Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2026-06-22 | Lesezeiten:160
„Privatwirtschaftsförderungsgesetz“
Artikel 67: Staatliche Stellen, öffentliche Institutionen und staatliche Unternehmen zahlen Rechnungen an private Wirtschaftsorganisationen rechtzeitig in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder in Übereinstimmung mit Verträgen. Sie dürfen die Zahlung von Rechnungen an private Wirtschaftsorganisationen nicht aufgrund von Personalveränderungen, internen Zahlungsabläufen oder dem Warten auf die Genehmigung der Fertigstellung, der Endabrechnungsprüfung usw. verweigern oder verzögern, es sei denn, dies ist im Vertrag festgelegt. Sofern Gesetze und Verwaltungsvorschriften nichts anderes vorsehen, ist es nicht zwingend, Prüfungsergebnisse als Grundlage für die Abrechnung heranzuziehen.
Rechnungsprüfungsagenturen prüfen und überwachen die Zahlungen von Rechnungen an private Wirtschaftsorganisationen durch staatliche Stellen, öffentliche Institutionen und staatliche Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz.
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