Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-07 | Lesezeiten:466
Artikeleinführung: 35 häufige Probleme beim Abbruch. Sehen Sie, wie viele kennen Sie?
Vielleicht hören Sie bei Beratungsgesprächen oft Order 590, verstehen aber zunächst nicht, was Order 590 ist. Heute teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei der Staatsratsverordnung Nr. 590 um die „Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land“ handelt. Bei dieser Verordnung handelt es sich um ein nationales Gesetz und eine Verordnung, die am 21. Januar 2011 offiziell verkündet und umgesetzt wurde. Die meisten Fragen, die Ihnen beim Abriss begegnen, sind in dieser Verordnung klar geregelt. Das Yingting Demolition Team hat es sorgfältig für Sie zusammengestellt. Die detaillierten Bedingungen können Sie selbst überprüfen oder uns folgen.
Die Bestellnummer 590 kann 35 häufige Fragen beim Abbruch beantworten. Verstehst du es?
1. Aus welchen Gründen können Häuser und Grundstücke von Privatpersonen und Unternehmen enteignet werden?
Siehe Artikel 8 der Verordnung 590
2. Müssen wir eine Entschädigung für die Enteignung von Häusern und Grundstücken von Privatpersonen und Unternehmen leisten?
Siehe Artikel 2 der Verordnung 590
3. Wer hat das Recht, Abgaben zu erheben?
Siehe Artikel 4 der Verordnung 590
4. Können während des Inkassovorgangs Gewinne erzielt werden? Wer übernimmt die Verantwortung?
Siehe Artikel 6 der Verordnung 590

5. Wer überwacht und betreut die Inkassoarbeiten?
Siehe Artikel 7 der Verordnung 590
6. Kann jeder Land erwerben, wenn er möchte? Wie benötige ich die Genehmigung zur Abholung?
Siehe Artikel 9 der Verordnung 590
7. Sollte bei der Enteignung die Meinung der enteigneten Personen eingeholt werden?
Siehe Artikel 10 der Verordnung 590
8. Was können wir tun, wenn die meisten Anwohner, die an der Sanierung alter Städte beteiligt sind, mit der Entschädigung nicht zufrieden sind?
Siehe Artikel 11 der Verordnung 590
9. Wann soll die Entschädigung gezahlt werden?
Siehe Artikel 12 der Verordnung 590
10. Was sollte in der Steuererklärung angegeben werden?
Siehe Artikel 13 der Verordnung 590
11. Was soll die enteignete Person tun, wenn sie mit der Enteignungsentscheidung unzufrieden ist?
Siehe Artikel 14 der Verordnung 590
12. Kann die enteignete Person eine rechtmäßige Enteignung verweigern?
Siehe Artikel 15 der Verordnung 590
13. Gibt es eine Entschädigung für den überstürzten Bau von Häusern nach Bekanntgabe des Abrissbescheids?
Siehe Artikel 16 der Verordnung 590
14. Welche Entschädigungsleistungen sollen die enteigneten Personen (einschließlich Unternehmen) erhalten, wenn ihre Häuser enteignet werden?
Siehe Artikel 17 der Verordnung 590

15. Haben die Menschen, deren Häuser enteignet wurden, das Recht, bezahlbaren Wohnraum zu verlangen?
Siehe Artikel 18 der Verordnung 590
16. Wie viel Entschädigung ist angemessen und rechtmäßig, wenn das Haus enteignet wird?
Siehe Artikel 19 der Verordnung 590
17. Wer hat das Recht, den Wert eines Hauses zu schätzen?
Siehe Artikel 20 der Verordnung 590
18. Hat die enteignete Person das Recht zu wählen, ob für das enteignete Haus und Grundstück Geld oder ein Haus erforderlich ist?
Siehe Artikel 21 der Verordnung 590
19. Mein Haus wurde enteignet. Kann ich trotzdem in ein nahegelegenes Haus umziehen wollen?
Siehe Artikel 21 der Verordnung 590
20. Kann ein Unternehmen im Falle einer Enteignung neben der Entschädigung für Grundstücke und Wohnraum auch eine Entschädigung für Verluste aufgrund der Produktions- und Geschäftseinstellung verlangen?
Siehe Artikel 23 der Verordnung 590
21. Welche illegalen Bauten werden nicht entschädigt?
Siehe Artikel 24 und Artikel 16 der Verordnung Nr. 590
22. Welche Mindestinhalte muss eine Abbruchschadensersatzvereinbarung enthalten?
Siehe Artikel 25 der Verordnung 590
23. Kann ich klagen, wenn die Abbruchvereinbarung nicht eingehalten wird?
Siehe Artikel 25 der Verordnung 590

