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Wie hoch sind die Vergütungen für die Unternehmensabbruchberatung in Shanghai?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2022-11-10 | Lesezeiten:1146

Wenn ein Unternehmen aufgrund von Expansion oder aus anderen Gründen das Land der Landwirte enteignet, geht es zwangsläufig um die Frage der Entschädigung für das enteignete Land. Was den Entschädigungsstandard betrifft, so hat unser Land zwar keinen spezifischen Standard dafür, hat aber entsprechende Bestimmungen im Landverwaltungsgesetz festgelegt. Wie hoch ist also der Entschädigungsstandard für die Enteignung von Unternehmensgrundstücken?

1. Wie hoch ist der Entschädigungsstandard für den Erwerb von Unternehmensgrundstücken?

Anpassungen der Abbruchentschädigungsnormen werden von den Kommunal- und Kreisvolksregierungen bekannt gegeben. Die Gesetze unseres Landes sehen vor, dass die Kommunalverwaltungen die Standards für die Landerwerbsentschädigung alle zwei bis drei Jahre entsprechend dem Stand der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Wachstum des lokalen Pro-Kopf-Einkommens usw. anpassen und die Höhe der Landerwerbsentschädigung schrittweise erhöhen sollen. Provinzen, deren aktuell umgesetzte Entschädigungsstandards für den Landerwerb die vorgeschriebene Anzahl von Jahren überschritten haben, werden die Landnutzungsüberprüfung nicht bestehen, wenn sie diese nicht rechtzeitig anpassen. Verschiedene spezifische Preisausgleichsstandards werden von den Bezirks- und Kreispreisbüros auf der Grundlage des lokalen Wirtschaftsniveaus und des Pro-Kopf-Einkommens festgelegt.

1. Die spezifischen Standards und Beträge der verschiedenen Landerwerbsentschädigungsgebühren werden im Landerwerbsentschädigungs- und Umsiedlungsplan festgelegt, der von den Kommunal- und Kreisverwaltungen gemäß dem Gesetz genehmigt wird.

2. Bestimmung des durchschnittlichen jährlichen Produktionswerts der drei Jahre vor der Enteignung des Landes (Ausgleichsstandards für Landausgleichsgebühren und Umsiedlungszuschüsse): basierend auf dem jährlichen statistischen Bericht der grundlegendsten Einheit, der von der lokalen Statistikabteilung genehmigt wurde, und dem von der Preisabteilung genehmigten Einheitspreis.

3. Wenn die vorschriftsgemäß gezahlten Landausgleichsgebühren und Umsiedlungszuschüsse den umzusiedelnden Landwirten nicht die Aufrechterhaltung ihres ursprünglichen Lebensstandards ermöglichen können, können die Umsiedlungszuschüsse erhöht werden. Die Summe der Bodenentschädigungsgebühren und Umsiedlungszuschüsse darf jedoch das 30-fache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswerts der drei Jahre vor der Enteignung des Landes nicht überschreiten.

2. Gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Vergütungsstandards für den Erwerb von Unternehmensgrundstücken

„Landverwaltungsgesetz der Volksrepublik China“

Artikel 47 Bei der Enteignung von Grundstücken ist eine Entschädigung entsprechend dem ursprünglichen Zweck des enteigneten Grundstücks zu leisten.

Zu den Entschädigungsgebühren für die Enteignung landwirtschaftlicher Nutzflächen zählen Landentschädigungsgebühren, Umsiedlungszuschüsse sowie Entschädigungsgebühren für Bodenbefestigungen und Jungpflanzen. Die Bodenentschädigungsgebühr für die Enteignung von Kulturland beträgt das Sechs- bis Zehnfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung des Kulturlandes. Der Umsiedlungszuschuss für den Erwerb von Kulturland wird auf der Grundlage der Zahl der umzusiedelnden landwirtschaftlichen Bevölkerung berechnet. Die Zahl der umzusiedelnden landwirtschaftlichen Bevölkerung wird berechnet, indem die Menge des enteigneten Kulturlandes durch die durchschnittliche Menge an Kulturland pro Person der enteigneten Einheit vor dem Landerwerb dividiert wird. Die Umsiedlungssubventionsnorm für jede landwirtschaftliche Bevölkerung, die umgesiedelt werden muss, beträgt das Vier- bis Sechsfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswerts der drei Jahre vor der Enteignung des Ackerlandes. Der Umsiedlungszuschuss für jeden Hektar enteigneter Anbaufläche darf jedoch das Fünfzehnfache des durchschnittlichen Jahresproduktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung nicht übersteigen.

Die Standards für Bodenentschädigungen und Umsiedlungsbeihilfen für die Enteignung anderer Grundstücke werden von den Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden unter Bezugnahme auf die Standards für Bodenentschädigungen und Umsiedlungszuschüsse für die Enteignung von Kulturland festgelegt. Die Entschädigungsstandards für Pfändungen und Jungpflanzen auf dem enteigneten Land werden von den Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden festgelegt, die direkt der Zentralregierung unterstehen.

Bei der Enteignung von Gemüsegärten in städtischen Vororten zahlt die Landnutzereinheit gemäß den einschlägigen Vorschriften einen Fonds für die Entwicklung und den Bau neuer Gemüsegärten.

Wenn die Zahlung von Landausgleichsgebühren und Umsiedlungszuschüssen gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 dieses Artikels es den umzusiedelnden Landwirten nicht ermöglichen kann, ihren ursprünglichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, können die Umsiedlungszuschüsse mit Zustimmung der Volksregierungen der Provinzen, autonomen Regionen und direkt der Zentralregierung unterstehenden Gemeinden erhöht werden. Die Summe der Bodenentschädigungen und Umsiedlungszuschüsse darf jedoch das Dreißigfache des durchschnittlichen jährlichen Produktionswertes der drei Jahre vor der Enteignung des Landes nicht überschreiten. Abhängig vom Stand der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung kann der Staatsrat unter besonderen Umständen die Standards für Landentschädigungsgebühren und Umsiedlungszuschüsse für den Erwerb von Kulturland erhöhen.

Artikel 48 Nachdem der Entschädigungs- und Umsiedlungsplan für den Landerwerb festgelegt wurde, gibt die zuständige örtliche Volksregierung eine Bekanntmachung ab und hört sich die Meinungen der ländlichen kollektiven Wirtschaftsorganisationen und Landwirte an, deren Land erworben wurde.

Artikel 49 Die ländliche Wirtschaftsgemeinschaft, deren Land enteignet wurde, gibt den Mitgliedern der Wirtschaftsgemeinschaft den Einnahmen- und Ausgabenstatus der Entschädigungsgebühren für das enteignete Land bekannt und übernimmt die Aufsicht. Es ist verboten, die Entschädigungsgebühren für den Grundstückserwerb und andere damit verbundene Ausgaben der Einheiten, deren Grundstücke enteignet wurden, zu beeinträchtigen oder zu missbrauchen.

Daher wird jede Kommunalverwaltung entsprechende Regelungen zur Entschädigung für den Landerwerb durch Unternehmen erlassen, und der Entschädigungsstandard richtet sich nach dem lokalen Wirtschaftsniveau. Obwohl es keinen festen Standard gibt, gibt es in der Regel eine Mindestgrenze. Wenn Sie also der Meinung sind, dass der vom Unternehmen angegebene Vergütungsstandard zu niedrig ist, können Sie eine Klage einreichen. Wenn Sie noch Fragen zur Höhe der Entschädigung für den Grundstückserwerb durch das Unternehmen haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.


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