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Wer hat die Befugnis, Bauernhöfe abzureißen?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-06-21 | Lesezeiten:379

Artikeleinleitung: „Umweltschutz-Abriss“ bezieht sich auf die Enteignung und den Abriss von Einheiten oder Häusern von Einzelpersonen auf dem Land gemäß den Gesetzen meines Landes über die Enteignung und den Abriss von kollektivem Land und staatseigenem Land durch die zuständigen Behörden, um die Umwelt zu schützen und Umweltschutzmaßnahmen und -ziele zu erreichen. In der Praxis wird mancherorts der „umweltfreundliche Abriss“ als Instrument zur Senkung der Abbruchkosten eingesetzt. Zwangsabrisse erfolgen oft im Namen des Umweltschutzes.

1. Wer hat das Recht, den Zuchtbetrieb abzureißen?

Zunächst müssen wir wissen, wer Gegenstand eines umweltfreundlichen Abrisses ist. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Eigentumsgesetzes, der Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf Staatsgrundstücken usw. sind für die Durchführung von Grundstücksenteignungen und Hausabrissarbeiten ausschließlich die zuständigen nationalen Abbruchbehörden zuständig. Nachbarschaftskomitees, Dorfkomitees usw. haben kein Abrissrecht.

Wer hat die Befugnis, Bauernhöfe abzureißen?


2. Muss Ihr Hof direkt abgerissen werden?

1. In den „Verordnungen zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ sind die Bedingungen für die Anordnung des Abrisses oder der Schließung von landwirtschaftlichen Betrieben hauptsächlich in Artikel 37 festgelegt: „Jeder, der gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt und in verbotenen Zuchtgebieten Vieh- und Geflügelfarmen oder Zuchtgemeinschaften errichtet, wird von der Umweltschutzabteilung der örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder darüber angewiesen, das illegale Verhalten zu stoppen; Diejenigen, die sich weigern, das illegale Verhalten zu beenden, werden mit einer Geldstrafe von mindestens 30.000 Yuan und höchstens 100.000 Yuan bestraft und der Volksregierung auf Kreisebene oder darüber angezeigt, um den Abriss oder die Schließung anzuordnen. Die Yingting Demolition Group erfuhr, dass diejenigen, die Vieh- und Geflügelfarmen oder Zuchtgemeinschaften in Trinkwasserschutzgebieten errichten, von der Umweltschutzabteilung der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene angewiesen werden, illegale Aktivitäten zu stoppen, eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan, aber nicht mehr als 500.000 Yuan zu verhängen und angewiesen werden, die Farm nach Genehmigung durch die Volksregierung mit der Genehmigungsbefugnis abzureißen oder zu schließen. „Es ist ersichtlich, dass die zuständigen Abteilungen die Zuchtfarm selbst dann nicht direkt auflösen können, wenn sie sich innerhalb des verbotenen Zuchtgebiets befindet, sondern zunächst die Einstellung der entsprechenden Aktivitäten der Farm anordnen sollten; wenn sie sich weigert, die Einstellung zu stoppen, kann die zuständige Abteilung den Abriss oder die Schließung anordnen.“

2. Innerhalb der „No-Brut-Zone“ dürfen keine Zuchtbetriebe errichtet werden. Artikel 11 der „Verordnung zur Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ sieht vier „verbotene Brutgebiete“ vor: wissenschaftliche Forschungsgebiete und Wohngebiete, Naturschutzgebiete oder deren Pufferzonen, Trinkwasserquellenschutzgebiete und andere verbotene Gebiete. Der unmittelbare Abriss oder die Schließung von Zuchtbetrieben ist auf die Errichtung von Zuchtbetrieben in „Trinkwasserquellenschutzzonen“ beschränkt und muss von der zuständigen Volksregierung genehmigt werden.

Wer hat die Befugnis, Bauernhöfe abzureißen?


3. Welche Maßnahmen werden die zuständigen Abteilungen in den Betrieben ergreifen?

1. Von Unternehmen verlangen, dass sie Zuchtbetriebe innerhalb einer bestimmten Frist auflösen.

2. Von Unternehmen verlangen, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist schließen, Ausrüstung und Zuchtprodukte entsorgen und bestimmte Subventionen gewähren. Oder sie können einen einmaligen Deal aushandeln, um die Farm zu schließen und für die Einstellung der Produktion und des Geschäfts sowie andere Verluste aufzukommen.

3. Handelt es sich um ein Großunternehmen mit großem Einfluss in der Region, kann das Unternehmen auf andere Unternehmen übertragen werden, mit anschließender Unterstützung durch staatliche Mittel und Maßnahmen.

4. Was können Landwirte tun?

Wenn der Bauernhof abgerissen werden muss, kann eine Entschädigung auf der Grundlage des lokalen Wirtschaftseinkommens und anderer Standards erhalten werden. Ying Ting ist der Ansicht, dass die spezifischen Entschädigungsstandards hauptsächlich auf der Fläche des Zuchtstandorts, den Investitionen in den Zuchtbetrieb, den Einnahmen des Zuchtbetriebs, den Umzugskosten, den Baukosten des verlegten Standorts und anderen damit verbundenen Ausgaben basieren.

Wer hat die Befugnis, Bauernhöfe abzureißen?


Yingting erinnert Sie daran:

Manche Leute sind verwirrt. Können diese Höfe, wenn sie wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzstandards abgerissen und geschlossen werden, trotzdem eine Entschädigung erhalten? Natürlich sollten Sie entschädigt werden! Die Gründe sind wie folgt. Gemäß Artikel 25 der Staatsratsverordnung Nr. 643 der Volksrepublik China „Vorschriften zur Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Großviehhaltung und Geflügelzucht“: Wenn es aufgrund der Tierhaltungsentwicklungsplanung, der allgemeinen Landnutzungsplanung, der Anpassung der städtischen und ländlichen Planung und der Abgrenzung verbotener Zuchtgebiete oder aufgrund der umfassenden Verbesserung der stark verschmutzten Viehhaltung erforderlich ist, bestehende Vieh- und Geflügelzuchtstätten zu schließen oder zu verlagern und Geflügelzuchtintensiven Gebieten, die zu wirtschaftlichen Verlusten für Vieh- und Geflügelzüchter führen, müssen die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz entschädigen. Daher sollte die Kreisregierung gemäß den Bestimmungen des Staatsrates eine angemessene Entschädigung leisten, wenn ein Zuchtbetrieb mit Formalitäten aus Umweltgründen geschlossen wird. Sofern es keine einschlägigen lokalen gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung gibt, sollte die Beurteilung unter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen zum Grundstückserwerb und -abbruch erfolgen. Der Entschädigungsinhalt umfasst hauptsächlich Entschädigungen für den Verlust landwirtschaftlicher Gebäude, Verluste aus Produktions- und Betriebsunterbrechungen, Verluste und Schäden an Ausrüstung sowie Verlust von Bodenbefestigungen usw.


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