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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-07-09 | Lesezeiten:386
Einleitung zum Artikel: In der Praxis kommt es häufig vor, dass die zuständigen Behörden ihren Aufgaben nicht nachkommen. Was soll ich tun, wenn die legitimen Rechte und Interessen der abgerissenen Haushalte verletzt werden und die Verwaltungsbehörden ihren Pflichten nicht nachkommen?
Der erste Punkt: 5 Voraussetzungen für die Einreichung einer „Pflichterfüllungsklage“
1. Er hat bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag gestellt, und die Verwaltungsbehörde hat ihn eindeutig abgelehnt oder nicht fristgerecht geantwortet.
2. Die von ihm beantragte Angelegenheit hat eine materielle Anspruchsgrundlage. Die Grundlage dieses Anspruchs kann sich aus einem bestimmten Gesetz, einer Garantie einer Verwaltungsbehörde und einem Verwaltungsvertrag ergeben oder darauf beruhen. Kurz gesagt: Die Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde, gemäß ihrem Antrag eine bestimmte Verwaltungsmaßnahme vorzunehmen, muss eine Rechtsgrundlage für Rechte haben.
3. Er reichte es bei einer zuständigen Verwaltungsbehörde ein. Die Gerichtsbarkeit ist Grundlage und Umfang der Tätigkeit von Verwaltungsbehörden. Verwaltungsbehörden sollten bei der Wahrnehmung rechtlicher Aufgaben die Grenzen der Zuständigkeit einhalten. Das Yingting Demolition Team erfuhr, dass diese Art der Zuständigkeit nicht nur die Frage umfasst, ob die Verwaltungsbehörde für die vom Antragsteller beantragten beruflichen Angelegenheiten zuständig ist, sondern auch die spezifische Aufteilung der Zuständigkeit zwischen Verwaltungsbehörden in verschiedenen Regionen und unterschiedlichen Ebenen in denselben beruflichen Angelegenheiten. Wird ein Antrag willkürlich bei einer unzuständigen Verwaltungsbehörde gestellt, erwirbt der Antragsteller, selbst wenn die Verwaltungsbehörde ihn ablehnt, nicht automatisch das Recht, zu klagen.
4. Der Akt, den er bei der Verwaltungsbehörde anwendet, sollte ein spezifischer und spezifischer Verwaltungsakt sein. Die Verpflichtung der Verwaltungsbehörden zur Umsetzung interner Anpassungen, die keine Außenwirkung haben, oder allgemeiner Anpassungen, die nicht auf Einzelpersonen abzielen, muss auf klaren gesetzlichen Bestimmungen beruhen.
5. Die Ablehnung des Antrags des Klägers durch die Verwaltungsbehörde muss in die eigenen subjektiven Rechte des Klägers eingreifen. In dem Fall, dass der Kläger keine subjektiven Rechte hat, hat die Person möglicherweise kein Recht, eine Verwaltungsklage einzureichen, selbst wenn die Untätigkeit der Verwaltungsbehörde das öffentliche Interesse verletzen könnte.

Zweiter Punkt: Mehrere Punkte, die bei der Einreichung einer „Pflichterfüllungsklage“ beachtet werden sollten
1. Artikel 72 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten sieht vor, dass das Volksgericht, wenn es nach der Verhandlung feststellt, dass der Angeklagte seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist, den Angeklagten anweisen muss, innerhalb einer bestimmten Frist nachzukommen. Daher können wir solche Klagen, die mit der Begründung eingereicht werden, Verwaltungsbehörden zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu verpflichten, als „Pflichterfüllungsklagen“ bezeichnen. Haftungsstreitigkeiten können nicht nur den Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen bestätigen, sondern auch Ermittlungen und Beweiserhebungen durchführen.
2. Die sogenannte „Aufforderung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten“ bedeutet, dass es sich bei der Aufforderung an die Verwaltungsbehörde um die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben handeln muss, die der Verwaltungsbehörde durch Gesetze und Vorschriften eindeutig von außen übertragen werden sollen, während die „Anfrage auf Verwaltungssanktionen“ betont, dass die angeforderte Verwaltungsbehörde ihre Aufgaben gegenüber der Außenwelt nur mit einem angepassten Verhalten wahrnehmen kann.
3. Verwaltungsuntätigkeit umfasst nicht nur das Versäumnis zu reagieren und die Leistung zu verzögern, sondern auch die klare Weigerung von Verwaltungsbehörden, ihren Aufgaben nachzukommen. Für die in der Praxis häufigsten Anwendungsfälle der behördlichen Auskunftserteilung.

