Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-06-24 | Lesezeiten:1068
Artikeleinleitung: Wissen Sie, welche gesetzlichen Rechte die Abrisshaushalte haben, wenn sie eine Abrissanzeige erhalten?
(1) Materielle Rechte
1. Widerspruchsrecht gegen Abrissqualifikationen
Gemäß den „Vorschriften über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land“, die am 21. Januar 2011 vom Staatsrat verkündet und umgesetzt wurden, müssen die Enteignung und der Abriss von Häusern staatliche Behörden sein und die Enteignung und der Abriss erfolgen im öffentlichen Interesse. Ying Ting ist der Ansicht, dass der Entschädigungsplan vor der Enteignung und dem Abriss demonstriert und bekannt gegeben werden sollte, um die öffentliche Meinung einzuholen. Die Einholung von Meinungen und Änderungen auf der Grundlage öffentlicher Meinungen wird rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Bekanntmachung sollte erfolgen, nachdem über die Enteignung und den Abriss eines Hauses entschieden wurde. In der Bekanntmachung werden der Entschädigungsplan für die Enteignung sowie die Rechte der vernichteten Personen auf Verwaltungskontrolle und Verwaltungsstreitigkeiten dargelegt.
2. Recht auf Abwehr einer nicht angekündigten weiteren Nutzung
Einschließlich: Abriss und Bau, Wiederaufbau, Erweiterung, Nutzungsänderung, Leasing, Kauf und Verkauf, Neuausstellung von Lizenzen, Neuausstellung von Dokumenten, Neugenehmigungsverfahren usw. Der Zeitraum der fortgesetzten Nutzung beträgt, bis die beiden Parteien über die Entschädigungs- und Umsiedlungsmethode und den Entschädigungsbetrag verhandeln, die Entschädigungsvereinbarung unterzeichnen und die vereinbarte Umzugsfrist abläuft.
3. Entschädigungs- und Umsiedlungsrechte aushandeln
(1) Entschädigungsmethoden: Geldentschädigung und Austausch von Eigentumsrechten.
(2) Entschädigungsposten: Eigentumsrechtsentschädigung und Umsiedlungsentschädigung. Bei der Umsiedlungsentschädigung handelt es sich um eine Entschädigung nach der Umsiedlung und vor der Umsiedlung; Unter Eigentumsentschädigung versteht man eine Entschädigung für den Wert der Immobilie selbst. Eine Umsiedlungsentschädigung wird den tatsächlichen Nutzern, einschließlich Pächtern, gewährt. Der Eigentumsrechtsausgleich wird dem Grundstückseigentümer gewährt und unterliegt der „Immobilienbescheinigung“.
Entschädigungs- und Umsiedlungsprojekte:
a. Der Umzugszuschuss wird pro Quadratmeter gezahlt. Bei Gewerbebauten kann die Umzugsgebühr durch Verhandlung angepasst werden.
b. Bereitstellung vorübergehender Umsiedlungszuschüsse. Bei vorübergehender Unterbringung entfällt diese Gebühr.
c. Lohnausfälle durch Produktions- und Geschäftsunterbrechung.
d. Vergütung für Dekoration und Dekoration.
Eigentumsrechtsausgleichsgegenstände: Beim Tausch von Eigentumsrechten hat der Eigentümer Anspruch auf ein Haus mit den gleichen Quadratmetern und einer ähnlichen Lage. Sollte sich die Fläche des getauschten Hauses vergrößern oder verkleinern, begleichen beide Parteien die Differenz und erhalten eine direkte Geldentschädigung für die Pfändungen.

4. Recht auf erneute Messung, Identifizierung und Bewertung
Dong Guonv aus Yingting glaubt, dass das Wichtigste darin besteht, dass die zerstörten Menschen das Recht haben, die Bewertungsagentur zu wählen, was bedeutet, dass die zerstörten Menschen das Recht haben, die Bewertungsagentur zu wählen. Mit der Bewertungsstelle ist hier nicht nur die Provinz gemeint, sondern auch nicht nur die Bewertungsstellen in der von der Regierung bereitgestellten Liste.
