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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-20 | Lesezeiten:642
Einleitung zum Artikel: Wenn eine Zuchtfarm auf einem Vertragsgrundstück errichtet und ohne Baugenehmigung gewaltsam abgerissen wurde, bedeutet das, dass es sich um einen illegalen Bau handeln muss?
Erster Teil: Fallgeschichte
1. Tang ist ein Schweinezüchter in Langfang, Provinz Hebei. Im Jahr 2009 unterzeichnete er mit dem Dorfkomitee einen Schweinezuchtgemeinschaftsvertrag. Die beiden Parteien einigten sich darauf, dass Tang für einen Zeitraum von 15 Jahren 4 Hektar einsamen Strandes erwerben würde, der sich im Gemeinschaftseigentum des Dorfes befindet. Später investierte Tang und baute an diesem 4 Hektar großen, einsamen Strand eine Schweinezuchtfarm.
2. Am 1. März 2019 erhielt Tang plötzlich die „Verwaltungsstrafenentscheidung für Stadt- und Landplanung“ des städtischen Büros für natürliche Ressourcen. Mit der Begründung, dass die Schweinefarm keine Baugenehmigung für das Bauprojekt erhalten hatte, wurde festgestellt, dass die Schweinefarm illegal gebaut worden war und Tang verpflichtet war, sie innerhalb einer Frist abzureißen. Ist die nicht lizenzierte Zuchtfarm der Partei unter den Umständen dieses Falles wirklich illegal gebaut?

Zweiter Teil: Fallanalyse
1. Landvertragsnutzungsrechte sollten in Übereinstimmung mit dem Gesetz erworben werden. Anders als bei der allgemeinen Landvertragsmethode eignen sich die „vier Ödlande“ wie unfruchtbare Hügel, unfruchtbare Hügel, unfruchtbare Gräben und unfruchtbare Strände nicht für die Vergabe von Verträgen durch Haushaltsverträge, sondern können durch Ausschreibungen, Auktionen, öffentliche Konsultationen und andere Methoden vergeben werden. Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer einen schriftlichen Vertrag ab. Der Vertrag tritt ab dem Datum seiner Gründung in Kraft. Mit Inkrafttreten des Vertrags erhält der Auftragnehmer das Landvertragsverwaltungsrecht.
2. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Tierhaltungsgesetzes werden die von ländlichen Gemeinschaftswirtschaftsorganisationen, Landwirten und Tierhaltungsgenossenschaften gemäß dem allgemeinen Landnutzungsplan der Gemeinde (Stadt) genutzten Flächen als landwirtschaftliche Flächen verwaltet. Müssen auf dem Gelände von Vieh- und Geflügelfarmen oder Zuchtgemeinschaften dauerhafte Gebäude (Strukturen) errichtet werden und geht es um die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen, so ist die Angelegenheit gemäß den Bestimmungen des Landverwaltungsgesetzes zu regeln. Das Yingting-Abbruchteam erfuhr, dass Einheiten oder Einzelpersonen keine Zuchtfarmen auf einfachem Ackerland errichten können. Darüber hinaus können Einheiten oder Einzelpersonen im Rahmen des Gesamtflächennutzungsplans der Gemeinde (Stadt) direkt Vieh- und Geflügelfarmen errichten und müssen keine Baugenehmigung für ein Bauprojekt beantragen. Allerdings müssen auf dem Grundstücksgebiet von Vieh- und Geflügelfarmen und Zuchtgemeinschaften dauerhafte Gebäude (Bauwerke) errichtet und entsprechende Genehmigungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen werden.

