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Wie hoch ist die bundesweite Entschädigungsnorm für Hausabriss pro Quadratmeter?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2020-02-07 | Lesezeiten:434

Wie hoch ist die bundesweite Entschädigungsnorm für Hausabriss pro Quadratmeter?
Eine konkrete Höhe ist nicht festgelegt.
Es gibt nur eine Standardvorgabe. Bei Häusern auf Gemeinschaftsgrundstücken wird ein finanzieller Ausgleich zum Mindestbaukostenpreis gewährt, außerdem wird der Wohngrundstücks- oder Grundstückspreisausgleich ersetzt; Für den Ersatz eines Hauses am selben Ort beträgt der Mindestpreis eins zu eins je nach Fläche. Bei städtischen Dörfern entspricht der monetäre Ausgleich dem niedrigsten Marktpreis; Bei Häusern auf staatseigenem Grundstück erfolgt der Hausersatz am gleichen Standort zum niedrigsten Eins-zu-eins-Preis und die finanzielle Entschädigung entspricht dem niedrigsten Marktpreis.
Artikel 18 Die Stadtverwaltung leistet den enteigneten Personen eine Entschädigung, und der Inhalt der Entschädigung umfasst:
(1) Entschädigung für den Wert des enteigneten Hauses;
(2) Entschädigung für den Wert der enteigneten Hauspfändungen;
(3) Entschädigung für Umsiedlung und vorübergehende Umsiedlung aufgrund von Hausenteignung;
(4) Entschädigung für Verluste, die durch die Einstellung der Produktion und des Geschäftsbetriebs aufgrund der Hausenteignung entstehen.
Der Wert des enteigneten Hauses umfasst den Wert des Hauses und den Wert der mit dem Haus verbundenen staatlichen Landnutzungsrechte.
Der Wert der enteigneten Hausanlagen umfasst den Wert der Innen- und Außendekoration des Hauses, verschiedener Nebeneinrichtungen, Geräte, Farbstahlkonstruktionen, Stahlkonstruktionen, Bäume, Wandgemälde usw. (ausgenommen Gasinstallation und Zentralheizung).
Artikel 19 Die enteignete Person kann zwischen einer finanziellen Entschädigung oder dem Tausch von Hauseigentumsrechten wählen. Mit Ausnahme der in Artikel 24 dieser Stellungnahme genannten Umstände.
Die Entschädigungsmethode für Häuser in Gemeinschaftseigentum im Rahmen der Häuserenteignung (d. h. Häuser, die durch kollektive Vermögensinvestitionen von kollektiven Eigentumseinheiten auf staatseigenem Land erworben wurden) muss innerhalb der von der Gemeindeverwaltung festgelegten Frist erfolgen. Die Stadtregierung (Unterbezirksamt), in der sich die Gemeinschaftseigentumseinheit befindet, muss den zuständigen Bewohnerausschuss einberufen, um die Wahl einer finanziellen Entschädigung oder eines Tauschs von Hauseigentumsrechten gemäß den Grundsätzen und Verfahren demokratischer Verhandlungen gemäß dem „Dorforganisationsgesetz der Volksrepublik China“ und anderen relevanten Bestimmungen zu erörtern und zu entscheiden. Kann die Entschädigungsmethode nicht innerhalb der angegebenen Frist festgelegt werden, wird eine finanzielle Entschädigung gewährt.
Artikel 20 Die Entschädigung für den Wert der enteigneten Wohnhäuser wird von der Immobilienpreisbewertungsagentur auf der Grundlage des Marktpreises neuer gewöhnlicher Gewerbewohnungen am Standort der enteigneten Häuser zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über die Hausenteignung festgelegt. Der Mindestentschädigungswert für enteignete Wohnhäuser beträgt 90 % des marktbewerteten Preises für neue gewöhnliche Gewerbewohnungen in dem Gebiet, in dem sich die enteigneten Häuser befinden.
