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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2022-11-10 | Lesezeiten:965
Artikeleinleitung: Wenn das Unternehmen innerhalb einer Frist die Mitteilung über die Schließung und den Abriss erhält, droht dem Zuchtbetrieb bald ein Zucht- und Schließungsverbot. Was sollten Sie also tun, wenn Sie auf diese Situation stoßen?
1. Gründe für die Schließung landwirtschaftlicher Betriebe
1. Zu den Hauptsituationen, die zur Schließung von Zuchtfarmen führen können, gehören: schwere Nichteinhaltung von Umweltschutzstandards, illegale Bauarbeiten und die Einstufung als verbotenes Zuchtgebiet. Welche Gebiete gelten nach den einschlägigen Gesetzen als Brutverbotsgebiete? Das Yingting-Abbruchteam erfuhr, dass zur Koordinierung der Entwicklung der Tierproduktion und der Prävention und Kontrolle der Verschmutzung durch Vieh- und Geflügelzucht die „Verordnungen zur Prävention und Kontrolle der Verschmutzung durch Massentierhaltung und Geflügelzucht“ und der „Aktionsplan zur Prävention und Kontrolle der Wasserverschmutzung“ klare Anforderungen für die Abgrenzung verbotener Gebiete vorsehen.
2. Artikel 40 des „Tierhaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest, dass der Bau von Vieh- und Geflügelfarmen und Zuchtgemeinschaften in den folgenden Gebieten verboten ist: (1) Wasserquellenschutzgebiete für häusliches Trinkwasser, malerische Orte sowie Kernbereiche und Pufferzonen von Naturschutzgebieten; (2) Städtische Wohngebiete, Kultur-, Bildungs- und wissenschaftliche Forschungsgebiete sowie andere besiedelte Gebiete; (3) Sonstige verbotene Bereiche, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind. Artikel 14 Bei der Ausübung von Vieh- und Geflügelzuchtaktivitäten sollten wirksame Maßnahmen wie wissenschaftliche Fütterungsmethoden und Abfallbehandlungstechniken ergriffen werden, um die Menge der erzeugten Vieh- und Geflügelzuchtabfälle und die Menge, die in die Umwelt abgegeben wird, zu verringern.
3. Artikel 37 der „Vorschriften zur Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ legt fest, dass nur diejenigen, die Bauernhöfe oder Zuchtgemeinschaften in Trinkwasserschutzgebieten errichten, angewiesen werden können, illegale Aktivitäten einzustellen, mit einer Geldstrafe von 100.000 bis 500.000 belegt und der Volksregierung mit Genehmigungsbehörde für Abriss und Schließung gemeldet werden können. Mit anderen Worten: Der Hof kann direkt abgerissen werden. Dies ist die einzige Situation.

2. Entschädigung, die bei Schließung des Zuchtbetriebes gewährt werden kann
1. Welche Entschädigung können Sie erhalten, wenn der Betrieb geschlossen wird? Liegt auf dem Hof kein rechtswidriger Zustand vor, können wir Schadensersatz verlangen, indem wir uns auf den Abriss berufen.
Die Höhe der Entschädigung bei Betriebsschließung kann sich an den Entschädigungsstandards für Betriebsabriss orientieren.
2. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 der Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land (im Folgenden „Verordnung über Enteignung und Entschädigung“ genannt) kann eine Entschädigung in Form von Hauswert, Umzug, vorübergehender Umsiedlung, Produktionsausfall und Geschäftseinstellung usw. erhalten werden.
3. Oder eine Entschädigung für Landentschädigung, Umsiedlungszuschüsse, Bodenpfändungen usw. gemäß den Bestimmungen von Artikel 47 des Landverwaltungsgesetzes erhalten.
4. Zusätzlich zu den regulären Entschädigungsposten gibt es auch Absatz 2 von Artikel 17 der „Verordnung über Enteignung und Entschädigung“, der besagt, dass „die Volksregierungen auf Gemeinde- und Kreisebene Subventionen und Belohnungsmaßnahmen formulieren, um den enteigneten Personen Subventionen und Belohnungen zu gewähren.“
5. Im Sinne von Artikel 47 des „Landverwaltungsgesetzes“ werden „die Standards für Landentschädigung und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb von anderem Land von den Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden unter Bezugnahme auf die Standards für Landentschädigung und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb von bewirtschaftetem Land festgelegt“; bestimmte Zuschüsse werden den zerstörten Personen gewährt.

