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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-07-16 | Lesezeiten:299
Artikeleinleitung: Gemäß den neuen Landerwerbs- und Abrissvorschriften von 2018 können einige illegale Landerwerbs- und Abrissverhaltensweisen wirksam eingedämmt werden. Zwangsenteignungen und Abrisse sind nicht zulässig, und vor dem Abriss von Häusern muss eine angemessene Grundstückserwerbsentschädigung geleistet werden!
1. Die neuen Regelungen im Jahr 2018 schützen die Rechte und Interessen abgerissener Haushalte.
1. Mit dieser Regelung wird der Trend illegaler Abrisse eingedämmt. Gemäß den einschlägigen neu erlassenen Gesetzen und Vorschriften dürfen bei Enteignung und Abriss keine Gewalt, Nötigung, Nötigung und andere Zwangsmittel eingesetzt werden, und an den Häusern der abgerissenen Partei dürfen keine illegalen Mittel wie die Unterbrechung der Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung und Sperrung der Straßenzufahrt eingesetzt werden.
2. Wenn illegales Abbruchverhalten zu Verlusten für die abgerissenen Personen oder zu Personenschäden bei der abgerissenen Partei führt, werden die entsprechenden Verantwortlichen je nach den Umständen mit Verwaltungssanktionen, Strafen für das Management der öffentlichen Sicherheit, strafrechtlicher Haftung usw. belegt. Gleichzeitig haben die abgerissenen Personen das Recht, eine Klage auf staatliche Entschädigung einzureichen.

2. Welche rechtlichen Regelungen gibt es zum Zwangsabriss und zur Entschädigung?
1. Die Yingting Demolition Group ist der Ansicht, dass gemäß Artikel 30 der Verordnungen über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land die Mitarbeiter der Volksregierungen auf Gemeinde- oder Kreisebene und der Abteilungen für die Enteignung von Häusern ihren in dieser Verordnung festgelegten Pflichten während der Enteignung und Entschädigung von Häusern nicht nachkommen oder ihre Befugnisse missbrauchen, ihre Pflichten vernachlässigen oder Günstlingswirtschaft praktizieren, von der Volksregierung auf höherer Ebene angewiesen werden, Korrekturen vorzunehmen oder die Volksregierung auf gleicher Ebene und kritisiert.
2. Bei entstandenem Schaden ist der Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten; Der direkt verantwortliche Verantwortliche und andere direkt verantwortliche Personen werden gemäß dem Gesetz bestraft.
3. Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Maßgabe des Gesetzes geahndet.
4. Artikel 31 legt fest, dass diejenigen, die Gewalt anwenden, Drohungen anwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, um die Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung und den Straßenzugang zu unterbrechen oder andere illegale Mittel anwenden, um die enteignete Person zur Umsiedlung zu zwingen und Verluste zu verursachen, gemäß dem Gesetz für Entschädigung haftbar sind.
5. Wenn die verantwortliche Person und andere direkt verantwortliche Personen eine Straftat begehen, werden sie gemäß dem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
6. Wenn es sich nicht um eine Straftat handelt, werden Sanktionen gemäß dem Gesetz verhängt; Wenn es sich um einen Verstoß gegen das Management der öffentlichen Sicherheit handelt, werden Strafen für das Management der öffentlichen Sicherheit gemäß dem Gesetz verhängt.

7. Für staatliche Entschädigungen für widerrechtlich abgerissene Häuser wird der Grundsatz der Beweislastumkehr umgesetzt. Artikel 38 des „Verwaltungsgerichtsgesetzes“ sieht vor: „In Fällen von Verwaltungsentschädigungen und Entschädigungen muss der Kläger den durch Verwaltungsmaßnahmen verursachten Schaden beweisen. Kann der Kläger aufgrund eines Verschuldens des Beklagten keinen Beweis erbringen, trägt der Beklagte die Beweislast.“ Mit anderen Worten: Während des Prozesses des Zwangsabrisses muss die Verwaltungsbehörde die Beweise ordnungsgemäß behandeln und in Übereinstimmung mit dem Gesetz aufbewahren, um nachzuweisen, dass sie ihren Pflichten während des Prozesses des Zwangsabrisses nachgekommen ist und ordnungsgemäß über das rechtliche Eigentum der an dem Gebäude beteiligten Person, die an dem Abriss beteiligt war, verfügt hat. Unterlässt die Verwaltungsbehörde den entsprechenden Nachweis, liegt eine Verletzung ihrer Beweislast vor.
8. Es ist illegal, Gewalt, Drohungen oder andere Mittel anzuwenden, um den Abriss zu erzwingen. Die Yingting Demolition Group erfuhr, dass Artikel 27 der „Bestimmungen zur Häuserenteignung und Entschädigung auf staatseigenem Land“ vorsieht: „Die Entschädigung sollte zuerst vor der Umsiedlung umgesetzt werden. Nachdem die Volksregierungen auf Gemeinde- und Kreisebene, die die Entscheidung über die Häuserenteignung treffen, die enteigneten Personen entschädigt haben, sollten die enteigneten Personen die Umsiedlung innerhalb der in der Entschädigungsvereinbarung oder der Entschädigungsentscheidung festgelegten Umsiedlungsfrist abschließen. Keine Einheit oder Einzelperson darf Gewalt anwenden, Drohungen oder Verstöße gegen Vorschriften zur Unterbrechung der Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung und des Straßenverkehrs, um die enteigneten Menschen zur Umsiedlung zu zwingen, ist es Baueinheiten untersagt, an Umsiedlungsaktivitäten teilzunehmen.

9. Kommt es zu illegalen Abrissen und Enteignungen, sollen die Opfer entschädigt werden. In Artikel 4 des „Staatsentschädigungsgesetzes“ heißt es: „Wenn Verwaltungsbehörden und deren Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Verwaltungsbefugnisse in einem der folgenden Umstände Eigentumsrechte verletzen, hat das Opfer Anspruch auf Entschädigung (3) Illegale Enteignung und Beschlagnahme von Eigentum. (4) Andere rechtswidrige Handlungen, die Sachschäden verursachen. In der Rechtspraxis und richterlichen Rechtsprechungspraxis gelten für die durch den Abriss entstandenen Verluste der abgerissenen Personen die einschlägigen Enteignungsvorschriften.
Yingting erinnert Sie daran:
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