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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-07-15 | Lesezeiten:497
Artikeleinleitung: Bei der Landenteignung kam es zu einigen Missbräuchen sozialer und öffentlicher Interessen. Unter Landenteignung versteht man einen Rechtsakt, bei dem der Staat Land, das sich im kollektiven Eigentum von Landwirten befindet, im Interesse des öffentlichen Interesses gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Befugnissen in staatseigenes Land umwandelt und ländlichen kollektiven Wirtschaftsorganisationen, deren Land enteignet wurde, sowie Landwirten, deren Land enteignet wurde, eine angemessene Entschädigung und ordnungsgemäße Umsiedlung gewährt. Land darf nicht für kommerzielle Entwicklung enteignet werden! Es muss für die Bedürfnisse sozialer und öffentlicher Interessen erhoben werden!
1. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Projekte im Namen öffentlicher Wohlfahrtsprojekte gegründet werden, tatsächlich aber der kommerziellen Entwicklung dienen.
1. In der Anwaltspraxis werden viele Menschen die Frage aufwerfen: Warum sagt die Abrisspartei (Enteignungspartei), dass es sich bei allen Projekten um Gemeinwohlprojekte und nicht um kommerzielle Projekte handelt, aber während des eigentlichen Baus wurden auf dem Grundstück zahlreiche Gewerbegebäude und -einrichtungen errichtet? Tatsächlich werden einige Projekte zwar mit öffentlichen Wohlfahrtsmitteln realisiert, umfassen aber auch einige kommerzielle unterstützende Gebäude und Einrichtungen. 3. Ist ein solches Projekt also ein gemeinnütziges Projekt? Oder ist es kommerzieller Natur? Das ist schwer zu definieren! In einem anderen Fall hieß es bei der Gründung des Projekts, dass Schulen und Krankenhäuser gebaut würden. Dies schien gemeinwohlorientierter Natur zu sein, aber öffentliche Schulen und Krankenhäuser dienen dem öffentlichen Interesse, während private Adelsschulen und private Krankenhäuser für kosmetische und plastische Chirurgie offensichtlich kommerzieller Natur sind. Mit anderen Worten: Bei konkreten Bau- und Nutzungszwecken kommt es zu Abweichungen vom Zweck zum Zeitpunkt der Projektgründung. Das Yingting-Abbruchteam erfuhr, dass in diesem Fall die Abbruchpartei (die Enteignungspartei) die Nase vorn hatte. Vielleicht werden die Menschen, die zerstört werden, dieses Problem nie erkennen, oder es ist zu spät, wenn sie die Wahrheit erfahren. Ein Projekt unter dem Vorwand zu etablieren, ein öffentliches Wohlfahrtsprojekt zu schaffen, es aber tatsächlich für die kommerzielle Entwicklung zu nutzen, bedeutet im Wesentlichen Lügen und Verschleierung, um seine wahren Absichten zu verschleiern.