24. Was soll ich tun, wenn ich nicht innerhalb der Vertragslaufzeit unterschreibe?
Siehe Artikel 26 der Verordnung 590
25. Was sollen die enteigneten Personen tun, wenn sie mit der Entschädigung nicht zufrieden sind?
Siehe Artikel 26 der Verordnung 590
26. Ist es legal, jemanden umziehen zu lassen, ohne eine Entschädigung zu erhalten?
Siehe Artikel 27 der Verordnung 590
27. Ist es legal, Wasser, Strom und Stromkreise ohne Unterschrift abzuschneiden oder jemanden zur Unterschrift zu zwingen?
Siehe Artikel 27 der Verordnung 590
28. Was passiert, wenn die enteignete Person nicht unterschreibt oder klagt?
Siehe Artikel 28 der Verordnung 590
29. Wer hat das Recht, einen Zwangsabriss durchzuführen, wenn die abzureißende Person nicht unterschreibt?
Siehe Artikel 28 der Verordnung 590
30. Was ist ein legaler Zwangsabbruch?
Siehe Artikel 28 der Verordnung 590
31. Kann der Entschädigungsstatus jeder Familie bekannt gegeben werden?
Siehe Artikel 29 der Verordnung 590
32. Was sollen wir tun, wenn Abbruchpersonal seine Macht missbraucht oder seine Pflichten vernachlässigt?
Siehe Artikel 30 der Verordnung 590
33. Gewaltandrohungen oder die Unterbrechung von Wasser, Strom oder Gas nutzen, um Menschen zur Unterschrift zu zwingenZahlen Sie Verantwortung?
Siehe Artikel 30 und Artikel 32 der Verordnung Nr. 590
34. Was soll ich tun, wenn es zu Korruption, Veruntreuung, privater Spaltung, Ausgabenkürzungen oder Zahlungsverzug kommt?
Siehe Artikel 33 der Verordnung 590
35. Wie können Bewertungsunternehmen für falsche Bewertungen bestraft werden?
Siehe Artikel 34 der Verordnung 590
Welche Themen werden nicht abgedeckt? Bitte hinterlassen Sie unten einen Kommentar.

Yingting erinnert Sie daran:
1. Gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften unseres Landes können die enteigneten und abgerissenen Personen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Enteignungsentscheidung, der Enteignungsentschädigungsentscheidung und anderer spezifischer Verwaltungsmaßnahmen eine Verwaltungsprüfung einreichen und innerhalb von 6 Monaten eine Verwaltungsklage einreichen. Wenn Ihr Haus gewaltsam abgerissen wird, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Datums des Abrisses eine Klage zur Verteidigung Ihrer Rechte einreichen. Einige umgesiedelte Haushalte werden eine Petition einreichen, aber eine Petition ist kein legaler Weg und unabhängig von der Dauer der Petition stellt sie keinen Grund dar, die Frist für die Strafverfolgung zu unterbrechen. Viele Menschen, die abgerissen wurden, kamen bei der Einreichung ihrer Anträge zu spät und versäumten die Verjährungsfrist. Selbst wenn sie klagten, würde das Gericht dies nicht akzeptieren. Selbst wenn Sie einen Anwalt finden, können Sie nichts tun, um Ihnen zu helfen! In der Praxis können Sie das Problem nicht wirklich lösen, egal wie Sie die Situation Ihren Vorgesetzten melden, sie den Mitarbeitern vor Ort melden oder überall hingehen. Was Sie nur verschwenden, ist Ihre kostbare Zeit, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen! Können Sie sich mit der Enteignungs- und Abrisspartei nicht einigen, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an einen professionellen Enteignungs- und Abrissanwalt, um eine Lösung zu finden.
2. Bitte beachten Sie gleichzeitig die folgenden gesetzlichen Fristen, um die Möglichkeit zur Wahrung Ihrer Rechte nicht zu verpassen.
(1) Artikel 9 des Verwaltungsüberprüfungsgesetzes sieht vor, dass Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen, wenn sie der Meinung sind, dass ein bestimmter Verwaltungsakt ihre legitimen Rechte und Interessen verletzt, innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum, an dem sie von dem konkreten Verwaltungsakt Kenntnis erlangt haben, einen Antrag auf Verwaltungsüberprüfung stellen können; Ausnahmen bestehen jedoch, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist 60 Tage überschreitet. Verzögert sich die gesetzliche Bewerbungsfrist aufgrund höherer Gewalt oder anderer berechtigter Gründe, so wird die Bewerbungsfrist ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses weiter berechnet.
(2) Artikel 44 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten sieht vor, dass Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen in Verwaltungsfällen, die in den Zuständigkeitsbereich des Volksgerichtshofs fallen, zunächst bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf erneute Prüfung stellen können. Wenn sie mit der erneuten Prüfungsentscheidung nicht zufrieden sind, können sie beim Volksgericht Klage einreichen; Sie können eine Klage auch direkt beim Volksgerichtshof einreichen. Gesetze und Vorschriften schreiben vor, dass man zunächst bei der Verwaltungsbehörde einen Antrag auf erneute Prüfung stellen muss. Wenn jemand mit der Entscheidung zur erneuten Prüfung unzufrieden ist und dann eine Klage beim Volksgericht einreicht, gelten die Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften. Artikel 45 sieht vor, dass Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen, die mit der Überprüfungsentscheidung unzufrieden sind, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Überprüfungsentscheidung eine Klage beim Volksgericht einreichen können. Wenn die Überprüfungsbehörde innerhalb der Frist keine Entscheidung trifft, kann der Antragsteller innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ablauf der Überprüfungsfrist eine Klage beim Volksgericht einreichen. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Artikel 46 legt fest, dass ein Bürger, eine juristische Person oder eine andere Organisation, wenn sie direkt eine Klage beim Volksgericht einreicht, dies innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum tun muss, an dem sie weiß oder wissen sollte, dass die Verwaltungsmaßnahme ergriffen wurde. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mit Ausnahme von Fällen, die sich auf Immobilien beziehen, akzeptiert das Volksgericht keine Fälle, die mehr als fünf Jahre nach dem Datum der Verwaltungsmaßnahme eingereicht wurden.
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