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Der Landerwerb muss im öffentlichen Interesse erfolgen und es gibt Streit über die Umsiedlungsentschädigung. Wie beantrage ich ein Verfahren zur erneuten Prüfung?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-07-26 | Lesezeiten:309

Einleitung zum Artikel: Der Erwerb von Grundstücken muss im öffentlichen Interesse erfolgen. Dorfbewohner mit Streitigkeiten über Umsiedlung und Entschädigung können eine erneute behördliche Prüfung und einen Rechtsstreit beantragen.

1. Ein Großteil der Landenteignungsstreitigkeiten dreht sich darum, ob die Enteignung im „öffentlichen Interesse“ erfolgt. Ying Ting glaubt, dass dies so ist, weil die bestehenden Gesetze vorsehen, dass Land nur zum Zweck des öffentlichen Interesses enteignet werden darf, was sich insbesondere in Folgendem widerspiegelt: Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung sieht vor: Für Bedürfnisse des öffentlichen Interesses kann der Staat Land gemäß den gesetzlichen Bestimmungen enteignen oder enteignen und eine Entschädigung leisten.

2. Artikel 2 des „Landverwaltungsgesetzes“ besagt, dass der Staat für öffentliche Interessen Land enteignen oder requirieren und im Einklang mit dem Gesetz eine Entschädigung leisten kann. Artikel 42 des Vermögensgesetzes sieht vor, dass für Zwecke des öffentlichen Interesses kollektiv besessene Grundstücke und Einheiten, Häuser von Einzelpersonen und andere Immobilien im Einklang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Befugnissen und Verfahren enteignet werden können. Es ist ersichtlich, dass das richtige Verständnis und die richtige Definition des „öffentlichen Interesses“ den Kern der Lösung der Landenteignung bilden. Allerdings war der Begriff „öffentliches Interesse“ schon immer ein umstrittener und sehr weit gefasster Begriff.

Der Landerwerb muss im öffentlichen Interesse erfolgen und es gibt Streit über die Umsiedlungsentschädigung. Wie beantrage ich ein Verfahren zur erneuten Prüfung?


3. Nach dem üblichen Verständnis bezieht sich das öffentliche Interesse auf die gesetzlich geschützten Rechte des Landes oder nicht näher bezeichneter Personen. Unter Einbeziehung nationaler Interessen und gesellschaftlicher öffentlicher Interessen sollte die Öffentlichkeit die Nutznießer sein. Um der Allgemeinheit zu dienen, sollte sie zumindest in einem Interessenverhältnis zur Gesamtöffentlichkeit stehen. Allerdings gehören indirekte Vorteile wie Wirtschaftsförderungsgebiete und gewerblicher Wohnungsbau in der Regel nicht zum öffentlichen Interesse.

Der Landerwerb muss im öffentlichen Interesse erfolgen und es gibt Streit über die Umsiedlungsentschädigung. Wie beantrage ich ein Verfahren zur erneuten Prüfung?


4. Die Gesetze unseres Landes definieren „öffentliches Interesse“ nicht klar. Wenn die Probleme, mit denen die Dorfbewohner derzeit konfrontiert sind, die Enteignung von Land aus Gründen nicht „öffentlichen Interesses“ nicht verhindern können, kann die illegale Enteignung von Land auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit der Verfahren verhindert werden. Das Yingting-Abbruchteam erfuhr, dass die ländlichen Wirtschaftsgemeinschaften und Landwirte, deren Land enteignet wurde, darüber informiert werden sollten, dass sie das Recht haben, eine Anhörung zu den Entschädigungsstandards und Umsiedlungskanälen für das zu erwerbende Land zu beantragen. Wenn eine Partei eine Anhörung beantragt, muss die Anhörung gemäß den Verfahren und relevanten Anforderungen organisiert werden, die in den „Land and Resources Hearing Regulations“ festgelegt sind.

5. Wenn der Dorfbewohner Streit über den Entschädigungsstandard hat, kann er oder sie auch bei der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene eine Koordinierung gemäß den „Vorschriften zur Umsetzung des Landverwaltungsgesetzes“ beantragen; Scheitert die Koordination, können sie auch einen Beschluss der Volksregierung beantragen, die die Landenteignung genehmigt hat. Wenn beim Landerwerb gegen entsprechende Verfahren verstoßen wird, können die Dorfbewohner, deren Land erworben wurde, eine erneute Verwaltungsüberprüfung beantragen oder eine Verwaltungsklage einreichen.

Der Landerwerb muss im öffentlichen Interesse erfolgen und es gibt Streit über die Umsiedlungsentschädigung. Wie beantrage ich ein Verfahren zur erneuten Prüfung?


Yingting erinnert Sie daran:

Wenn Sie auf einen illegalen Zwangsabriss stoßen oder mit der Enteignungsentscheidung oder dem Umsiedlungsentschädigungsplan unzufrieden sind, kann die enteignete Person innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Enteignungsentscheidung, der Enteignungsentschädigungsentscheidung und anderer spezifischer Verwaltungsmaßnahmen eine Verwaltungsprüfung einreichen und innerhalb von 6 Monaten eine Verwaltungsklage einreichen. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Datums des Zwangsabrisses eine Klage zur Verteidigung Ihrer Rechte einreichen. Verpassen Sie nicht die Verjährungsfristen durch Petitionen, Berichte usw.


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