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Hypothekenfinanzierung für Bergbaurechte: Drei Bedingungen sind unabdingbar, um zu verhindern, dass Hunderte Millionen Minen zu stillgelegten Vermögenswerten werden

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:1970-01-01 | Lesezeiten:115

[Feld: Bergbau]

Hypothekenfinanzierung für Bergbaurechte: Drei Bedingungen sind unabdingbar, um zu verhindern, dass Hunderte Millionen Minen zu stillgelegten Vermögenswerten werden

Chefs, die hart in der Bergbauindustrie gearbeitet haben, wissen, dass der Besitz von Schürfrechten wie der Besitz von „echtem Geld“ ist. Das Problem besteht jedoch darin, dass Schürfrechte einen langen Realisierungszyklus und eine große Kapitalmenge erfordern. Viele Eigentümer privater Bergbauunternehmen verfügen über Explorations- und Bergbaurechte im Wert von Dutzenden oder sogar Hunderten Millionen, aber aufgrund schlechter Finanzierungskanäle ist die Kapitalkette so eng, dass sie nicht schlafen können.

Die Umwandlung von Schürfrechten in ein Finanzierungsinstrument ist für viele Chefs ein dringendes Bedürfnis. Aber wissen Sie was? Es gibt drei rechtliche Bedingungen für die Hypothekenfinanzierung von Schürfrechten, von denen eine unabdingbar ist. Andernfalls können Ihre Schürfrechte schlagartig zu einem „toten Vermögenswert“ werden und das Hypothekenrecht kann überhaupt nicht begründet werden!

1. Die Neuregelung stellt klar, dass Schürfrechte gesetzeskonform verpfändet werden können.

Viele Chefs sind immer noch besorgt: Können Schürfrechte verpfändet werden?

Die klare Antwort: Ja!

Artikel 37 des 2024 überarbeiteten Mineralressourcengesetzes (gültig ab 1. Juli 2025) legt fest:Explorationsrechte und Schürfrechte können gesetzlich garantiert werden. Die „Vorschriften zur Umsetzung des Mineralressourcengesetzes“, die am 15. Juni 2026 in Kraft treten werden, sind detaillierter und präzisieren die Anmelde- und Registrierungsverfahren sowie die wirksamen Anforderungen für Bergbaurechtshypotheken.

Damit verfügt die Hypothekenfinanzierung für Mineralrechte endlich über eine klare Rechtsgrundlage. Private Bergbauunternehmen können Schürfrechte und Explorationsrechte als Sicherheit nutzen, um Kredite bei Banken oder Finanzinstituten zu beantragen.

Doch hier kommt das Problem: Nicht alle Schürfrechte können verpfändet werden und es müssen gleichzeitig drei rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

2. Drei rechtliche Bedingungen, von denen eine unabdingbar ist

Nach der „Verordnung zur Durchführung des Bodenschätzgesetzes“ und den einschlägigen richterlichen Auslegungen muss die Grundpfandrechte gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bedingung 1: Das Schürfrechtszertifikat ist legal und gültig

Dies ist der grundlegendste Schwellenwert. Die Bergbaulizenz und das Explorationsrechtszertifikat müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen und der Inhalt des Zertifikats muss mit dem tatsächlichen Status der Bergbaurechte übereinstimmen.

Häufige Fallstricke: Viele Chefs lassen ihre Schürfrechte schließlich genehmigen, vergessen aber, sie nach Ablauf zu erneuern, oder der Name und die Koordinaten der Schürfrechte stimmen nicht mit den Registrierungsinformationen überein. In diesem Fall kann das Hypothekenrecht überhaupt nicht begründet werden.

Bedingung 2: Der Preis für die Schürfrechte (Transfererlös) wurde vollständig oder wie vereinbart in Raten gezahlt

Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele Chefs gerne übersehen!

Artikel 42 des Mineralressourcengesetzes legt fest:Die Inhaber von Schürfrechten zahlen den Erlös aus der Übertragung von Schürfrechten gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften.. Die Ausführungsbestimmungen klären dies noch weiterIst der Erlös aus der Schürfrechtsübertragung nicht vollständig beglichen, erfolgt keine Verpfändung der Schürfrechte.

Praktische Fälle: Ein privates Kohlebergbauunternehmen in einer bestimmten Provinz beantragte bei einer Bank ein Hypothekendarlehen mit Schürfrechten im Wert von 350 Millionen Yuan. Bei der Überprüfung durch die Bank wurde festgestellt, dass das Unternehmen noch über 120 Millionen Yuan an nicht ausgezahlten Erlösen aus der Übertragung der Bergbaurechte verfügte. Am Ende wurde der Kredit abgelehnt und der Finanzierungsplan des Unternehmens völlig ruiniert.

