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Die Schweinefarm galt als illegaler Bau, es gab also keine Entschädigung? Ist es vernünftig?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-08-02 | Lesezeiten:553

Artikeleinleitung: Die Abrisspartei sagte, dass es sich bei der Farm um einen illegalen Bau handele und dass die Farm keine Entschädigung erhalten könne. Ist das richtig? Tatsächlich können nach einschlägigen Gesetzen und praktischen Erfahrungen auch landwirtschaftliche Betriebe, bei denen festgestellt wird, dass sie illegal errichtet wurden, eine Entschädigung erhalten!

1. Die Nutzung von Kulturflächen, die keine rein landwirtschaftlich genutzten Flächen sind, für die Züchtungsindustrie unterliegt nicht mehr der Genehmigung als Bauland oder temporäres Land.

Gemäß den einschlägigen Vorschriften des Ministeriums für Land und Ressourcen „Nationale Landklassifizierung“ und „Anfrage nach Anweisungen zum Umgang mit Landland für die Zucht“ gehört Zuchtland zu landwirtschaftlichen Flächen, und der Bau von Zuchthäusern darauf stellt keine Änderung der Landnutzung dar. Die Nutzung von Kulturland, das kein einfaches Ackerland ist, für die Zuchtindustrie wird nicht länger als Bauland oder temporäres Land genehmigt.

Die Schweinefarm galt als illegaler Bau, es gab also keine Entschädigung? Ist es vernünftig?


2. Landunternehmer können eigenständig entscheiden, ob sie Kulturflächen für die Zucht nutzen.

Ying Ting schlug vor, dass die Autonomie des Grundstücksunternehmers in Produktion und Betrieb uneingeschränkt respektiert werden sollte. Solange das Kulturland nicht beschädigt wird und die landwirtschaftlichen Bedingungen nicht beeinträchtigt werden, kann der Landunternehmer selbstständig entscheiden, das Kulturland für die Zucht zu nutzen.

Die Schweinefarm galt als illegaler Bau, es gab also keine Entschädigung? Ist es vernünftig?


3. Es ist nicht gesetzeskonform, festzustellen, dass es sich bei der Zuchtfarm um eine illegale Konstruktion handelt, und die Zuchtfarm sollte eine angemessene Entschädigung erhalten.

Bauentschädigung und Betriebsentschädigung sind zwei völlig unterschiedliche Konzepte. Auch wenn festgestellt wird, dass es sich um einen illegalen Bau handelt, muss der Schweinestall für die Verluste entschädigt werden.

Die Schweinefarm galt als illegaler Bau, es gab also keine Entschädigung? Ist es vernünftig?


4. Den Zuchtbetrieben kann nach Maßgabe des Gesetzes eine entsprechende Entschädigung gewährt werden.

Die Yingting Demolition Group ist der Ansicht, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 der „Verordnung über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land“ (im Folgenden als „Verordnung über Enteignung und Entschädigung“ bezeichnet) eine Entschädigung in Bezug auf den Hauswert, Umzug, vorübergehende Umsiedlung und Verluste aufgrund der Einstellung von Produktion und Geschäft erzielt werden kann.


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