Die Entschädigung für den Wert enteigneter Nichtwohnhäuser darf nicht niedriger sein als der Marktpreis ähnlicher Immobilien am Standort der enteigneten Häuser zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über die Hausenteignung und wird von einer Immobilienpreisbewertungsagentur bewertet und festgelegt.
Der Wert der enteigneten Hauspfändungen wird von der Enteignungspartei durch Verhandlungen auf der Grundlage der Standards von bis zu 360 Yuan pro Quadratmeter legaler Baufläche für Häuser in Privatbesitz und bis zu 160 Yuan pro Quadratmeter für Häuser in Staats- und Kollektivbesitz festgelegt (Häuser in Staatsbesitz beziehen sich auf Häuser auf Staatsgrundstücken, die durch staatliche Vermögensinvestitionen von staatlichen Stellen, sozialen Gruppen oder Unternehmen und Institutionen erworben wurden). Handelt es sich tatsächlich um eine besondere Situation, kann eine Immobilienpreisbewertungsagentur damit beauftragt werden, den Preis durch Bewertung zu ermitteln. Die Gasinstallation und die Zentralheizung müssen gemäß den von der städtischen Gas- und Heizungsabteilung festgelegten Standards ausgeführt werden.
Artikel 21 Wenn sich die enteignete Person dafür entscheidet, die Eigentumsrechte des Hauses auszutauschen, tauscht die Gemeindeverwaltung die Eigentumsrechte des mit dem Haus der enteigneten Person ausgestatteten Eigentumsrechts-Austauschhauses aus. Der Wert der eingetauschten Eigentumsrechte und des enteigneten Hauses wird gemäß den Bestimmungen dieser Stellungnahme bewertet und ermittelt. Nachdem beide Parteien die Preisdifferenz beglichen haben, gehört das Eigentum an dem getauschten Haus der enteigneten Partei.
Artikel 22 Häuser, die für den Austausch von Eigentumsrechten genutzt werden, müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen:
(1) Einhaltung der vom Land und der Provinz festgelegten technischen Spezifikationen und Standards für die Wohnungsbauplanung;
(2) Einhaltung der nationalen und regionalen Wohnqualitäts- und Sicherheitsstandards;
(3) Klare Eigentumsrechte.
Artikel 23 Die Baufläche und der Zweck der enteigneten Häuser unterliegen den Aufzeichnungen im Hausbesitzzertifikat und im Hausbuch. Bei Unstimmigkeiten zwischen der Hauseigentumsbescheinigung und dem Hausbuch ist das Hausbuch maßgebend, es sei denn, es gibt Beweise dafür, dass im Hausbuch ein Fehler vorliegt.
Artikel 24 Wenn das enteignete Haus während des Mietverhältnisses zu einer öffentlichen Mietwohnung, einer direkt von der Abteilung für öffentliche Wohnungsverwaltung verwalteten Sozialwohnung oder einer von der Einheit selbst verwalteten Sozialwohnung gehört und die enteignete Person mit dem Mieter keine Aufhebungsvereinbarung getroffen hat, sich aber an die Hausmietvorschriften hält, entschädigt die Gemeindeverwaltung die enteignete Person durch Austausch der Eigentumsrechte des Hauses. Das zum Tausch der Eigentumsrechte genutzte Haus wird vom ursprünglichen Hausmieter gemietet, und die enteignete Person wird mit dem ursprünglichen Hausmieter einen neuen Hausmietvertrag abschließen.
Artikel 25 Wenn die enteignete Person nur über ein Wohnhaus verfügt und die bebaute Fläche des Hauses weniger als 46 Quadratmeter beträgt, kann die enteignete Person bei der Wohnungsenteignungsabteilung einen schriftlichen Antrag auf Wohnungsschwierigkeiten stellen und entsprechende Bescheinigungen vorlegen. Die Abteilung für Wohnungsenteignung macht im Rahmen der Wohnungsenteignung eine öffentliche Bekanntmachung, und die Veröffentlichungsfrist darf nicht weniger als 10 Tage betragen. Wenn gegen die Bekanntmachung keine Einwände erhoben werden, leistet die Abteilung für Wohnungsenteignung eine finanzielle Entschädigung oder tauscht die Eigentumsrechte des Hauses nach dem Standard von 46 Quadratmetern für mehrstöckige Gebäude und 49 Quadratmetern für Hochhäuser aus. Der Preisunterschied zwischen den Häusern innerhalb der oben genannten Fläche und die Kosten für die Flächenvergrößerung gehen nicht zu Lasten der enteigneten Person. Die überschüssige Fläche wird von der enteigneten Person zu einem gestaffelten Preis erworben und besitzt das volle Eigentumsrecht.
