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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-12-17 | Lesezeiten:529
1. Klageantrag: Antrag auf Aufhebung der Verwaltungsmaßnahme der „Hausenteignungsentschädigungsentscheidung“ des Beklagten.
2. Da der Verwaltungsakt des Beklagten über den Erlass der „Entschädigungsentscheidung für Hausenteignung“ unmittelbar die Entschädigungsrechte und -interessen des Klägers bei Wohnungsabriss betrifft, hat der Verwaltungsakt ein rechtliches Interesse für den Kläger. Der Kläger erfuhr durch Ermittlungen und Besuche, dass der Beklagte die in dem Fall betroffene „Enteignungsentscheidung“ rechtswidrig getroffen hatte und dass es sich bei der in dem Fall in Rede stehenden „Entschädigungsentscheidung für die Hausenteignung“ um ein illegales Produkt handelte. Der Sachverhalt, der auf der Verwaltungsmaßnahme der „Hausentschädigungsentscheidung“ in dem Fall beruhte, war unklar, die Beweise waren unzureichend und die Verfahren waren rechtswidrig und sollten gemäß dem Gesetz aufgehoben werden.
3. Das Enteignungsverhalten des Beklagten ist rechtswidrig
(1) Die in dem Fall involvierte „Enteignungsentscheidung“ ist rechtswidrig, und die in dem Fall involvierte „Entschädigungsentscheidung für die Enteignung von Häusern“ ist noch illegaler.
(2) Die Auswahlmethode der in den Fall einbezogenen Bewertungsagentur ist rechtswidrig.
(3) Wie in der „Entschädigungsentscheidung für Hausenteignung“ des Beklagten festgelegtVergütungsstandard, weit unter dem gesetzlichen Standard.
(4) Die hier in Rede stehende „Hausentschädigungsentscheidung“ sieht keine Übergangsfrist vor, was gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
2. Nach zwei Monaten harter Arbeit haben die Anwälte Zhang Fengbin und Zhang Yue (Rechtsanwältin) des Yingting-Abbruchrechtsteams den Fall erfolgreich durch außergerichtliche Verhandlungen abgeschlossen, bevor die Klage eingereicht wurde. Der Kunde, der Yingting anvertraute, erhielt eine zufriedenstellende Entschädigung!
Für Falldetails rufen Sie bitte an: 4000083855