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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2023-07-31 | Lesezeiten:781
Was soll ich tun, wenn die Baueinheit nach Erhalt der Baugenehmigung nicht wie geplant mit dem Bau beginnen kann?
1. Die Baueinheit sollte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung mit dem Bau beginnen. Kann der Bau aus verschiedenen Gründen nicht wie geplant beginnen, sollte bei der Genehmigungsbehörde eine Verlängerung beantragt werden;
Die Verlängerungsfrist ist auf das Zweifache begrenzt. Wenn mit dem Bau jeweils länger als drei Monate begonnen wird und keine Verlängerung beantragt wird oder die Verlängerungsfrist überschritten wird, wird die Baugenehmigung automatisch widerrufen.
2. Wenn der Bau aus verschiedenen Gründen während der Bauzeit ausgesetzt wird, muss sich die Baueinheit innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bauunterbrechung bei der Zertifizierungsstelle melden und die Wartung und Verwaltung des Projekts gemäß den Vorschriften durchführen.
Während der Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist das Bauvorhaben der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Bevor der Bau eines für ein Jahr ausgesetzten Projekts wieder aufgenommen wird, muss sich die Baueinheit bei der Genehmigungsbehörde zur Überprüfung der Baugenehmigung melden.
3. Wenn mit dem Bau nicht rechtzeitig begonnen werden kann oder der Bau aus irgendeinem Grund ausgesetzt wird, müssen Bauprojekte, die gemäß den einschlägigen Vorschriften des Staatsrates für die Berichterstattung über den Baubeginn genehmigt wurden, der Genehmigungsbehörde rechtzeitig Bericht erstatten.
Sollte der Baubeginn aus verschiedenen Gründen länger als sechs Monate nicht wie geplant erfolgen, sind die Genehmigungsverfahren für den Baubeginnbericht erneut zu genehmigen.
Das Rechtswissen in diesem Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie auf ähnliche Probleme stoßen, sollten Sie diese im Detail analysieren. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie sich online an einen Anwalt für Bauingenieurwesen wenden, der Ihre Fragen persönlich beantwortet.
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