Artikel 26 Wenn die enteignete Person die Bedingungen für die Wohnsicherheit erfüllt, weist die Gemeindeverwaltung die Miete und die Zuteilung von bezahlbarem Wohnraum direkt zu, ohne auf der Warteliste zu stehen.
Wenn die enteignete Person sowohl die Bedingungen der Wohnungsgarantie als auch die Bedingungen der Mindestflächenentschädigung erfüllt, holt die Wohnungsenteignungsabteilung die Meinung der enteigneten Person ein und lässt die enteignete Person zwischen Wohnungsgarantie oder Mindestflächenentschädigung wählen.
Artikel 27 Die Abteilung für Wohnungsenteignung zahlt der enteigneten Person eine einmalige Umzugsgebühr, 600 Yuan für Wohnhäuser; 15 Yuan pro Quadratmeter für Nichtwohnhäuser entsprechend der Fläche des enteigneten Hauses, das als legales Gebäude anerkannt ist. Zu den Umzugskosten für Nichtwohnwohnungen gehören der Umzug, der Transport, die Installation und andere Kosten für Ausrüstung, Geräte usw. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung werden keine Umzugsgebühren gezahlt.
Artikel 28 Wenn die enteignete Person innerhalb der im Enteignungsentschädigungsplan festgelegten Vertragslaufzeit eine Entschädigungsvereinbarung mit der Abteilung für Wohnungsenteignung unterzeichnet und das Haus geräumt und übergeben wird und die Abnahmeprüfung besteht, stellt die Abteilung für Wohnungsenteignung Belohnungen und Zuschüsse bereit.
(1) Der Belohnungsstandard lautet: Wohnhäuser werden im Voraus mit 1.500 Yuan pro Tag belohnt; Nichtwohnhäuser werden nach dem Standard von 20 Yuan pro Quadratmeter der anerkannten legalen Baufläche belohnt. Die Vertragslaufzeit für Einfamilienhäuser beträgt in der Regel 20 Tage, für Staatshäuser und Gemeinschaftshäuser in der Regel 10 Tage.
(2) Die Förderstandards sind: Wohnhäuser werden mit dem Standard von 100 Yuan pro Quadratmeter der anerkannten legalen Baufläche subventioniert, und wenn der Gesamtzuschuss weniger als 10.000 Yuan beträgt, wird der Zuschuss mit 10.000 Yuan gezahlt; Nichtwohnhäuser werden mit einem Standard von 10 Yuan pro Quadratmeter der anerkannten legalen Baufläche subventioniert.
Artikel 29 Wenn ein Wohnhaus enteignet wird und die enteignete Person sich für eine finanzielle Entschädigung oder den Austausch bestehender Eigentumsrechte entscheidet, wird eine einmalige vorübergehende Wiederansiedlungsentschädigung in Höhe von 10 Yuan pro Quadratmeter der anerkannten legalen Baufläche gezahlt. Wenn die Gesamtentschädigung für die vorübergehende Umsiedlung weniger als 1.000 Yuan beträgt, wird sie mit 1.000 Yuan gezahlt. Wenn sich die enteignete Person für den Austausch der Eigentumsrechte am Haus entscheidet (mit Ausnahme des Austauschs der aktuellen Eigentumsrechte), wird gemäß der in der Entschädigungsvereinbarung festgelegten Übergangsfrist eine vorübergehende Wiederansiedlungsentschädigung in Höhe von 10 Yuan pro Quadratmeter und Monat gewährt, basierend auf der Fläche der anerkannten rechtlichen Baufläche, die für den Austausch der Eigentumsrechte am Haus genutzt wird; Für die verbleibende Fläche, die als legales Gebäude anerkannt ist, wird eine einmalige vorübergehende Umsiedlungsentschädigung in Höhe von 10 Yuan pro Quadratmeter erhoben.