Bedingung 3: Es liegt kein Streit, keine Beschlagnahme und keine Belastung der Schürfrechte vor.

Besteht Streit über den Besitz der Schürfrechte, hat das Gericht die Schürfrechte beschlagnahmt oder wurden die Schürfrechte mit anderen Sicherungsrechten begründet, kann keine weitere Hypothek begründet werden.

Besondere Erinnerung: Die neuen Regelungen zu Einnahmen aus der Übertragung von Schürfrechten, die am 1. August 2026 in Kraft treten, können Auswirkungen auf die Preisberechnung einiger historischer Schürfrechte haben. Wenn Ihre Mineralrechte einen Streit über den Übertragungserlös beinhalten, wird empfohlen, den Streit zunächst beizulegen, bevor eine Hypothekenfinanzierung in Betracht gezogen wird.

3. Einreichung und Registrierung: Voraussetzung für die Wirksamkeit von Hypothekenrechten

Die drei Bedingungen sind erfüllt, aber es gibt noch einen letzten Schritt:Registrierung.

Die „Verordnung zur Durchführung des Rohstoffgesetzes“ legt klar fest:Für die Bergbaurechtshypothek wird ein Archivierungssystem eingeführtDie einreichende Behörde ist die ursprünglich ausstellende Behörde (Abteilung für natürliche Ressourcen).Die Eintragung ist Voraussetzung für die Gültigkeit von Hypothekenrechten gegenüber DrittenNicht eingetragene Hypothekenrechte dürfen nicht gegen gutgläubige Dritte verwendet werden.

Laienhaft ausgedrückt:Banken werden nicht eingetragene Mineralrechtshypotheken nicht anerkennen!

Zu den für die Einreichung erforderlichen Materialien gehören: Hypothekenvertrag, Schürfrechtszertifikat, Preiszahlungszertifikat, Bewertungsbericht usw. Es wird empfohlen, dass sich Unternehmen so bald wie möglich nach Unterzeichnung eines Hypothekenvertrags registrieren, um lange Nächte und Träume zu vermeiden.

4. Auswahl von Bewertungsagenturen: Betreten Sie diese Fallstricke nicht

Die Hypothekenfinanzierung für Mineralrechte ist untrennbar mit der Bewertung verbunden, und die Wahl der Bewertungsagentur wirkt sich direkt auf die Kredithöhe aus.

FAQ:

- Der Evaluierungsbericht ist nur ein Jahr gültig und muss nach Ablauf erneut evaluiert werden;
- Um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden, überschätzen einige Schätzungsagenturen den Wert von Schürfrechten, was dazu führt, dass Banken ihn nicht anerkennen;
- Die Bewertungsmethode wurde falsch gewählt und Faktoren wie die Knappheit von Mineralien und politische Risiken wurden nicht vollständig berücksichtigt.

Vorschläge: Wählen Sie eine professionelle Institution mit Qualifikationen für die Bewertung von Bergbaurechten, die mit den örtlichen Richtlinien vertraut ist, und kommunizieren Sie vor der Bewertung vollständig mit der Bank, um sicherzustellen, dass die Bewertungsergebnisse von Finanzinstituten akzeptiert werden können.

Anwaltliche Beratung

Als Anwalt, der eine große Anzahl von Fällen zur Finanzierung von Schürfrechten bearbeitet hat, möchte ich Ihnen einige Vorschläge machen:

1.Prüfen Sie sich vor der Finanzierung: Bestätigen Sie, dass das Bergbaurechtszertifikat gültig ist, der Preis vollständig bezahlt ist und keine Rechtebelastungen vorliegen;
2.Die Vertragsbedingungen sollten streng sein: Klärung des Umfangs der Hypothek, der Haftung bei Vertragsbruch und der Art und Weise der Verwirklichung der Rechte des Gläubigers;
3.Schließen Sie die Einreichung fristgerecht ab: Die Einreichung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Hypothek, also zögern Sie nicht;
4.Wählen Sie eine zuverlässige Bewertungsagentur: Der Bewertungsbericht muss der Prüfung durch Banken und Justizbehörden standhalten;
5.Achten Sie auf Richtlinienänderungen: Neue Regelungen zu Einnahmen aus der Übertragung von Schürfrechten (umgesetzt am 1. August 2026) können sich auf die Bewertung und Hypothekenbedingungen einiger Schürfrechte auswirken. Es empfiehlt sich, vorab einen professionellen Anwalt zu konsultieren.


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