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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2023-07-31 | Lesezeiten:208
Wie sind Dokumente zu formulieren, die die Anhörungsverfahren für den behördlichen Zwangsabriss festlegen?
1. Wenn der Abrissunternehmer einen verwaltungsrechtlichen Zwangsabriss beantragt und die Hausabrissverwaltung nach Prüfung die Bedingungen erfüllt, wird der Antrag angenommen und die Abrissparteien und das zuständige Personal werden organisiert, um eine Anhörung durchzuführen, bevor bei der Volksregierung auf derselben Ebene ein Abrissantrag gestellt wird.
2. Die Hausabbruchverwaltungsabteilung organisiert eine Anhörung zum erzwungenen Hausabriss, gibt der Öffentlichkeit 7 Tage vor der Anhörung Zeit, Ort, Methode usw. der Anhörung bekannt und stellt gleichzeitig den an der Anhörung beteiligten relevanten Personen die „Anhörung zum Hausabriss“ zu.
3. Zu den Personen, die an der Anhörung zum obligatorischen Hausabriss teilnehmen, gehören die an dem Abriss beteiligten Parteien, die ursprünglichen Beauftragten für den Hausabriss und anderes relevantes Personal; auch relevante Managementabteilungen und namhafte Vertreter können eingeladen werden;
4. Anhörungsverfahren zum obligatorischen Abriss:
(1) Der Anhörungsprotokollierer verkündet die Anhörungsdisziplin;
(2) Der Verhandlungsleiter gibt die Gründe für die Verhandlung bekannt, erkundigt sich nach der Identität der Parteien und ihrer Bevollmächtigten und prüft diese, informiert die Verhandlungsteilnehmer über die Rechte der Verhandlungsteilnehmer und gibt den Beginn der Verhandlung bekannt;
(3) Der Testamentsvollstrecker des ursprünglichen Hausabrissurteils legt die Fakten, Gründe und Grundlagen für die Durchführung des verwaltungsrechtlichen Zwangsabrisses dar;
(4) Beide Parteien bringen Argumente vor;
(5) Der Anhörungskoordinator führt Beratung und Untersuchung zu relevanten Themen durch;
(6) Abschlusserklärungen beider Parteien;
(7) Der Anhörungskoordinator gibt das Ende der Anhörung bekannt
5. Das Hausabrissprotokoll wird vor Ort von der verantwortlichen Person der Abrisspartei und der ursprünglichen Hausabrissverwaltungsabteilung überprüft und die überprüfte Unterschrift muss genehmigt werden.
Wenn der Hausabriss die Unterzeichnung oder das Siegel verweigert, muss der Anhörungsbeauftragte dies im Protokoll vermerken;
6. Nach der Anhörung füllt der Gastgeber die „Anhörungsgutachten zum obligatorischen Hausabbruch“ aus;
7. Nach der Anhörung legt die Abteilung für Hausabrissverwaltung den Anhörungsbericht zum Abriss dem Büro für Legislativangelegenheiten der Volksregierung auf derselben Ebene vor.
Das Rechtswissen in diesem Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie auf ähnliche Probleme stoßen, sollten Sie diese im Detail analysieren. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie sich für eine persönliche Online-Beratung an die Anwälte für Verwaltungsstreitigkeiten in Yingting wenden.
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