3. Rechtsbehelfe
Wenn Sie innerhalb einer Frist eine Mitteilung über die Schließung oder den Abriss erhalten, geraten Sie nicht in Panik und folgen Sie der Entscheidung zum Rückbau nicht einfach. Überprüfen Sie sorgfältig, ob die Verwaltungsbehörde, die die Mitteilung erlassen hat, über die entsprechenden Befugnisse verfügt, ob die erlassene Anordnung den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze entspricht und ob sie in Übereinstimmung mit den rechtlichen Verfahren ausgeführt wird. Wenn Sie Ihren Betrieb und andere legitime Rechte und Interessen schützen möchten, können Sie bei Bedarf eine behördliche Überprüfung und Klage einreichen. Das Yingting Demolition Team ist der Ansicht, dass die betroffene Partei bei gewaltsamer Zerstörung oder Schließung der Zuchtfarm eines Geschäftsinhabers zunächst eine Liste erstellen und die verursachten Verluste aufzählen sollte. Anschließend stellen Sie einen schriftlichen Schadensersatzantrag bei der Abbruchbehörde und beide Parteien verhandeln über die Schadensersatzangelegenheiten. Gelingt es den beiden Parteien nicht, sich über eine Entschädigung zu einigen, können die betroffenen Parteien eine Verwaltungsklage einreichen, um eine staatliche Entschädigung zu fordern. Die Formulierung von Verhandlungsplänen, der Einsatz von Kommunikationsfähigkeiten und das Verständnis der Psychologie der anderen Partei erfordern die Anleitung und Intervention professioneller Anwälte, um den Parteien dabei zu helfen, die größtmöglichen Rechte und Interessen zu erlangen.
4. Rechtsgrundlage für die Entschädigung bei Zuchtaussetzung und Zuchtaussetzung
1. Artikel 7 des „Tierhaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest, dass die Tierhaltungs- und Veterinärverwaltungsabteilung des Staatsrates für die Überwachung und Verwaltung der nationalen Tierhaltungsindustrie verantwortlich ist. Die Tierhaltungs- und Veterinärverwaltungsabteilungen der lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sind für die Überwachung und Verwaltung der Tierhaltung in ihren jeweiligen Verwaltungsregionen verantwortlich. Für die Arbeit im Zusammenhang mit der Förderung der Entwicklung der Tierhaltung sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die jeweils zuständigen Abteilungen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene verantwortlich.
2. In Artikel 10 der „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ ist festgelegt, dass die Umweltschutzabteilungen der Volksregierungen auf oder über der Kreisebene gemeinsam mit den Landwirtschafts- und Tierhaltungsabteilungen Pläne zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Vieh- und Geflügelzucht ausarbeiten und diese der Volksregierung auf derselben Ebene oder der von ihr autorisierten Abteilung zur Genehmigung und Umsetzung vorlegen. Der Plan zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung in der Vieh- und Geflügelzucht sollte mit dem Entwicklungsplan für die Tierhaltung verknüpft werden, eine Gesamtbetrachtung des Produktionslayouts in der Vieh- und Geflügelzucht berücksichtigen, die Ziele, Aufgaben und Schlüsselbereiche zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung in der Vieh- und Geflügelzucht klären, den Bau wichtiger Einrichtungen zur Umweltverschmutzung und die umfassende Nutzung von Abfällen sowie andere Maßnahmen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung klären.
3. Artikel 39 des „Tierhaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest, dass Vieh- und Geflügelfarmen und Zuchtgemeinschaften die folgenden Bedingungen erfüllen müssen:
(1) über Produktionsstandorte und unterstützende Produktionsanlagen verfügen, die für den Zuchtumfang geeignet sind; (2) Tierhaltungs- und Veterinärtechniker zur Betreuung haben; (3) die durch Gesetze, Verwaltungsvorschriften und die Tierhaltungs- und Veterinärverwaltungsabteilung des Staatsrates festgelegten Bedingungen zur Epidemieprävention erfüllen;
(4) Biogasbecken und andere Einrichtungen zur umfassenden Nutzung von Vieh- und Geflügelmist, Abwasser und anderen festen Abfällen oder andere harmlose Behandlungseinrichtungen; (5) Erfüllung sonstiger durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften festgelegter Bedingungen. Der Eigentümer eines Zuchtbetriebes oder einer Zuchtgemeinschaft muss den Namen, die Zuchtadresse, die Vieh- und Geflügelarten sowie den Zuchtumfang bei der Tierhaltungs- und Veterinärverwaltungsabteilung der Volksregierung auf Kreisebene, in der sich der Bauernhof oder die Zuchtgemeinschaft befindet, einreichen und einen Identifikationscode für Vieh und Geflügel erhalten. Die Volksregierungen der Provinzen sollen auf der Grundlage des Entwicklungsstands der Viehwirtschaft in ihren jeweiligen Verwaltungsregionen Maßstabsstandards und Anmeldeverfahren für Vieh- und Geflügelfarmen und Zuchtgemeinschaften formulieren.