Die Übergangsfrist für mehrstöckige Wohngebäude, die zum Austausch von Eigentumsrechten genutzt werden, darf 24 Monate nicht überschreiten, und die Übergangsfrist für Wohnhochhäuser darf 36 Monate nicht überschreiten.
Artikel 30 Wenn die Enteignung von Nichtwohnhäusern der enteigneten Person Verluste aufgrund von Produktions- und Geschäftsunterbrechungen verursacht, wählt die zu enteignende Person eine finanzielle Entschädigung. Für Geschäftsgebäude gilt die tatsächliche gesetzliche Baufläche von 110 Yuan pro Quadratmeter und für Produktions- und Bürogebäude die tatsächliche gesetzliche Baufläche von 80 Yuan pro Quadratmeter. Für den Produktions- und Geschäftsausfall wird eine einmalige Entschädigung gewährt. Wenn sich die enteignete Person dafür entscheidet, die Eigentumsrechte des Hauses auszutauschen (mit Ausnahme des Austauschs der aktuellen Eigentumsrechte), wird gemäß der in der Entschädigungsvereinbarung festgelegten Übergangsfrist, basierend auf der Fläche der legalen Baufläche des enteigneten Hauses, die für den Austausch der Eigentumsrechte des Hauses verwendet wird, ein monatlicher Standard von 20 Yuan pro Quadratmeter für Produktionsausfall und Geschäftsunterbrechung gewährt; Für die verbleibende Fläche, die als legales Gebäude anerkannt ist, wird eine einmalige Entschädigung für Produktionsausfall und Betriebsunterbrechung in Höhe von pauschal 10 Yuan pro Quadratmeter gewährt.
Artikel 31 Wenn das enteignete Wohnhaus tatsächlich geschäftlich genutzt wird, eine Gewerbeerlaubnis und Aufzeichnungen über die Zahlung der gesetzlichen Steuer vorliegen und der in der Gewerbeerlaubnis und den Aufzeichnungen über die gesetzliche Steuerzahlung aufgeführte Ort und Zeitpunkt des Unternehmens mit der Eigentumsbescheinigung des Hauses übereinstimmt, erhöht die Wohnungsenteignungsabteilung den tatsächlichen Geschäftszuschuss auf der Grundlage der Betriebsjahre und die tatsächlich geschäftlich genutzte Gebäudefläche des Hauses auf der Grundlage des veranschlagten Preises des Wohnhauses.
(1) Die Förderstandards lauten: Für Häuser, die an Hauptstraßen (einschließlich Geschäftsstraßen und Märkten) liegen, wird jedes Jahr ein faktischer Betriebszuschuss von 12 % zum veranschlagten Preis von Wohnhäusern hinzugefügt (berechnet auf monatlicher Basis, wenn die Betriebsdauer weniger als ein Jahr beträgt); Für Häuser, die nicht zur Straße liegen, wird jedes Jahr ein faktischer Betriebszuschuss von 6 % zum veranschlagten Preis von Wohnhäusern hinzugerechnet. Die Summe aus den tatsächlichen Unternehmenszuschüssen und dem veranschlagten Preis für Wohnraum darf 85 % des marktberechneten Preises für Nichtwohnraum am selben Standort nicht überschreiten.
(2) Als Maßstab für die Ermittlung der tatsächlichen Gewerbefläche gilt: Als Baugrundfläche des tatsächlich gewerblich genutzten Hauses ist die tatsächlich gewerblich genutzte Fläche des enteigneten Hauses zugrunde zu legen. Grundsätzlich darf die tatsächliche Geschäftsfläche eines Hauses mit Blick auf Hauptstraßen oder Wege (einschließlich Geschäftsstraßen und Märkte) 60 % der gesetzlichen Baufläche des Hauptgebäudes desselben Gebäudes nicht überschreiten; Die tatsächliche Geschäftsfläche eines Hauses, das nicht zur Straße hin liegt, darf 50 % der anerkannten baurechtlichen Fläche des Hauses nicht überschreiten.
