Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-07-30 | Lesezeiten:311
Artikeleinleitung: Die Anhörung zum Abbruch bezieht sich auf das Verhalten, bei dem die Abteilung für Hausabriss relevantes Personal organisiert, um an den Aussagen, der Verteidigung und dem Kreuzverhör der Abbruchparteien zu Fragen im Zusammenhang mit Zwangsabriss teilzunehmen und sie anzuhören. Kann also Land enteignet werden, ohne dass ein Anhörungsverfahren durchlaufen wird?
1. Wenn der Abrissunternehmer einen verwaltungsrechtlichen Zwangsabriss beantragt, nimmt die Hausabbruchverwaltungsabteilung den Antrag an, wenn er die Bedingungen erfüllt, organisiert die Abrissparteien und das zuständige Personal, um eine Anhörung durchzuführen, und beantragt dann bei der Volksregierung auf derselben Ebene den verwaltungsrechtlichen Zwangsabriss.
2. Das Yingting Demolition Team erfuhr, dass die Hausabbruchverwaltungsabteilung eine Anhörung zum obligatorischen Hausabriss organisiert und der Öffentlichkeit Zeit, Ort, Methode usw. der Anhörung 7 Tage vor der Anhörung bekannt gibt und gleichzeitig den relevanten Personen, die an der Anhörung beteiligt sind, eine „Anhörungsmitteilung zum obligatorischen Hausabriss“ zustellt.

3. Zu den Teilnehmern an der Anhörung zum erzwungenen Hausabriss gehören die am Abriss beteiligten Parteien, das Personal, das die ursprüngliche Entscheidung zum Hausabriss bearbeitet, und anderes relevantes Personal. Auch relevante Managementabteilungen und gesellschaftlich glaubwürdige Vertreter können zur Teilnahme eingeladen werden.
4. Die Verfahren für Anhörungen zu Zwangsabrissen sind wie folgt.
1. Der Anhörungsschreiber verkündet die Anhörungsdisziplin.
2. Der Anhörungsleiter gibt den Anlass der Anhörung bekannt, befragt und überprüft die Identität der Parteien und ihrer Bevollmächtigten, informiert die Anhörungsteilnehmer über ihre Rechte in der Anhörung und gibt den Beginn der Anhörung bekannt.
3. Die Person, die den ursprünglichen Hausabrissbescheid bearbeitet, muss die Fakten, Gründe und Grundlagen für die Durchführung des verwaltungsrechtlichen Zwangshausabrisses darlegen.
4. Beide Parteien verteidigen sich.
5. Der Anhörungsleiter führt Untersuchungen und Untersuchungen zu relevanten Themen durch.
6. Die Parteien geben abschließende Erklärungen ab.
7. Der Anhörungsleiter gibt das Ende der Anhörung bekannt.

5. Die Aufzeichnungen über den Hausabriss werden vor Ort von den Abbruchparteien und dem ursprünglichen Hausabriss-Entscheidungspersonal überprüft und die Unterschriften werden genehmigt, wenn sie korrekt sind. Verweigert der Abbruchbeteiligte die Unterzeichnung oder Siegelung, muss der Anhörungsleiter seinen Namen im Protokoll vermerken.
6. Nach der Anhörung füllt der Gastgeber die „Anhörungsgutachten zum obligatorischen Hausabriss“ aus.
7. Ying Ting geht davon aus, dass die Abteilung für Hausabriss nach Abschluss der Anhörung die Anhörung zum erzwungenen Hausabriss dem Büro für Rechtsangelegenheiten der Volksregierung auf gleicher Ebene zur Aufzeichnung vorlegen wird.

Yingting erinnert Sie daran:
Wenn Sie nach Veröffentlichung der Ankündigung der geplanten Enteignung Einwände dagegen haben, können Sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens Einspruch erheben. Was können Sie tun, wenn Sie nach Bekanntgabe des offiziellen Umsiedlungsentschädigungsplans Einwände gegen die Umsiedlungsentschädigung haben? Gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften unseres Landes können die enteigneten und abgerissenen Personen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Enteignungsentscheidung, der Enteignungsentschädigungsentscheidung und anderer spezifischer Verwaltungsmaßnahmen eine Verwaltungsprüfung einreichen und innerhalb von 6 Monaten eine Verwaltungsklage einreichen. Wenn Ihr Haus gewaltsam abgerissen wird, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Datums des Abrisses eine Klage zur Verteidigung Ihrer Rechte einreichen. Wenn Sie noch keine Entschädigungsbedingungen mit der Regierung ausgehandelt haben, können Sie einen Anwalt konsultieren, der auf Landerwerb und -abbruch spezialisiert ist, oder einen Anwalt bitten, einzugreifen und mit der Regierung zu verhandeln und dabei professionelles Rechtswissen zu nutzen, um eine faire und zufriedenstellende Entschädigung anzustreben.
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