Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
Startseite >> Ying Ting-Informationen >> Rechtliche Informationen
Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-17 | Lesezeiten:442
Artikeleinführung: Auslegung von Artikel 49 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten. Unter welchen Umständen wird eine eingereichte Klage abgewiesen?
Erster Teil: Originaltext des Gesetzes
Artikel 49 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten legt fest, dass die folgenden Bedingungen für die Einreichung einer Klage erfüllt sein müssen: (1) Der Kläger ist ein Bürger, eine juristische Person oder eine andere Organisation, die die Bestimmungen von Artikel 25 dieses Gesetzes einhält; (2) Es gibt einen eindeutigen Beklagten; (3) Es liegen spezifische Rechtsstreitansprüche und eine sachliche Grundlage vor; (4) Es fällt in den Zuständigkeitsbereich des Volksgerichtshofs und in die Zuständigkeit des Volksgerichtshofs, der Gegenstand der Klage ist.
Artikel 50 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten sieht vor, dass eine Beschwerde beim Volksgericht einzureichen ist und dass Kopien entsprechend der Anzahl der Angeklagten einzureichen sind.
Wenn es wirklich schwierig ist, eine Beschwerde schriftlich einzureichen, können Sie eine Beschwerde mündlich einreichen, und das Volksgericht wird sie aufzeichnen, einen schriftlichen Beleg mit Datum ausstellen und die andere Partei benachrichtigen.

Teil 2: Wenn unter einem der folgenden Umstände eine Klage eingereicht wurde, wird entschieden, die Strafverfolgung abzuweisen.
(1) Nichteinhaltung der Bestimmungen von Artikel 49 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten;
Interpretation: Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Punkt 49-1 bedeutet, dass der Beschwerdeführer oder Kläger kein Interesse daran hat, dass der Verwaltungsakt angeklagt wird. Die in Ziffer 49-3 genannte „Tatsachengrundlage“ bezieht sich im Wesentlichen auf die Beweise, die das Vorliegen des angeklagten Verwaltungsakts belegen. Es genügt, dass der Klage stattgegeben wird. Die Yingting Demolition Group schlug vor, dass der Kläger sich bei der Einreichung einer Klage prägnant und auf den Punkt bringen und die Technik nutzen sollte, die Situation später auszunutzen, anstatt im Abschnitt „Fakten und Gründe“ detailliert die Rechtswidrigkeit oder Ungültigkeit des beanstandeten Verwaltungsakts nachzuweisen.
(2) die gesetzliche Verfolgungsfrist überschritten ist und kein berechtigter Grund vorliegt;
(3) Der Beklagte ist falsch aufgeführt und weigert sich, eine Änderung vorzunehmen;
(4) Versäumnis, Rechtsstreitigkeiten durch einen Rechtsvertreter, einen benannten Vertreter oder einen Vertreter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu führen;
Interpretation: „Versäumnis eines Vertreters, den Rechtsstreit im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu führen“ ist im Grunde eine Verteidigungsklausel für den Dritten, der der Teamkollege des Beklagten ist.
(5) Versäumnis, zunächst bei der Verwaltungsbehörde eine erneute Prüfung gemäß den Gesetzen und Vorschriften zu beantragen;

(6) Wiederholte Strafverfolgung;
(7) ohne triftigen Grund erneut eine Klage einzureichen, nachdem die Klage zurückgezogen wurde;
(8) Verwaltungsmaßnahmen haben offensichtlich keine tatsächliche Auswirkung auf ihre legitimen Rechte und Interessen;
Interpretation: Diese Bestimmung ist aus den Bestimmungen von Punkt 1-2-6 der alten Interpretation „Verhaltensweisen, die keine tatsächliche Auswirkung auf die Rechte und Pflichten von Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen haben“ hervorgegangen und präziser.
(9) Der Gegenstand der Klage ist durch ein rechtskräftiges Urteil geregelt;
(10) Nichterfüllung weiterer gesetzlicher Strafverfolgungsvoraussetzungen.
Kommt das Volksgericht nach Prüfung der Akten, Ermittlungen und Befragung der Parteien zu dem Schluss, dass ein Verfahren nicht erforderlich ist, kann es die Anklage sofort abweisen.
Auslegung: Die Bestimmungen dieses Absatzes stehen im Einklang mit dem tatsächlichen Verfahren und verringern die Prozesslast für alle Parteien.

Yingting erinnert Sie daran:
Wenn ein Bürger, eine juristische Person oder eine andere Organisation mit der Entscheidung über die erneute Prüfung unzufrieden ist, kann er oder sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die erneute Prüfung beim Volksgericht Klage einreichen. Wenn die Überprüfungsbehörde innerhalb der Frist keine Entscheidung trifft, kann der Antragsteller innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ablauf der Überprüfungsfrist eine Klage beim Volksgericht einreichen. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Artikel 46 legt fest, dass ein Bürger, eine juristische Person oder eine andere Organisation, wenn sie direkt eine Klage beim Volksgericht einreicht, dies innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum tun muss, an dem sie weiß oder wissen sollte, dass die Verwaltungsmaßnahme ergriffen wurde. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mit Ausnahme von Fällen, die sich auf Immobilien beziehen, akzeptiert das Volksgericht keine Fälle, die mehr als fünf Jahre nach dem Datum der Verwaltungsmaßnahme eingereicht wurden.
Vorheriger Artikel:Wünschen Sie nach dem Abriss eine finanzielle Entschädigung? Oder wollen Sie eine Wohnungsentschädigung?
Nächster Artikel:Diese 36 Probleme treten am häufigsten beim Abbruch auf und stehen in engem Zusammenhang mit der Abbruchentschädigung!