Artikel 32 Die Enteignung von Häusern mit Hypothekenrechten erfolgt in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Garantien.
Artikel 33 Wenn festgestellt wird, dass es sich bei dem enteigneten Haus um einen illegalen Bau handelt, die enteignete Person jedoch innerhalb der im Enteignungsentschädigungsplan festgelegten Vertragslaufzeit eine Entschädigungsvereinbarung mit der Wohnungsenteignungsabteilung unterzeichnen kann und wenn das Haus geräumt und übergeben wird und die Abnahmeprüfung bestanden hat, wird sie oder sie für die Zusammenarbeit bei der Umsiedlung belohnt. Die Belohnungsmethoden und -standards sind:
(1) Für selbstgebaute Wohnhäuser der Bewohner werden Arbeits- und Materialgebühren in Höhe von 360 Yuan pro Quadratmeter für Ziegelbetongebäude, 310 Yuan pro Quadratmeter für Ziegelbetonbungalows und 270 Yuan pro Quadratmeter für Ziegel- und Holzkonstruktionen vergütet, sie werden jedoch nicht umgesiedelt; Hausanbauten werden nach dem Standard mit bis zu 260 Yuan pro Quadratmeter illegaler Baufläche vergütet.
(2) Staats- und Gemeinschaftshäuser werden nach ihrem Wiederbeschaffungswert vergütet und nicht umgesiedelt; Hausanbauten werden basierend auf der illegalen Baufläche mit bis zu 60 Yuan pro Quadratmeter belohnt.
Artikel 34 Die Wohnungsenteignungsabteilung schließt mit der enteigneten Person eine Entschädigungsvereinbarung gemäß dem Gesetz ab und vereinbart die Entschädigungsmethode, die Entschädigungshöhe und den Zahlungszeitraum, den Standort und die Fläche des Hauses, die für den Austausch von Eigentumsrechten genutzt wird, Umzugsgebühren, vorübergehende Umsiedlungsgebühren, Umsatzwohnungen, Entschädigung für Verluste, die durch Produktions- und Geschäftsunterbrechungen verursacht werden, Umzugszeitraum, Übergangsmethode und Übergangszeitraum usw.
Wenn sich die enteignete Person dafür entscheidet, die Eigentumsrechte des Hauses auszutauschen, und die Übergangsfrist aufgrund der Verantwortung der Hausenteignungsabteilung verlängert wird, wird ab dem Ablaufdatum die Entschädigungsgebühr für die vorübergehende Neuansiedlung oder die Entschädigungsgebühr für Produktionsunterbrechung und Geschäftsverluste gemäß den Standards von Artikel 30 und Artikel 31 dieser Stellungnahmen verdoppelt.
Artikel 35 Wenn die Hausenteignungsabteilung und die enteignete Person innerhalb der im Enteignungsentschädigungsplan festgelegten Vertragslaufzeit keine Entschädigungsvereinbarung treffen können oder die zu enteignende Person nicht klar ist, meldet die Hausenteignungsabteilung dies der Gemeindeverwaltung zur Überprüfung, trifft eine Entschädigungsentscheidung gemäß dem Gesetz gemäß dem Enteignungsentschädigungsplan und macht eine Ankündigung im Rahmen der Hausenteignung.
Die zu enteignende Person umfasst folgende Situationen eindeutig nicht:
(1) Die Eigentumsrechte sind unklar;
(2) Der Aufenthaltsort des Grundstückseigentümers ist unbekannt;
(3) Der Grundstückseigentümer stirbt und es gibt keinen Erben oder der Erbe ist unklar;
(4) Andere durch Gesetze und Vorschriften festgelegte Situationen.
