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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-21 | Lesezeiten:369
Einleitung zum Artikel: Während des Abrissprozesses beauftragt die Regierung Abbruchunternehmen und andere, den Zwangsabriss in Form von Zivilklagen zu organisieren, die staatliche Haftung wird jedoch nicht in eine zivilrechtliche Haftung umgewandelt. Wer trägt die entsprechende Verantwortung für versehentliche Abrisse während des Abbruchprozesses?
1. Grundlegende Fakten zu diesem Fall
Kläger: Wang
Beklagter: Abbruchpartei
Als ein Hausabrissunternehmen die alten Gebäude rund um das betroffene Haus abriss, riss es auch das betroffene Haus ab. Wer soll für die Folgen eines unbeabsichtigten Abrisses während des Abbruchprozesses verantwortlich gemacht werden?
2. Schwerpunkt der Kontroverse in diesem Fall
Ying Ting glaubt, dass der Schwerpunkt des Streits in diesem Fall darin besteht, dass, wenn das Hausabrissunternehmen (Zivilsubjekt) zugibt, das betroffene Haus allein abgerissen zu haben, die Konsequenzen seines Verhaltens dem Antragsgegner (dem Enteignungsamt und der Straße) zuzurechnen sind und als ihr offizielles Verhalten angesehen werden und die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen sollten?

3. Wer trägt die Verantwortung?
1. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass gemäß Artikel 5 der „Verordnung über Hausenteignung und Entschädigung auf staatseigenem Land“ die Wohnungsenteignungsbehörde die rechtliche Verantwortung für die Folgen der Handlungen ihrer anvertrauenden Einheit tragen sollte. Das heißt, selbst wenn es zu einem versehentlichen Abriss kommt, sollte die Verwaltungsbehörde verantwortlich sein. Ying Ting ist der Ansicht, dass während des Enteignungsprozesses ein Dritter mit der Durchführung bestimmter Transaktionsarbeiten betraut wird und dass der Beauftragte für die Handlungen des Beauftragten verantwortlich gemacht werden sollte. Die betroffenen Häuser wurden noch nicht enteignet und entschädigt, daher ist es illegal, sie abzureißen.
2. Der Beauftragende soll zunächst die Verantwortung für die Handlungen des Baubeteiligten im Rahmen der Betrauung tragen. Der sogenannte irrtümliche Abriss, der durch Managementüberwachung und Kommunikationsfehler zwischen den beiden Parteien verursacht wurde, liegt im Rahmen des von beiden Parteien unterzeichneten Abrisses des alten Hauses. Die entsprechende Haftung kann vertragsgemäß geltend gemacht werden, sie kann jedoch nicht gegen das Opfer und die Öffentlichkeit geltend gemacht werden. Daher ist zu berücksichtigen, dass das Enteignungsamt im Rahmen der roten Enteignungslinie eine Garantiepflicht für den Abriss abgerissener Häuser durch den Abbruchtreuhänder hat, d. Auch wenn dieser Fall tatsächlich auf den Fehler des Abbruchunternehmens beim Abriss des Hauses zurückzuführen ist, sollte die Enteignungsverwaltung dennoch die Verantwortung tragen.
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