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Das Haus wurde gestohlen und abgerissen! Aber ich weiß nicht, wer es abgerissen hat? Wen soll ich vor Gericht verklagen?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-09-03 | Lesezeiten:413

Weigern sich Landwirte im Rahmen des kollektiven Landerwerbs im ländlichen Raum, ihr Land und ihre Häuser abzugeben oder eine Entschädigungsvereinbarung zu unterzeichnen, werden sie in der Regel von der zuständigen Enteignungsabteilung oder Vollstreckungseinheit zur Umsiedlung gezwungen. Wenn Häuser abgerissen und Land besetzt werden, wollen Bauern ihre Rechte verteidigen, wissen aber nicht, wen sie verklagen sollen. Wer hat also während des Enteignungsprozesses das Recht, die legalen Häuser der Bauern abzureißen? Wer ist also der qualifizierte Angeklagte?

Das Haus wurde gestohlen und abgerissen! Aber ich weiß nicht, wer es abgerissen hat? Wen soll ich vor Gericht verklagen?


1. Wer hat das Recht, die legalen Häuser der Bauern gewaltsam abzureißen?

Die einschlägigen Bestimmungen der „Vorschriften zur Umsetzung des Landverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ sehen vor, dass diejenigen, die gegen Landverwaltungsgesetze und -vorschriften verstoßen und die Landbeschlagnahme durch den Staat behindern, von der Landverwaltungsabteilung der Volksregierung auf Kreisebene oder darüber angewiesen werden, das Land zu übergeben. Wer sich weigert, das Land herauszugeben, muss beim Volksgericht die Zwangsvollstreckung beantragen.

Der Anwalt ist der Ansicht, dass die Verwaltungsbefugnis zum Abriss legaler Gebäude im Rahmen der Enteignung bei der Landverwaltungsabteilung liegen sollte, wenn die örtliche Stadt- oder Kreisregierung keine besonderen Bestimmungen zum Thema Entschädigung und Umsiedlung hat.

Weigert sich die enteignete Person während des kollektiven Landenteignungsprozesses, das Land oder Haus zu übergeben oder unterschreibt sie keine Entschädigungs- und Umsiedlungsvereinbarung, so ordnet die Landverwaltungsabteilung der Volksregierung auf Kreisebene oder darüber die Herausgabe des Landentscheidungsschreibens an. Wenn die enteignete Person nach Erhalt der Entscheidung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eine erneute Verwaltungsprüfung oder einen Verwaltungsstreit beantragt und sich weigert, das Land zu übergeben, beantragt die Landverwaltungsbehörde beim Volksgericht die Zwangsvollstreckung. Mit Zustimmung des Gerichts wird die Landverwaltungsabteilung Personal für die Durchführung des Zwangsabrisses organisieren. Gemäß den oben genannten relevanten gesetzlichen Bestimmungen können wir davon ausgehen, dass die Landverwaltungsabteilungen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene das Recht haben, im Zuge der Enteignung von Kollektivland die legalen Häuser der Bauern abzureißen.

Das Haus wurde gestohlen und abgerissen! Aber ich weiß nicht, wer es abgerissen hat? Wen soll ich vor Gericht verklagen?


2. Wen soll ich verklagen, nachdem mein Anwaltshaus abgerissen wurde?

Während des Landerwerbsprozesses trifft die Landverwaltungsabteilung eine schriftliche Enteignungsentscheidung über die abgerissenen Personen, die sich weigern, ihr Land oder ihre Häuser zu übergeben oder eine Vereinbarung zu unterzeichnen, und sie innerhalb einer Frist abzureißen oder sie zur Herausgabe des Landentscheidungsschreibens und anderer relevanter Dokumente aufzufordern.

In den meisten von Anwälten bearbeiteten Fällen waren die Landwirte jedoch aufgrund des mangelnden Rechtsbewusstseins der Enteignungsbehörde gezwungen, ihre legalen Häuser abzureißen, ohne relevante Regierungsdokumente zu erhalten. Daher besteht keine Möglichkeit, durch die Unterzeichnung des Verwaltungsbescheids festzustellen, wer für den Zwangsabriss verantwortlich ist.

Anwälte sind der Ansicht, dass in Verwaltungsfällen, die sich aus dem erzwungenen Abriss legaler Häuser während des gesetzeskonform genehmigten Landerwerbsverfahrens ergeben, davon auszugehen ist, dass die Landverwaltungsabteilung ein qualifizierter Beklagter ist. Es sei denn, es liegen gegenteilige Beweise vor, die ausreichen, um die obige Entscheidung aufzuheben.

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3. Wie lang ist die Strafverfolgungsfrist?

Die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten sehen vor, dass ein Bürger, eine juristische Person oder eine andere Organisation, wenn sie direkt eine Klage beim Volksgericht einreicht, dies innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum tun muss, an dem sie weiß oder wissen sollte, dass die Verwaltungsmaßnahme ergriffen wurde. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Absatz 1 von Artikel 64 der „Auslegung des Obersten Volksgerichtshofs zur Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes der Volksrepublik China“: „Wenn eine Verwaltungsbehörde es versäumt, Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen über die Frist für die Strafverfolgung zu informieren, wenn sie Verwaltungsmaßnahmen ergreift, wird die Frist für die Strafverfolgung ab dem Datum berechnet, an dem die Bürger, juristischen Personen oder anderen Organisationen die Frist für die Strafverfolgung kennen oder kennen sollten, die maximale Frist jedoch ab dem Datum, an dem die Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen den Inhalt des Verwaltungsakts kennen oder kennen müssen, beträgt höchstens ein Jahr.“

Im oben genannten Fall geht es um den erzwungenen Abriss legaler Gebäude in ländlichen Gebieten. Wenn es sich um ein illegales Gebäude handelt, kann die Stadt- und Landplanungsbehörde beschließen, den Bau innerhalb einer bestimmten Frist auszusetzen oder ihn abzureißen. Wenn die betroffenen Parteien den Bau nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist gestoppt oder nicht abgebaut haben, kann die örtliche Volksregierung auf oder über der Kreisebene, in der sich das Bauprojekt befindet, die zuständigen Behörden anweisen, Maßnahmen wie Blockierung oder Zwangsabbau zu ergreifen.


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