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100 Fragen zum Abriss: Was soll ich tun, wenn ich unterschiedliche Meinungen zur Grundstückserwerbsentschädigung und zum Umsiedlungsplan habe?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-07 | Lesezeiten:1143

Bei unterschiedlichen Meinungen zum Landerwerbsentschädigungs- und Umsiedlungsplan können die Artikel 9 und 10 der Bekanntmachungsmaßnahmen zum Landerwerb befolgt werden. Wenn Landwirte, deren Land enteignet wird, unterschiedlicher Meinung sind, haben sie das Recht, eine Anhörung zu beantragen, allerdings mit einer Frist. Daher sollte die Durchführungsbehörde der Landenteignung die ländlichen kollektiven Wirtschaftsorganisationen, Dorfbewohner oder andere Rechteinhaber über die Anhörung der Landenteignung informieren. Bei den eigentlichen Grundstückserwerbs- und Abbrucharbeiten werden jedoch fast keine Personen auf das Recht auf eine Anhörung, geschweige denn auf eine entspannte Sitzung hingewiesen, oder sie können nicht gefunden werden. Die enteigneten Landwirte haben das Recht, eine Anhörung zu verlangen.

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