4. Artikel 40 des „Tierhaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest, dass der Bau von Vieh- und Geflügelfarmen und Zuchtgemeinschaften in den folgenden Gebieten verboten ist: (1) Wasserquellenschutzgebiete für häusliches Trinkwasser, malerische Orte sowie Kernbereiche und Pufferzonen von Naturschutzgebieten; (2) Städtische Wohngebiete, Kultur-, Bildungs- und wissenschaftliche Forschungsgebiete sowie andere besiedelte Gebiete; (3) Sonstige verbotene Bereiche, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind. Artikel 14 Bei der Ausübung von Vieh- und Geflügelzuchtaktivitäten sollten wirksame Maßnahmen wie wissenschaftliche Fütterungsmethoden und Abfallbehandlungstechniken ergriffen werden, um die Menge der erzeugten Vieh- und Geflügelzuchtabfälle und die Menge, die in die Umwelt abgegeben wird, zu verringern.
5. Artikel 24 der „Verordnung zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ sieht vor, dass die Gemeinde- und Kreisregierungen für stark verschmutzte Gebiete mit intensiver Vieh- und Geflügelzucht umfassende Sanierungspläne formulieren und Maßnahmen wie die Organisation des Baus umfassender Nutzungs- und unschädlicher Behandlungsanlagen für Vieh- und Geflügelzuchtabfälle sowie geplante Umsiedlungen oder Schließungen von Vieh- und Geflügelzuchtstätten ergreifen müssen, um die Verschmutzung zu kontrollieren aus der Vieh- und Geflügelzucht.
6. In Artikel 25 der „Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch großflächige Vieh- und Geflügelzucht“ ist festgelegt, dass bestehende Vieh- und Geflügelzuchtstandorte geschlossen oder umgesiedelt werden müssen, wenn Vieh- und Geflügelhalter aufgrund der Tierhaltungsentwicklungsplanung, der Gesamtlandnutzungsplanung, der Anpassung der Stadt- und Landplanung und der Abgrenzung verbotener Brutgebiete oder aufgrund der umfassenden Sanierung stark verschmutzter Vieh- und Geflügel-Intensivgebiete wirtschaftliche Verluste erleiden. Wenn dies zu wirtschaftlichen Verlusten für Vieh- und Geflügelzüchter führt, müssen die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene diese in Übereinstimmung mit dem Gesetz entschädigen.
7. Artikel 47 des Landverwaltungsgesetzes sieht vor, dass im Falle einer Landenteignung eine Entschädigung entsprechend dem ursprünglichen Zweck des enteigneten Landes zu leisten ist. Zu den Entschädigungsgebühren für den Ackerlanderwerb gehören Landentschädigungsgebühren, Umsiedlungszuschüsse und Entschädigungsgebühren für Bodenbefestigungen und Jungpflanzen. Die Bodenentschädigungsgebühr für die Enteignung von Kulturland beträgt das Sechs- bis Zehnfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung des Kulturlandes. Der Umsiedlungszuschuss für den Erwerb von Kulturland wird auf der Grundlage der Zahl der umzusiedelnden landwirtschaftlichen Bevölkerung berechnet. Die Zahl der umzusiedelnden landwirtschaftlichen Bevölkerung wird berechnet, indem die Menge des enteigneten Kulturlandes durch die durchschnittliche Menge an Kulturland pro Person der enteigneten Einheit vor dem Landerwerb dividiert wird. Die Umsiedlungssubventionsnorm für jede landwirtschaftliche Bevölkerung, die umgesiedelt werden muss, beträgt das Vier- bis Sechsfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswerts der drei Jahre vor der Enteignung des Ackerlandes. Der Umsiedlungszuschuss für jeden Hektar enteigneter Anbaufläche darf jedoch das Fünfzehnfache des durchschnittlichen Jahresproduktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung nicht übersteigen. Die Standards für Landentschädigungen und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb anderer Grundstücke werden von den Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden unter Bezugnahme auf die Standards für Bodenentschädigungen und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb von Kulturland festgelegt.