4. Es gibt zwei Hauptquellen für die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von Verwaltungsbehörden. Zum einen handelt es sich um die Verantwortlichkeiten, die sich aus der aktiven Machtausübung der Verwaltungsbehörde ergeben; Das andere sind die Verantwortlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Gegenpartei ergeben. Aufgrund der unterschiedlichen Verantwortungsquellen zwischen beiden sollte darauf geachtet werden, den Inhalt der Beweise zu unterscheiden, die bei der Einreichung einer Klage vorgelegt werden sollten. Ying Ting vertrat die Auffassung, dass bei der Einreichung einer Klage auf Erfüllung von Pflichten, die sich aus Umständen von Amts wegen ergeben, nachgewiesen werden sollte, dass die Verwaltungsbehörde sich der zu erledigenden Angelegenheiten bewusst war und keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen hat. In Fällen, die sich auf der Grundlage eines Antrags ergeben, muss bei der Einreichung einer Klage nachgewiesen werden, dass der Rechtsinhaber einen Antrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt hat, da die Einreichung eines Antrags eine notwendige Voraussetzung für die Untätigkeit der Verwaltung ist.
5. Zur Verjährung gelten die folgenden Bestimmungen. Gemäß Artikel 47 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten meines Landes beträgt die wirksame Verfahrensfrist für die Einreichung einer Klage beim Volksgericht sechs Monate ab dem Datum, an dem der Verwaltungsakt bekannt war oder bekannt sein musste. In der Praxis gibt es vor allem die folgenden Situationen: (1) Das Gesetz sieht eine Frist für die Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Verwaltungsbehörde vor, und wenn die Verwaltungsbehörde ihre Aufgaben nicht innerhalb dieser Frist erfüllt, sollte der Rechteinhaber innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist eine Klage einreichen; (2) Setzt das Gesetz keine Frist für die Erfüllung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde vor und kommt die Verwaltungsbehörde ihren Aufgaben auch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags nicht nach, kann sie Klage beim Gericht erheben; (3) In dringenden Fällen ist die Verwaltungsbehörde zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz ihrer Persönlichkeits- und Eigentumsrechte aufgefordert und kann bei Nichterfüllung dieser Pflicht sofort verklagt werden.
6. Die Untätigkeit einer Verwaltungsbehörde kann als Aufgabe ihrer Verwaltungsbefugnis angesehen werden. Nach Beginn des Gerichtsverfahrens wurde seine Befugnis auf die Justizbehörde übertragen. Das Gericht bestimmt den Inhalt seiner Verpflichtungen, was ebenfalls ein legitimer Akt der richterlichen Gewalt gegenüber der Verwaltungsgewalt ist. Wenn das Gericht daher nach Prüfung der Auffassung ist, dass der Sachverhalt des Falles klar ist, kann es im Urteil die spezifischen Pflichten der Verwaltungsbehörde präzisieren. Ist der Sachverhalt jedoch unklar oder verfügt die Verwaltungsbehörde noch über einen Ermessensspielraum, kann das Gericht bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nur durch die Darlegung eigener Rechtsauffassungen Orientierung geben.

Yingting erinnert Sie daran:
Wenn Sie auf einen rechtswidrigen Zwangsabriss stoßen, kann die enteignete und abgerissene Person innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Enteignungsentscheidung, der Enteignungsentschädigungsentscheidung und anderer spezifischer Verwaltungsmaßnahmen eine Verwaltungsprüfung einreichen und innerhalb von 6 Monaten eine Verwaltungsklage einreichen. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Datums des Zwangsabrisses eine Klage zur Verteidigung Ihrer Rechte einreichen. Verpassen Sie nicht die Verjährungsfristen durch Petitionen, Berichte usw.
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