2. Die Abrisspartei zerstörte Zhus Fabrik im Namen der Errichtung eines Gemeinwohlprojekts.
1. Der grundlegende Sachverhalt ist wie folgt. Yingting hat einen solchen Fall bearbeitet. Die Abrisspartei zerstörte Zhus Fabrik im Namen der Errichtung eines Gemeinwohlprojekts. Tatsächlich wurde das betroffene Land für die kommerzielle Entwicklung genutzt. Zhu reichte eine Klage vor Gericht ein. Das Urteil der ersten Instanz lautete, dass Zhu den Fall mit der Begründung verlor, dass das Bauprojekt bereits gebaut worden sei und das Projekt auf der Grundlage nationaler öffentlicher Interessen gegründet worden sei. Eine Absage der Ankündigung des Abrisses würde nationalen und sozialen Interessen schaden. Zhu legte gegen die behördliche Aufhebung der Abrissankündigung Berufung ein.
2. Der Beschwerdeführer machte geltend: (1) Die Tatsache, dass sich das Bauprojekt bereits im Bau befinde, sei kein Grund, die Ankündigung des Abrisses nicht zu stornieren. Die gerichtliche Ausrichtung des erstinstanzlichen Urteils ist äußerst falsch und wird unweigerlich illegalen Abriss und illegale Landnutzung begünstigen. (2) Bei dem Bauvorhaben, um das es hier geht, handelt es sich nicht um ein Gemeinwohlprojekt, sondern im Wesentlichen um eine kommerzielle Entwicklung. Die Aufhebung der Ankündigung wird den nationalen Interessen und sozialen Interessen nicht schaden. (3) Der Beklagte kündigte den Abriss des Angeklagten an und setzte das Enteignungsgesetz um, was die legitimen Rechte und Interessen von Zhu ernsthaft verletzte.
3. Die Beklagte argumentierte, dass das ursprüngliche Verwaltungsverfahren der ersten Instanz rechtmäßig und das anwendbare Recht korrekt sei. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass es sich bei dem in dem Fall in Rede stehenden Projekt um ein nichtgemeinnütziges Projekt handele und keine sachliche Grundlage entbehre. Die Umsetzung des Projekts entsprach den Anforderungen der Gesamtplanung und des öffentlichen Interesses der Stadt und die Interessen der Öffentlichkeit wurden bei der Projektumsetzung maximiert. Die beklagte Kommunalverwaltung argumentierte, dass die beklagte Kommunalverwaltung nach Erhalt des Antrags des Antragstellers auf erneute Prüfung die Abrissankündigung der Bezirksregierung für sachlich klar, das geltende Recht für richtig und die Verfahren für rechtmäßig gehalten habe und in Übereinstimmung mit dem Gesetz eingehalten werden sollte. Der Sachverhalt der erneuten Prüfungsentscheidung ist klar, das geltende Recht ist korrekt und die Verfahren sind rechtmäßig.

4. Endgültiges Urteil: Artikel 8 und 9 der „Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf Staatsgrundstücken“ legen fest, dass die Volksregierungen der Kommunen und Kreise Enteignungsentscheidungen treffen, wenn es zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes und anderer öffentlicher Interessen erforderlich ist, Häuser zu enteignen. Alle Baumaßnahmen für enteignete Häuser müssen im Einklang mit dem nationalen Wirtschafts- und Sozialentwicklungsplan, dem allgemeinen Flächennutzungsplan, der städtischen und ländlichen Planung sowie den Sonderplänen stehen. Der Bau bezahlbarer Wohnprojekte und die Sanierung alter Stadtgebiete werden in die jährlichen nationalen Wirtschafts- und Sozialentwicklungspläne auf Gemeinde- und Kreisebene einbezogen. Das „Stadt- und Landplanungsgesetz der Volksrepublik China“ sieht vor, dass die Baueinheit bei Bauprojekten, die staatliche Landnutzungsrechte in Form der Zuteilung in Stadt- und Stadtplanungsgebieten gewähren, nach Genehmigung, Überprüfung und Einreichung durch die zuständigen Abteilungen einen Antrag auf Erteilung einer Baulandplanungslizenz bei den Stadt- und Landplanungsabteilungen der Stadt- und Kreisvolksregierungen einreichen muss. Die städtischen und ländlichen Planungsabteilungen der Stadt- und Kreisvolksregierungen prüfen auf der Grundlage der kontrollierten Detailplanung den Standort, die Fläche und den zulässigen Umfang der Bauarbeiten und erteilen eine Baulandplanungsgenehmigung. Im vorliegenden Fall belegen die von der Bezirksregierung vorgelegten Beweise nicht, dass sie vor Abgabe der beanstandeten Abrissankündigung die entsprechenden Genehmigungsunterlagen eingeholt hat. Die Bezirksvolksregierung verfügt über keine ausreichenden Beweise für die angefochtene Tat und sollte aufgehoben werden. Angesichts der Tatsache, dass einige Häuser in der Gegend abgerissen wurden, würde die Aufhebung der Ankündigung des Angeklagten jedoch den sozialen und öffentlichen Interessen schaden, und das beschuldigte Verhalten sollte als rechtswidrig bestätigt werden. Da sich das angeklagte Verhalten als rechtswidrig erwiesen hat, sollte die erneute Prüfungsentscheidung der Stadtverwaltung, mit der das angeklagte Verhalten bestätigt wurde, aufgehoben werden. Mit anderen Worten: In diesem Fall wurde bestätigt, dass der Abriss des Fabrikgebäudes durch die Stadtregierung illegal war, und die Person, die den Abriss vorgenommen hatte, Zhu, gewann den Fall.

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