Das erstinstanzliche Verwaltungsurteil in einem Fall, in dem der Kläger Wang Moumou und die beklagte Volksregierung des Kreises Yixian wegen Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zur Verwaltungskontrolle beteiligt waren
Volksgericht der Stadt Gaobeidian der Provinz Hebei
Verwaltungsurteil
(2014) Gao Xingchu Zi Nr. 84
Die Klägerin Wang Moumou, weiblich, wurde am 8. Juni 1965 geboren, besitzt die Han-Nationalität und lebt derzeit im Kreis Yixian.
Der bevollmächtigte Vertreter ist Wang Qingfeng, männlich, Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Beijing Shengting.
Der bevollmächtigte Vertreter ist Lu Jianan, männlich, Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Beijing Shengting.
Beklagter ist die Volksregierung des Kreises Yi mit der Adresse Chaoyang West Road, Kreis Yi.
Gesetzlicher Vertreter Liu Jie, männlich, Bezirksrichter.
Der bevollmächtigte Vertreter ist Wang Kunjiang, männlich, Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Hebei Jiapeng.
Der Kläger Wang Moumou reichte am 28. Juli 2014 bei diesem Gericht eine Klage wegen eines Streits mit der beklagten Volksregierung des Kreises Yixian über die Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Verwaltungspflicht ein. Dieses Gericht hat den Fall gemäß dem Gesetz am 28. Juli 2014 angenommen. Nach Annahme des Falls wurde gemäß dem Gesetz ein Kollegialgremium gebildet. Die Verhandlung fand am 8. September 2014 öffentlich statt. Der Kläger, sein Bevollmächtigter und der Bevollmächtigte des Beklagten erschienen vor Gericht, um an dem Rechtsstreit teilzunehmen. Der Prozess in diesem Fall ist nun abgeschlossen.
Der Kläger behauptete, er habe bei der Stadtverwaltung von Gaocun im Landkreis Yixian die Offenlegung von Informationen beantragt, die Stadtverwaltung habe jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geantwortet. Der Kläger reichte bei der Beklagten umgehend einen Verwaltungsprüfungsantrag ein. Am 16. April 2014 schickte der Kläger einen Antrag auf behördliche Überprüfung und andere relevante Materialien an den Beklagten. Am 18. April 2014 wurden die Prüfungsantragsunterlagen von Yang Bochuan in seinem Namen eingereicht und abgeholt. Am 28. April 2014 rief der Beklagte den Anwalt des Klägers und den Bürgermeister der Stadt Gaocun vor, um mit dem Regierungsbüro des Kreises Yixian über den Fortgang des Falles zu sprechen. Allerdings erhielt der Kläger mehr als einen Monat danach keine Antwort. Antrag auf Bestätigung, dass die Unterlassung des Beklagten bei der Verwaltungsprüfung rechtswidrig ist, und Aufforderung an ihn, seine Pflichten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erfüllen.
Der Beklagte argumentierte, dass der Kläger im März 2014 einen Antrag auf Offenlegung von Informationen bei der Volksregierung der Stadt Gaocun gestellt habe und die Offenlegung des mit Zhao Yaonan unterzeichneten Installationsvertrags für das Isolationsnetzwerk sowie der rechtlichen und tatsächlichen Grundlage für die Installation des Isolationsnetzwerks forderte. Nach Erhalt des Antrags war die Volksregierung der Stadt Gaocun davon überzeugt, dass die Informationen, deren Offenlegung sie beantragte, die Interessen eines Dritten betrafen. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 14, Absatz 4 und Artikel 23 der „Bestimmungen der Volksrepublik China zur Offenlegung von Informationen“ hat sie eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme des Dritten Zhao Yaonan herausgegeben. Der Dritte antwortete am 22. März 2014 schriftlich, dass er mit der Offenlegung nicht einverstanden sei. Antrag auf Abweisung der Klage des Klägers.
Nach der Verhandlung wurde festgestellt, dass der Kläger am 17. März 2014 die Offenlegung von Regierungsinformationen per Post an die Volksregierung der Stadt Gaocun, Kreis Yixian, beantragt hatte und diese aufforderte, den am 30. September 2013 mit Zhao Yaonan unterzeichneten Installationsvertrag für das Isolationsnetzwerk sowie die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen für die Installation des Isolationsnetzwerks offenzulegen. Die Volksregierung der Stadt Gaocun antwortete nach Erhalt des Antrags nicht. Am 16. April 2014 reichte der Kläger bei der Beklagten einen Antrag auf erneute verwaltungsrechtliche Überprüfung ein und verlangte eine Bestätigung, dass die Untätigkeit der Volksregierung der Stadt Gaocun bei der Offenlegung von Informationen rechtswidrig war, und wies sie an, die vom Kläger beantragten Regierungsinformationen offenzulegen. Der Antrag auf erneute Prüfung wurde per Post zugestellt und am 18. April 2014 von den Mitarbeitern des Beklagten unterzeichnet. Der Beklagte antwortete nicht innerhalb der gesetzlichen Frist.
Die oben genannten Tatsachen werden durch den Antrag des Klägers auf erneute behördliche Prüfung, die Express-Mailingliste und die Gerichtserklärungen beider Parteien bestätigt.
Dieses Gericht entschied, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 des Verwaltungsüberprüfungsgesetzes der Volksrepublik China die beklagte Volksregierung des Kreises Yixian die rechtliche Befugnis hat, den Antrag des Klägers auf Verwaltungsüberprüfung anzunehmen und eine Verwaltungsüberprüfungsentscheidung zu treffen. Am 18. April 2014 akzeptierte die Beklagte den Antrag des Klägers auf erneute verwaltungsrechtliche Prüfung, versäumte es jedoch, den Inhalt des Antrags des Klägers auf erneute verwaltungsrechtliche Prüfung zu prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist keine verwaltungsrechtliche Entscheidung zu treffen. Dies stellte eine Untätigkeit der Verwaltung dar und die Klage des Klägers sollte unterstützt werden. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 54 (3) des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten der Volksrepublik China lautet das Urteil wie folgt:
Der Beklagte, die Volksregierung des Kreises Yi, wird angewiesen, innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten dieses Urteils seinen gesetzlichen Pflichten zur Verwaltungskontrolle nachzukommen.
Die Prozessannahmegebühr in Höhe von 50 Yuan ist vom Beklagten zu tragen.
Wenn Sie mit diesem Urteil unzufrieden sind, können Sie innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Verkündung des Urteils bei diesem Gericht Berufung einlegen, Kopien entsprechend der Anzahl der gegnerischen Parteien einreichen und beim Mittleren Volksgericht der Stadt Baoding, Provinz Hebei, Berufung einlegen.
Oberster Richter Yin Junhua
Volksgutachter Liu Chunyan
Volksgutachter Ma Xiaochi
8. Oktober 2014
Sekretär Yang Yahui
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