Ankündigung zur Gerichtseröffnung:Der Kläger Liu xx, vertreten durch unsere Anwälte Wang Qingfeng und Lu Jianan, verklagte die beklagte Volksregierung der Stadt Yuyang des Bezirks Jizhou, Stadt Tianjin. Der Fall der Bestätigung des Zwangsabrisses des Angeklagten zum Ausgleich von Verlusten wird am 9. Mai 2019 um 15:00 Uhr vor dem zehnten Gericht des Volksgerichts des Bezirks Jizhou der Stadt Tianjin verhandelt.
Kurze Einleitung zum Fall:Das Haus des Klägers auf dem Gehöft wurde gewaltsam abgerissen. Nachdem das Volksgericht des Bezirks Tianjin Jizhou ein entsprechendes Gerichtsverfahren eingeleitet hatte, erließ es am 8. Mai 2017 ein wirksames Urteil (2017) Verwaltungsurteil Jin 0119 Xingchu Nr. 11, in dem bestätigt wurde, dass die gewaltsame Zerstörung des Hauses des Klägers durch die Volksregierung der Stadt Yuyang rechtswidrig war. Der Kläger schickte den „Antrag auf staatliche Entschädigung“ und zugehörige Materialien am 19. April 2018 per Post an den Beklagten. Am 10. Mai 2018 erhielt der Kläger vom Beklagten die „Antwort auf den Antrag auf staatliche Entschädigung“, in der er feststellte, dass im Antrag des Klägers auf staatliche Entschädigung klar mitgeteilt wurde, dass keine Entschädigung gewährt werde. Der Grund dafür war, dass die vom Kläger ohne Genehmigung der Planungsbehörde gebauten Häuser gegen die „Stadt- und Landplanung der Volksrepublik China“ und den „Himmlischen Plan“ verstießen. Gemäß der Stadt- und Landplanungsverordnung von Tianjin und anderen Bestimmungen erfüllt es in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien der Haftung und den Bestandteilen des staatlichen Entschädigungssystems, die in Artikel 2 Absatz 1 des „Staatsentschädigungsgesetzes der Volksrepublik China“ festgelegt sind, die Schadensfolgeelemente in den Bestandteilen der staatlichen Entschädigung nicht. Obwohl bestätigt wurde, dass der Zwangsabriss des illegalen Gebäudes des Klägers durch die Beklagte verfahrensrechtlich rechtswidrig war, verletzte er nicht die legitimen Rechte und Interessen des Klägers und es bestand keine Notwendigkeit für eine staatliche Entschädigung. Der Kläger war der Ansicht, dass gemäß Artikel 2 des „Staatsentschädigungsgesetzes der Volksrepublik China“: „Wenn staatliche Behörden und Mitarbeiter staatlicher Behörden ihre Befugnisse ausüben und die in diesem Gesetz festgelegten legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen verletzen und dadurch Schaden verursachen, hat das Opfer das Recht, eine staatliche Entschädigung gemäß diesem Gesetz zu erhalten.“ Deshalb reichte er eine Klage beim Volksgerichtshof ein, der Fall wird derzeit verhandelt.
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