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Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

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Nach Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen werden diese drei Arten von Schürfrechten höchstwahrscheinlich entzogen.

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2026-07-06 | Lesezeiten:105

Ich habe kürzlich mit mehreren Minenbesitzern Tee getrunken und alle haben über die neuen Vorschriften diskutiert. Jemand fragte: „Welche Mineralrechte sind nach der Umsetzung der neuen Vorschriften am gefährlichsten?“ Ich werde Ihnen eine Analyse geben, die auf langjähriger Erfahrung in der Branche und den Bestimmungen der neuen Vorschriften basiert.Anwaltskanzlei Peking YingtingIch möchte Sie daran erinnern, dass den folgenden drei Arten von Mineralrechten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

Kategorie 1: Mineralrechte, die im Widerspruch zur nationalen Raumplanung stehen.

Artikel 9 der neuen Verordnung schreibt eindeutig vor, dass die Abteilung für die Übertragung von Bergbaurechten sicherstellen muss, dass das zu übertragende Gebiet den Anforderungen der Land- und Raumplanung und -kontrolle entspricht. Dieser Satz hat zwei Bedeutungen: Erstens müssen die neu übertragenen Schürfrechte dem Plan entsprechen; Zweitens besteht auch für sie das Risiko einer Anpassung, wenn die bestehenden Schürfrechte im Widerspruch zum neuen Plan stehen.

In Wirklichkeit wurden einige Schürfrechte bereits vor mehr als zehn Jahren erworben, und die damaligen Pläne könnten völlig andere sein als die heutigen. Beispielsweise sind einige Bergbaugebiete jetzt als ökologische rote Linien, als permanentes Ackerland oder als städtische Entwicklungsgrenzen klassifiziert, und die Erschließung von Mineralien ist in diesen Gebieten verboten oder eingeschränkt. Wenn Sie in diese Situation geraten, müssen Sie im Voraus planen – ob Sie eine Entschädigung für den Ausstieg beantragen oder den Umfang des Bergbaugebiets anpassen möchten, Sie müssen im Voraus planen.

Kategorie 2: Schürfrechte mit unbezahlten Erlösen aus der Übertragung von Schürfrechten.

Artikel 14 der neuen Verordnung sieht vor, dass der Erwerber von Bergbaurechten den Erlös aus der Übertragung von Bergbaurechten vollständig und pünktlich gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften und dem Übertragungsvertrag zahlen muss. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und fristgerecht, ist eine Vertragsstrafe gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften und dem Übertragungsvertrag zu zahlen.

Viele alte Schürfrechte weisen historische Rückstände auf. Beispielsweise wurden einige Schürfrechte durch Vereinbarungen erworben und die vereinbarten Ablöseerträge waren damals relativ gering. Später, nach der Anpassung der Police, musste die Preisdifferenz nachgezahlt werden. Bei Nichtzahlung müssen Sie nicht nur eine Vertragsstrafe zahlen, sondern es kann auch zum Entzug Ihrer Schürfrechte kommen. Die neuen Vorschriften haben diese Bestimmung verschärft und das Risiko einer Begleichung rückständiger Mineralrechte erheblich erhöht.

Kategorie 3: Schürfrechte, die den ökologischen Sanierungsanforderungen nicht genügen.

In den neuen Vorschriften wurde speziell ein Kapitel zur „ökologischen Sanierung von Bergbaugebieten“ eingerichtet, in dem klargestellt wird, dass die Inhaber von Bergbaurechten für die ökologische Wiederherstellung von Bergbaugebieten verantwortlich sind. Inhaber von Bergbaurechten müssen gemäß den Vorschriften einen Plan zur ökologischen Sanierung des Bergbaugebiets erstellen und jährlich die Kosten für die ökologische Sanierung des Bergbaugebiets ermitteln.

Wenn Ihr Bergwerk den Bergbau eingestellt hat, aber die ökologische Wiederherstellung noch nicht abgeschlossen hat, oder wenn Ihr Bergwerk Bergbau betreibt, aber die erforderlichen Wiederherstellungsgebühren nicht einzieht, drohen Ihnen Verwaltungsstrafen. In schwerwiegenden Fällen kann das Schürfrecht widerrufen werden. Vor allem solche „Zombie-Minen“, also solche, die nominell noch in Betrieb sind, den Betrieb aber schon vor langer Zeit eingestellt haben und keine Pläne zur Fortführung der Produktion haben, werden am ehesten ins Visier der Räumung geraten.

Anwalt Yingting erinnert Sie:Der Entzug von Schürfrechten ist keine triviale Angelegenheit und bedeutet enorme Investitionen und den Lebensunterhalt der Arbeitnehmer. Wenn Ihre Mineralrechte die oben genannten Probleme aufweisen, müssen Sie ihnen große Bedeutung beimessen. Vorschläge: Führen Sie zunächst so schnell wie möglich eine umfassende Selbstuntersuchung durch, um das Problem zu identifizieren. zweitens, aktiv mit Regierungsabteilungen kommunizieren, um Anpassungen zu planen; Drittens formulieren Sie bei Zahlungsrückständen einen Rückzahlungsplan und begleichen die Zahlungsrückstände proaktiv. Viertens: Bereiten Sie bei Fragen zur ökologischen Wiederherstellung Pläne vor und setzen Sie die erforderlichen Mittel um.

Anwaltskanzlei Peking YingtingEr konzentriert sich seit langem auf juristische Dienstleistungen im Bereich Bergbaurechte und verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Schutz von Mineralrechten, Streitbeilegung und Verwaltungsprüfung. Wenn Sie sich Sorgen um die Sicherheit Ihrer Schürfrechte machen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Liu Jingzhu. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung einer umfassenden „rechtsmedizinischen Untersuchung“.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen professionellen Anwalt. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.


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