Vorstellung einer Anwaltskanzlei Mehr》

Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

Personal einer Anwaltskanzlei Mehr》
Besuchsadresse Mehr》

Koordinierung und Rechtsprechung bei der Beilegung von Landerwerbs- und Abrissstreitigkeiten

Startseite >> Ying Ting-Informationen >> Rechtliche Informationen

Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2022-11-10 | Lesezeiten:439

Landenteignung steht im Zusammenhang mit dem Konflikt und Interessenausgleich des Landes, von Kollektiven und Einzelpersonen und hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft. Wenn es nicht richtig gehandhabt wird, wird es zu Massenunfällen kommen und unkalkulierbare Auswirkungen auf die soziale Stabilität haben. Wenn es um die Beilegung von Landerwerbs- und Abrissstreitigkeiten geht, müssen wir uns daher nicht nur auf Gerichtsverfahren verlassen, sondern auch auf das Koordinierungs- und Entscheidungssystem für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten achten, um die landenteigneten Menschen bei der harmonischen Lösung von Landerwerbskonflikten über rechtliche Kanäle anzuleiten.
Das Koordinierungssystem basiert auf Gesetzen, Vorschriften, Regeln und relevanten Richtlinien zur Landbewirtschaftung der nationalen und regionalen Volksregierungen. Dabei wird vor allem die Rechtmäßigkeit des von den Kommunal- und Kreisvolksregierungen festgelegten Landerwerbs-Entschädigungsplans und Umsetzungsprozesses überprüft, wobei auch die Rationalitätsprüfung berücksichtigt wird. Das Koordinierungsprinzip muss den Grundsatz umsetzen, dass die Koordinierung an erster Stelle steht und sich auf die Koordinierung konzentriert. Fälle ohne Koordination können nicht entschieden werden. Auch wenn die Entscheidungsbehörde den Antrag auf Entscheidung annimmt, sollte sie zunächst die Koordinierung organisieren. Das Koordinierungsmeinungsschreiben wird rechtswirksam, nachdem es von beiden Parteien unterzeichnet und vereinbart wurde; Gelingt es der Koordinierung nicht, zu einer einheitlichen Meinung zu gelangen, erfolgt die Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz. Die Einrichtung dieses Systems spiegelt sich hauptsächlich in den folgenden normativen Dokumenten wider:
Absatz 3 von Artikel 25 der „Vorschriften zur Umsetzung des Landverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ (in Kraft gesetzt am 1. Januar 1999) legt fest: „Wenn es Streitigkeiten über den Entschädigungsstandard gibt, wird dieser von der lokalen Volksregierung auf oder über der Kreisebene koordiniert; wenn die Koordinierung fehlschlägt, trifft die Volksregierung, die die Landenteignung genehmigt hat, eine Entscheidung. Streitigkeiten über die Entschädigung für den Landerwerb und die Umsiedlung wird es nicht geben.“ Auswirkungen auf die Umsetzung des Landenteignungsplans haben.“
In Artikel 15 Absatz 1 der „Ankündigungsmaßnahmen für den Landerwerb“ (in Kraft getreten am 1. Januar 2002) des Ministeriums für Land und Ressourcen heißt es: „Wenn es zu Streitigkeiten kommt, weil es nicht gelungen ist, eine Entschädigung oder Umsiedlung gemäß dem Landerwerbsplan und dem gemäß dem Gesetz genehmigten Landerwerbsentschädigungs- und Umsiedlungsplan durchzuführen, muss die kommunale oder Kreisvolksregierung eine Koordinierung durchführen. Wenn die Koordinierung fehlschlägt, trifft die lokale Volksregierung auf der nächsthöheren Ebene eine Urteil.“
Im Jahr 2004 wurde in der „Entscheidung des Staatsrates zur Vertiefung der Reform und strikten Landbewirtschaftung“ (Guofa [2004] Nr. 28) außerdem vorgeschlagen, „die Einrichtung und Verbesserung des Koordinierungs- und Entscheidungsmechanismus für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten zu beschleunigen und die legitimen Rechte und Interessen enteigneter Landwirte und Landnutzer zu schützen“.
Die „Mitteilung des Ministeriums für Land und Ressourcen zur Beschleunigung der Förderung des koordinierten Entscheidungssystems für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten“ (Landou Zifa [2006] Nr. 133) legt außerdem den grundlegenden Inhalt des koordinierten Entscheidungssystems für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten fest, einschließlich der Grundprinzipien des koordinierten Entscheidungssystems für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten, den Umfang der Koordinierung und Entscheidungsfindung, die Grundlage und der Inhalt von Koordinierungs-, Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren, Koordinierungs- und Entscheidungsmechanismen usw. Es erfordert außerdem, dass alle Provinzabteilungen aktiv mit den lokalen Regierungen kommunizieren und sich koordinieren, sich um die Unterstützung der Provinzregierung bemühen und dieses System so schnell wie möglich einrichten. Sie schlägt außerdem die Umsetzung dieses Systems vor und verpflichtet alle Provinzen, bis Ende 2006 „Maßnahmen zur Beilegung von Landerwerbsentschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten“ zu formulieren.
Es ist ersichtlich, dass das Koordinierungs- und Entscheidungssystem für Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten ein spezielles System ist, das durch die „Land Management Law Implementation Regulations“ zur Beilegung von Landerwerbsentschädigungs- und Umsiedlungsstreitigkeiten eingerichtet wurde. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 25 Absatz 3 der „Durchführungsbestimmungen zum Landverwaltungsgesetz“ haben kollektive Wirtschaftsorganisationen und Landwirte die folgenden Rechte auf Entschädigungen für den Landerwerb und Umsiedlungspläne. Rechte: Das Recht, bei Bekanntgabe des vorgeschlagenen Umsiedlungsentschädigungsplans Stellungnahmen abzugeben, das Recht, nach der Genehmigung und Bekanntgabe des Umsiedlungsentschädigungsplans Rechtsbehelfe einzulegen, und bei Streitigkeiten über den Umsiedlungsentschädigungssatz kann zunächst eine Koordinierung mit der Regierung auf oder über der Kreisebene erfolgen. Wenn die Koordinierung fehlschlägt, wird die Volksregierung, die den Landerwerb genehmigt hat, eine Entscheidung treffen. Das Urteil prüft nicht die Rechtmäßigkeit des im Einklang mit dem Gesetz genehmigten Landerwerbs und ersetzt nicht eine erneute behördliche Prüfung und einen Rechtsstreit. Wer mit dem Urteil nicht zufrieden ist, kann auch eine erneute Verwaltungsprüfung oder einen Verwaltungsstreit einreichen.
Obwohl es bei der Lösung von Landerwerbs- und Abrissstreitigkeiten immer noch viele Lücken gibt, spielt die Einrichtung eines koordinierten Gerichtssystems eine wichtige Rolle bei der harmonischen Lösung von Landerwerbs- und Abrisskonflikten. Speziell für die Bearbeitung tatsächlicher Fälle sollten sowohl die Landerwerbs- als auch die Abrissparteien und wir als Landenteigner dieses System im Rahmen der Regierung aktiv und flexibel nutzen, um Landerwerbs-, Entschädigungs- und Umsiedlungsangelegenheiten rechtzeitig und erfolgreich zu lösen.

Verwandte Tags: