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Yingting Abrissanwalt – Was soll ich tun, wenn die Entschädigung für den Hausabriss zu niedrig ist?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-08-12 | Lesezeiten:377

1. „Stadt“HausabrissRegelungen in der Verwaltungsverordnung

Artikel 16 Wenn der Abrissunternehmer und die Person, die abgerissen wird, oder der Abrissunternehmer, die Person, die abgerissen wird, und der Mieter keine Einigung über die Entschädigung und den Vergleich für den Abriss erzielen, ist die Abrisspartei auf Antrag der betroffenen Parteien verpflichtet, dies zu tunHausabrissVerwaltungsurteil.HausabrissDie Verwaltungsabteilung gehört der abgerissenen Person und wird von der Volksregierung auf gleicher Ebene beurteilt. Das Urteil wird innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags gefällt.

Wenn die Parteien mit dem Urteil unzufrieden sind, können sie innerhalb von drei Monaten nach der Verkündung des Urteils beim Volksgerichtshof Beschwerde einlegen. Wenn der Abrissunternehmer gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Geldentschädigung geleistet oder Häuser zum Abriss und zur Umsiedlung oder zur Übergabe an die abgerissenen Personen bereitgestellt hat, wird die Durchführung des Abrisses während der Rechtsstreitigkeit nicht ausgesetzt.

2. Die Antwort des Obersten Volksgerichtshofs auf die Frage, ob das Volksgericht die Zivilklage wegen Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten annehmen sollte, wenn die Parteien keine Einigung über Abrissentschädigung und Umsiedlung erzielen können.

(Protokoll der 1358. Sitzung des Justizausschusses des Obersten Volksgerichtshofs am 4. Juli 2005)

Rechtsauslegung [2005] Nr. 9

Oberstes Volksgericht der Provinz Zhejiang:

Ihr Gericht, Zhejiang Gaofa [2004] Nr. 175, „Anfrage nach Anweisungen dazu, ob das Gericht den Entschädigungs- und Vergleichsstreit vor dem vom Gericht dem Gericht vorgelegten Entschädigungs- und Vergleichsstreit als Zivilfall annehmen kann, wenn die beiden Parteien die Abriss-Entschädigungs- und Vergleichsvereinbarung nicht erreicht haben“ ist eingegangen. Nach Recherche lautet die Antwort wie folgt:

Wenn der Abrissunternehmer und die abzureißende Person oder der Abrissunternehmer, die abgerissene Person und der Mieter keine Einigung über die Entschädigung und Neuansiedlung für den Abriss erzielen und beim Volksgericht eine Zivilklage wegen Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten einreichen, wird das Volksgericht den Fall nicht annehmen und die Parteien darüber informieren, dass sie eine Zivilklage gemäß der „Stadtordnung“ einreichen können.HausabrissBitten Sie gemäß den Bestimmungen von Artikel 16 des Verwaltungsreglements um ein Urteil bei den zuständigen Dienststellen.

Diesmal.

Streitigkeiten über Abrissentschädigungen kommen im täglichen Leben häufig vor und in manchen Fällen kommt es sogar zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und lebensgefährlichen Gerichtsverfahren. Daher, wenn man damit konfrontiert wirdHausabrissWenn es zu einem Streit kommt, müssen Sie erstens ruhig damit umgehen und zweitens ist es am besten, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen und rechtliche Mittel einzusetzen, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.

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