3. Bei der Bewirtschaftung der „vier Ödlande“ wie unfruchtbare Hügel, unfruchtbare Hügel, unfruchtbare Gräben und unfruchtbare Untiefen müssen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften befolgt werden, um Bodenerosion zu verhindern und die ökologische Umwelt zu schützen. Bei der Vergabe und dem Betrieb von Grundstücken müssen Einheiten oder Einzelpersonen die rationelle Entwicklung und nachhaltige Nutzung der Landressourcen im Einklang mit dem Gesetz schützen. Sie dürfen das Land nicht missbrauchen, den Boden zerstören, die umfassende landwirtschaftliche Produktionskapazität und die landwirtschaftliche ökologische Umwelt nicht zerstören und das vertraglich vereinbarte Land nicht ohne Genehmigung gemäß dem Gesetz für nichtlandwirtschaftliche Bauten nutzen.
4. Verwaltungsbehörden und ihre Mitarbeiter sollten auf der Grundlage der tatsächlichen Bedingungen nachfragen, untersuchen, begutachten und diskutieren, um zu entscheiden, ob rechtliche Umstände vorliegen, die einen Abriss erfordern. Vor der Verhängung von Verwaltungsstrafen sollten die Verwaltungsbehörden die Parteien befragen, Vor-Ort-Ermittlungen und Befragungen durchführen und Anhörungen durchführen, um ihre Meinung umfassend anzuhören. Anschließend sollten sie die Untersuchungsergebnisse überprüfen und auf der Grundlage unterschiedlicher Situationen getrennte Entscheidungen treffen. Ohne diese vorläufigen Verfahren ist es wahrscheinlich, dass Verwaltungsbehörden Fehler bei der Sachverhaltsfeststellung begehen, was zu fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen führt.
5. Mit Zustimmung der städtischen Volksregierung unterzeichneten Tang und das Dorfkomitee im Jahr 2009 einen Vertrag für eine Schweinezuchtgemeinschaft. Der Inhalt des Vertrags verstieß nicht gegen die einschlägigen Bestimmungen des Landverwaltungsgesetzes und des ländlichen Landvertragsgesetzes. Tang erfüllte außerdem strikt die entsprechenden Verpflichtungen zum Schutz und zur rationellen Nutzung des Landes im Einklang mit dem Gesetz. Er genoss das Landvertragsverwaltungsrecht und das Recht, das Land im Einklang mit dem Gesetz zu nutzen. Die Schweinefarm, die sie am verlassenen Strand errichteten, war ein vorübergehendes Gebäude und verursachte keine dauerhaften Schäden am Land. Noch wichtiger ist, dass Ying Ting herausfand, dass das Land, das Tang legal nutzte, Ödland war. Die Politik zur Verwaltung und Entwicklung der „vier Ödlande“ basierte darauf, wer verwaltet, schützt und profitiert. Die Administratoren haben Autonomie bei der Verwaltung und Entwicklung der „vier Ödländer“. Der Staat schützt die Ergebnisse der Bewirtschaftung und Entwicklung der „vier Ödlande“ sowie die legitimen Rechte und Interessen derjenigen, die sie im Einklang mit dem Gesetz verwalten (State Development Office (1996) Nr. 23). Daher genießt Tang rechtlich die Landvertragsnutzungsrechte und Autonomie bei der Verwaltung und Entwicklung. Es ist für ihn legal und zumutbar, das Brachland für die Schweinezucht zu nutzen, und seine legitimen Rechte und Interessen sollten geschützt werden.

Das Yingting-Abbruchteam glaubt:
Ein Bauernhof ohne Baugenehmigung ist nicht unbedingt illegal gebaut. Darüber hinaus erfordert die Frage, ob illegale Bauten abgerissen werden sollen, die Berücksichtigung vieler Faktoren und eine Reihe rechtlicher Verfahren für den Abriss. Es kann nicht direkt festgestellt werden, dass es illegal ist und abgerissen wurde. In vergleichbaren Situationen müssen die betroffenen Parteien unverzüglich eine Revision oder Klage gegen den erhaltenen Verwaltungsbescheid einreichen und ihre berechtigten Rechte und Interessen auf dem rechtlichen Weg entschieden verteidigen.
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