(1) Bei Streitigkeiten über die Höhe der Dekorationsentschädigung können Sie ein Gutachten beantragen.
(2) Bei Streitigkeiten über die Fläche haben Sie das Recht, eine Vermessung zu beantragen.
(3) Wenn Eigentumsrechte ausgetauscht werden und die Preisdifferenz ausgeglichen werden muss, hat der Abrissunternehmer das Recht, eine Schätzung des Marktpreises des abgerissenen Hauses zu beantragen. Die Abrisspersonen haben das Recht, den Marktpreis der Entschädigungshäuser zu ermitteln.
5. Rechte des Mieters
Der Mieter kann mit dem Vermieter über eine vorzeitige Kündigung des Vertrags sowie eine Räumung und Entschädigung verhandeln. Sämtliche künftigen Entschädigungszahlungen werden an den Vermieter ausgezahlt. Scheitert die Verhandlung, hat der Mieter Anspruch auf eine entsprechende Nacherfüllungsentschädigung. Der Mieter kann den Vertrag vorzeitig kündigen und hat auch das Recht, einer vorzeitigen Kündigung nicht zuzustimmen. Zu diesem Zeitpunkt muss ein Eigentumsrechtsaustausch durchgeführt werden und das ersetzte Haus wird weiterhin vom Mieter vermietet.
(2) Verfahrensrechte
1. Recht auf Anhörung
An dem vorgeschlagenen Landerwerbs-Entschädigungs- und Umsiedlungsplan können sich die Unternehmen, deren Land erworben wurde, beteiligen und ihre Meinung äußern. „Entscheidung des Staatsrates über die Vertiefung der Reformen und eine strenge Landbewirtschaftung“: Bevor der Landerwerb gemäß dem Gesetz zur Genehmigung vorgelegt wird, müssen die enteigneten Landwirte über den Zweck, den Standort, die Entschädigungsstandards und die Umsiedlungskanäle des vorgeschlagenen Landes informiert werden; die Ergebnisse der Untersuchung des aktuellen Zustands des zu erwerbenden Landes müssen von den ländlichen Wirtschaftsgemeinschaften und den Landwirten, deren Land enteignet wird, bestätigt werden; Bei Bedarf sollte die Land- und Ressourcenabteilung Anhörungen gemäß den einschlägigen Vorschriften organisieren.
Artikel 25 der „Verordnung zur Umsetzung des Landverwaltungsgesetzes“ sieht vor, dass die Landverwaltungsabteilungen der Kommunal- und Kreisvolksregierungen auf der Grundlage des genehmigten Landenteignungsplans mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um Entschädigungs- und Umsiedlungspläne für den Landerwerb zu formulieren, diese in den Gemeinden und Dörfern bekannt zu geben, in denen sich das enteignete Land befindet, und die Meinungen ländlicher kollektiver Wirtschaftsorganisationen und Landwirte, deren Land enteignet wird, anzuhören. Nachdem der Landerwerbs-Entschädigungs- und Umsiedlungsplan der Gemeinde- oder Kreisvolksregierung zur Genehmigung vorgelegt wurde, wird er von der Landverwaltungsabteilung der Gemeinde- oder Kreisvolksregierung organisiert und umgesetzt. Bei Streitigkeiten über den Entschädigungssatz erfolgt die Koordinierung durch die örtliche Volksregierung auf oder über der Kreisebene; Scheitert die Koordinierung, trifft die Volksregierung, die die Landenteignung genehmigt hat, eine Entscheidung.

Streitigkeiten über Landerwerbsentschädigung und Umsiedlung haben keinen Einfluss auf die Umsetzung des Landerwerbsplans. Das Bauministerium hat im Jahr 2005 die Arbeitsplanbestimmungen der „Umfassenden Förderung der Umsetzung der Verwaltung per Gesetz“ umgesetzt, die Standardisierung des Abbruchmanagements umfassend vorangetrieben und verschiedene Systeme wie die Offenlegung von Abbruchdienstleistungen, die Überwachung von Abbruchfonds, Anhörungen zu Verwaltungsentscheidungen, Anhörungen zu Verwaltungsanträgen auf Zwangsabriss und die Verwaltung von Abrissplänen eingeführt.
