers Team hat dies sorgfältig für Sie organisiert. Die detaillierten Bedingungen können Sie selbst überprüfen oder uns folgen.

Die Bestellnummer 590 kann 35 häufige Fragen beim Abbruch beantworten. Verstehst du es?


1. Aus welchen Gründen können Häuser und Grundstücke von Privatpersonen und Unternehmen enteignet werden?

Siehe Artikel 8 der Verordnung 590

2. Müssen wir eine Entschädigung für die Enteignung von Häusern und Grundstücken von Privatpersonen und Unternehmen leisten?

Siehe Artikel 2 der Verordnung 590

3. Wer hat das Recht, Abgaben zu erheben?

Siehe Artikel 4 der Verordnung 590

4. Können während des Inkassovorgangs Gewinne erzielt werden? Wer übernimmt die Verantwortung?

Siehe Artikel 6 der Verordnung 590

5. Wer überwacht und betreut die Inkassoarbeiten?

Siehe Artikel 7 der Verordnung 590

6. Kann jeder Land erwerben, wenn er möchte? Wie benötige ich die Genehmigung zur Abholung?

Siehe Artikel 9 der Verordnung 590

7. Sollte bei der Enteignung die Meinung der enteigneten Personen eingeholt werden?

Siehe Artikel 10 der Verordnung 590

8. Was können wir tun, wenn die meisten Anwohner, die an der Sanierung alter Städte beteiligt sind, mit der Entschädigung nicht zufrieden sind?

Siehe Artikel 11 der Verordnung 590

9. Wann soll die Entschädigung gezahlt werden?

Siehe Artikel 12 der Verordnung 590

10. Was sollte in der Steuererklärung angegeben werden?

Siehe Artikel 13 der Verordnung 590

11. Was soll die enteignete Person tun, wenn sie mit der Enteignungsentscheidung unzufrieden ist?

Siehe Artikel 14 der Verordnung 590

12. Kann die enteignete Person eine rechtmäßige Enteignung verweigern?

Siehe Artikel 15 der Verordnung 590

13. Gibt es eine Entschädigung für den überstürzten Bau von Häusern nach Bekanntgabe des Abrissbescheids?

Siehe Artikel 16 der Verordnung 590

14. Welche Entschädigungsleistungen sollen die enteigneten Personen (einschließlich Unternehmen) erhalten, wenn ihre Häuser enteignet werden?

Siehe Artikel 17 der Verordnung 590

15. Haben die Menschen, deren Häuser enteignet wurden, das Recht, bezahlbaren Wohnraum zu verlangen?

Siehe Artikel 18 der Verordnung 590

16. Wie viel Entschädigung ist angemessen und rechtmäßig, wenn das Haus enteignet wird?

Siehe Artikel 19 der Verordnung 590

17. Wer hat das Recht, den Wert eines Hauses zu schätzen?

Siehe Artikel 20 der Verordnung 590

18. Hat die enteignete Person das Recht zu wählen, ob für das enteignete Haus und Grundstück Geld oder ein Haus erforderlich ist?

Siehe Artikel 21 der Verordnung 590

19. Mein Haus wurde enteignet. Kann ich trotzdem in ein nahegelegenes Haus umziehen wollen?

Siehe Artikel 21 der Verordnung 590

20. Kann ein Unternehmen im Falle einer Enteignung neben der Entschädigung für Grundstücke und Wohnraum auch eine Entschädigung für Verluste aufgrund der Produktions- und Geschäftseinstellung verlangen?

Siehe Artikel 23 der Verordnung 590

21. Welche illegalen Bauten werden nicht entschädigt?

Siehe Artikel 24 und Artikel 16 der Verordnung Nr. 590

22. Welche Mindestinhalte muss eine Abbruchschadensersatzvereinbarung enthalten?

Siehe Artikel 25 der Verordnung 590

23. Kann ich klagen, wenn die Abbruchvereinbarung nicht eingehalten wird?

Siehe Artikel 25 der Verordnung 590

24. Was soll ich tun, wenn ich nicht innerhalb der Vertragslaufzeit unterschreibe?

Siehe Artikel 26 der Verordnung 590

25. Was sollen die enteigneten Personen tun, wenn sie mit der Entschädigung nicht zufrieden sind?

Siehe Artikel 26 der Verordnung 590

26. Ist es legal, jemanden umziehen zu lassen, ohne eine Entschädigung zu erhalten?

Siehe Artikel 27 der Verordnung 590

27. Ist es legal, Wasser, Strom und Stromkreise ohne Unterschrift abzuschneiden oder jemanden zur Unterschrift zu zwingen?

Siehe Artikel 27 der Verordnung 590

28. Was passiert, wenn die enteignete Person nicht unterschreibt oder klagt?

Siehe Artikel 28 der Verordnung 590

29. Wer hat das Recht, einen Zwangsabriss durchzuführen, wenn die abzureißende Person nicht unterschreibt?

Siehe Artikel 28 der Verordnung 590

30. Was ist ein legaler Zwangsabbruch?

Siehe Artikel 28 der Verordnung 590

31. Kann der Entschädigungsstatus jeder Familie bekannt gegeben werden?

Siehe Artikel 29 der Verordnung 590

32. Was sollen wir tun, wenn Abbruchpersonal seine Macht missbraucht oder seine Pflichten vernachlässigt?

Siehe Artikel 30 der Verordnung 590

33. Muss ich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ich mit Gewalt oder der Unterbrechung von Wasser, Strom oder Gas zur Unterschrift gezwungen werde?

Siehe Artikel 30 und Artikel 32 der Verordnung Nr. 590

34. Was soll ich tun, wenn es zu Korruption, Veruntreuung, privater Spaltung, Ausgabenkürzungen oder Zahlungsverzug kommt?

Siehe Artikel 33 der Verordnung 590

35. Wie können Bewertungsunternehmen für falsche Bewertungen bestraft werden?

Siehe Artikel 34 der Verordnung 590

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