[Hintergrundeinführung]
In einem Streit um Explorationsrechte, an denen ein Unternehmen in der Inneren Mongolei beteiligt war, bei dem es um Hunderte Millionen Vermögenswerte ging, versuchten die Verwaltungsbehörden, die „Kapitalübertragung“ des Unternehmens direkt als „verdeckte Übertragung von Explorationsrechten“ zu charakterisieren, als Grund für die Bestrafung und Beschlagnahmung riesiger Vermögenswerte. Angesichts dieser großen Herausforderung veranstaltete der Anwalt Liu Yun von der Anwaltskanzlei Beijing Yingting ein hochrangiges Expertenseminar. Die an dem Treffen teilnehmenden Experten führten eine eingehende Analyse zum Kernthema „die rechtlichen Grenzen der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen und der Übertragung von Bergbaurechten durch Unternehmen“ durch.
(Seminarseite für Bergbauexperten)
[Kernmeinungen des Yingting Lawyers Teams]
Das Rechtsteam von Yingting Mining wies scharf darauf hin: Die Übertragung von Unternehmensanteilen und die Übertragung von Explorationsrechten seien zwei völlig unterschiedliche Rechtskonzepte und dürfen nicht verwechselt werden.
1. Der Gegenstand der Transaktion unterscheidet sich vom Ziel: Gegenstand der Transaktion zur Eigenkapitalübertragung ist der Aktionär, und Gegenstand ist das Eigenkapital des Unternehmens, das dem „Gesellschaftsrecht“ unterliegt; Gegenstand der Transaktion zur Übertragung von Explorationsrechten ist der Inhaber der Bergbaurechte und Gegenstand ist das Nießbrauchsrecht, das dem „Mineralressourcengesetz“ und den Verwaltungsvorschriften unterliegt.
2. Unterschiedliche Genehmigungsverfahren: Die Übertragung von Beteiligungen fällt in den Rahmen der unternehmensinternen Governance und bedarf, abgesehen von Sonderbestimmungen, keiner Genehmigung durch die Verwaltungsbehörden; Während die Übertragung von Explorationsrechten von den Behörden für natürliche Ressourcen genehmigt werden muss und die Änderungsregistrierung wirksam sein kann.
3. Unterschiedliche Rechtsfolgen: Das geltende Recht sieht nie vor, dass das Erreichen eines bestimmten Wertes der Eigenkapitalübertragungsquote als Übertragung von Explorationsrechten gilt. Solange der Wechsel des Inhabers der Schürfrechte nicht eingetragen ist, stellt eine bloße Änderung des Eigenkapitals keine Übertragung der Schürfrechte dar, geschweige denn „die Verschleierung eines rechtswidrigen Zwecks in einer Rechtsform“.
(Seminarseite für Bergbauexperten)
【Expertenkonsens und Anerkennung】
Diese präzise Entscheidung des Yingting-Rechtsteams wurde von den an der Sitzung teilnehmenden Experten hoch anerkannt und nachdrücklich unterstützt:
Die Art von Eigenkapital und Schürfrechten ist sehr unterschiedlich. Die Übertragung von Anteilen an Bergbauunternehmen wird zu Veränderungen bei den Anteilseignern führen, was nicht zwangsläufig zu Veränderungen bei den Eigentümern der Bergbaurechte führt. Experten sind sich einig, dass es ohne Änderung des Themas der Eintragung von Schürfrechten nicht angemessen ist, die Kapitalübertragung als eine verschleierte Übertragung von Schürfrechten zu betrachten.
Aus Sicht der Verwaltungspraxis wird bestätigt, dass der von beiden Parteien unterzeichnete Kooperationsvertrag lediglich die Einkommensverteilung und Eigenkapitalquote regelt und die Änderung des Gegenstands der Schürfrechte nicht berührt. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Anpassung der internen Wirtschaftsstruktur des Unternehmens und unterscheidet sich wesentlich vom behördlichen Genehmigungsverfahren für die Übertragung von Explorationsrechten.
Experten des Treffens führten auch typische Fälle des Obersten Volksgerichtshofs an, die bestätigten, dass die Logik der „Unterscheidung zwischen Name und Realität“ völlig im Einklang mit den gängigen Urteilsregeln der Gerichtspraxis steht, das heißt, dass legale Eigenkapitalübertragungen nicht vollständig für ungültig erklärt werden können.
【Yingting professioneller Wert】
Der Yingting Mining Lawyers Group gelang es, in dem Fall die erste Verteidigungslinie zu etablieren, indem sie die Grenzen zwischen Bürgerrechten und Verwaltungskonzessionsrechten klarstellte. Die professionellen Ansichten des Rechtsteams sind nicht nur logisch streng, sondern werden auch von Experten aus Wissenschaft und Praxis anerkannt und bilden eine solide rechtliche Grundlage für die Parteien, um Hunderte Millionen Vermögenswerte zu verteidigen.
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