Artikel 10 der Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land: Die Abteilung für die Enteignung von Häusern erstellt einen Enteignungs- und Entschädigungsplan und legt ihn den Volksregierungen auf Gemeinde- und Kreisebene vor. Die Volksregierungen auf Gemeinde- und Kreisebene organisieren die zuständigen Abteilungen, um Demonstrationen zu Enteignungs- und Entschädigungsplänen durchzuführen und diese zu veröffentlichen, um die öffentliche Meinung einzuholen. Die Frist für die Einholung von Stellungnahmen darf 30 Tage nicht unterschreiten. Artikel 11 Die Volksregierungen auf Gemeinde- und Kreisebene geben die Einholung von Meinungen und Änderungen auf der Grundlage der öffentlichen Meinung unverzüglich bekannt. Wenn aufgrund des Wiederaufbaus alter Stadtgebiete Häuser enteignet werden müssen und die meisten enteigneten Personen der Ansicht sind, dass der Enteignungsentschädigungsplan nicht den Bestimmungen dieser Verordnung entspricht, organisiert die Volksregierung auf Stadt- oder Kreisebene eine Anhörung, an der die enteigneten Personen und öffentlichen Vertreter teilnehmen, und ändert den Plan auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung.
2. Recht auf Information
Gemäß den „Bestimmungen zur Offenlegung von Informationen“ und den Stellungnahmen des Generalbüros des Staatsrates zu mehreren Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der „Bestimmungen zur Offenlegung von Regierungsinformationen der Volksrepublik China“ haben die abgerissenen Personen das Recht, dies zu erfahren und die Offenlegung von Regierungsinformationen zu beantragen. Nachdem die Abrisspartei die Abrissentscheidung getroffen hat, sollte sie eine Ankündigung machen, um die abgerissenen Personen über die relevante Situation zu informieren und die abgerissenen Personen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.
3. Recht auf erneute Prüfung und Klage
Wenn die abgerissenen Personen mit der Abrissentscheidung der Abrisspartei unzufrieden sind oder Einwände gegen die Umsiedlungsentschädigungsvereinbarung haben, wenn sie mit dem festgesetzten Preis unzufrieden sind oder einem illegalen Abriss ausgesetzt waren, können sie eine behördliche Überprüfung beantragen oder eine Verwaltungsklage einreichen.
4. Das Recht, eine Überprüfung und Bewertung der Evaluierungsergebnisse zu beantragen
Artikel 19 der Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf Staatsgrundstücken: Wenn Sie Einwände gegen den durch die Schätzung ermittelten Wert des enteigneten Hauses haben, können Sie bei der Agentur für Immobilienpreisermittlung eine Überprüfung der Schätzung beantragen. Wenn Sie Einwände gegen das Prüfergebnis haben, können Sie sich an den Sachverständigenausschuss für Immobilienpreisbewertung wenden, um ein Gutachten zu erhalten.
Dies sind die Grundrechte, die den zerstörten Unternehmen zustehen, wenn ihnen ein Abriss droht, der von der Yingting Demolition Group verfasst wurde. Selbstverständlich genießen die abgerissenen Betriebe in der Praxis je nach Projekt auch andere entsprechende Rechte, was eine detaillierte Analyse konkreter Fragestellungen erfordert.

Yingting erinnert Sie daran:
Wenn Sie auf einen rechtswidrigen Zwangsabriss stoßen, kann die enteignete und abgerissene Person innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Enteignungsentscheidung, der Enteignungsentschädigungsentscheidung und anderer spezifischer Verwaltungsmaßnahmen eine Verwaltungsprüfung einreichen und innerhalb von 6 Monaten eine Verwaltungsklage einreichen. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Datums des Zwangsabrisses eine Klage zur Verteidigung Ihrer Rechte einreichen. Verpassen Sie nicht die Verjährungsfristen durch Petitionen, Berichte usw.