Ist die enteignete Person mit der Entschädigungsentscheidung unzufrieden, kann sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine erneute Verwaltungsüberprüfung beantragen oder eine Verwaltungsklage einreichen.
Artikel 36 Bei der Durchführung einer Hausenteignung sollte zunächst die Entschädigung gezahlt und dann umgesiedelt werden.
Nachdem die Stadtverwaltung den enteigneten Personen eine Entschädigung gewährt hat, müssen die enteigneten Personen die Umsiedlung innerhalb der festgelegten Umsiedlungsfrist abschließen.
Keine Einheit oder Einzelperson darf Gewalt anwenden, Drohungen anwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, um die Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Gasversorgung, Stromversorgung, den Straßenzugang oder andere illegale Mittel zu unterbrechen, um die enteigneten Personen zur Umsiedlung zu zwingen.
Baueinheiten ist die Teilnahme an Umzugsmaßnahmen untersagt.
Artikel 37 Wenn die enteignete Person nicht innerhalb der gesetzlichen Frist eine erneute Verwaltungsprüfung beantragt oder eine Verwaltungsklage einreicht und nicht innerhalb der in der Entschädigungsentscheidung festgelegten Frist umzieht, fordert die Gemeindeverwaltung den Betroffenen auf, der Umsiedlungspflicht nachzukommen. Kommt der Betroffene der Umzugspflicht 10 Tage nach Zustellung der Mahnung nicht nach, kann der Enteignete innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Strafverfolgungsfrist bei dem für den Standort des enteigneten Hauses zuständigen Volksgericht die Zwangsvollstreckung nach dem Gesetz beantragen.
Artikel 38 Die Wohnungsenteignungsabteilung erstellt in Übereinstimmung mit dem Gesetz Dateientschädigungen für Hausenteignungen und gibt den enteigneten Personen im Rahmen der Hausenteignung Informationen über die Haushaltsentschädigung bekannt.
Artikel 39 Nach der Umsiedlung der enteigneten Personen übermittelt die Hausenteignungsabteilung den Wohnungs- und Grundbuchämtern die Entscheidung über die Hausenteignung und die Liste der enteigneten Häuser.
Die Haus- und Grundbuchämter kümmern sich in Übereinstimmung mit dem Gesetz um die Aufhebung der Eintragung von Hausbesitz und staatseigenen Landnutzungsrechten.
Artikel 40 Wenn sich die enteignete Person dafür entscheidet, die Eigentumsrechte des Hauses im Wiederaufbaugebiet auszutauschen, muss sie das Haus zur Umsiedlung entsprechend der von der Gemeindeverwaltung festgelegten Art und Fläche des vorgeschlagenen Hauses im Umsiedlungsgebiet auswählen. Die Reihenfolge der Hausauswahl wird durch Addition der von der enteigneten Person erhaltenen Umzugsannahmenummer und der Abrechnungsnummer der Entschädigungsvereinbarung dividiert durch 2 bestimmt. Bei gleicher Reihenfolge hat die Umzugsannahmenummer Vorrang, und je nach ausgewähltem Haustyp wird das Haus durch Zoneneinteilung und dreidimensionales Schneiden der Einheiten ausgewählt.
Wenn sich die enteignete Person für eine finanzielle Neuansiedlung (Austausch bestehender Eigentumsrechte) entscheidet, sollte die Reihenfolge der Hausauswahl nach dem Grundsatz festgelegt werden, wer zuerst den Vertrag unterzeichnet und wer zuerst das Haus auswählt.
Artikel 41 Die Hausenteignungsabteilung muss vor der Hausenteignung proaktiv mit Einheiten in Verbindung treten, die mit Kommunikation, Elektrizität, Radio und Fernsehen, optischen Verteidigungskabeln, Öl-, Wasserversorgungs-, Gas-, Wärme- und anderen Pipelines verbunden sind. Alle relevanten Einheiten müssen die Hausenteignungsarbeit nach dem Prinzip „Wer hat das Sagen“ und „Wer ist verantwortlich“ aktiv unterstützen und daran aktiv teilnehmen.

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