8. Das „Landverwaltungsgesetz“ sieht vor, dass die Entschädigungsstandards für Pfändungen und Jungpflanzen auf dem enteigneten Land von den Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung festgelegt werden. Bei der Enteignung von Gemüsegärten in städtischen Vororten zahlt die Landnutzereinheit gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften einen Fonds für die Entwicklung und den Bau neuer Gemüsegärten. Wenn die Zahlung von Landausgleichsgebühren und Umsiedlungszuschüssen gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels es den umzusiedelnden Landwirten nicht ermöglichen kann, ihren ursprünglichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können die Umsiedlungszuschüsse mit Zustimmung der Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und direkt der Zentralregierung unterstehenden Gemeinden erhöht werden. Die Summe der Bodenentschädigungen und Umsiedlungszuschüsse darf jedoch das Dreißigfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung des Landes nicht überschreiten. Der Staatsrat kann die Standards für Landentschädigungsgebühren und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb von bewirtschaftetem Land unter besonderen Umständen auf der Grundlage des Niveaus der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung erhöhen.

Yingting erinnert Sie daran:
1. Wir wissen, dass, wenn einem Zuchtbetrieb die Zucht verboten oder geschlossen wird, die Entschädigung auf den Standards für Landerwerb und -abriss basieren sollte. Können diese Betriebe, wenn sie aufgrund der Nichteinhaltung von Umweltstandards aufgelöst und geschlossen werden, trotzdem eine Entschädigung erhalten? Natürlich sollten Sie entschädigt werden! Die Gründe sind wie folgt. Gemäß Artikel 25 der Staatsratsverordnung Nr. 643 der Volksrepublik China „Vorschriften zur Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Großviehhaltung und Geflügelzucht“: Wenn es aufgrund der Tierhaltungsentwicklungsplanung, der allgemeinen Landnutzungsplanung, der Anpassung der städtischen und ländlichen Planung und der Abgrenzung verbotener Zuchtgebiete oder aufgrund der umfassenden Verbesserung der stark verschmutzten Viehhaltung erforderlich ist, bestehende Vieh- und Geflügelzuchtstätten zu schließen oder zu verlagern und Geflügelzuchtintensiven Gebieten, die zu wirtschaftlichen Verlusten für Vieh- und Geflügelzüchter führen, müssen die lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz entschädigen. Daher sollte die Kreisregierung gemäß den Bestimmungen des Staatsrates eine angemessene Entschädigung leisten, wenn ein Zuchtbetrieb mit Formalitäten aus Umweltgründen geschlossen wird. Sofern es keine einschlägigen lokalen gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung gibt, sollte die Beurteilung unter Bezugnahme auf die einschlägigen Regelungen zum Grundstückserwerb und -abbruch erfolgen. Der Entschädigungsinhalt umfasst hauptsächlich Entschädigungen für den Verlust landwirtschaftlicher Gebäude, Verluste aus Produktions- und Betriebsunterbrechungen, Verluste und Schäden an Ausrüstung sowie Verlust von Bodenbefestigungen usw.
2. Wenn Sie Einwände gegen die Entscheidung oder die Entschädigungsbedingungen haben, nachdem Ihr Bauernhof abgerissen oder geschlossen wurde, wahren Sie Ihre Rechte bitte innerhalb von 6 Monaten durch Verwaltungsprüfung, Verwaltungsstreitigkeiten und andere rechtliche Wege. Bei Überschreitung dieser Verjährungsfrist entfällt die Möglichkeit des Rechtsbehelfs. Um das Wohl der Interessen zu wahren, können Sie weitere relevante Rechtskenntnisse lesen und die relevanten Richtlinien zur Schließung lokaler Zuchtbetriebe verstehen. Sie können auch Lösungen von Rechtsanwälten einholen, die auf die Schließung und den Abriss von Zuchtbetrieben spezialisiert sind.
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