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Gibt es eine Entschädigung für den Abriss illegaler Gebäude? Entschädigungsfragen für illegal abgerissene Gebäude

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2023-08-07 | Lesezeiten:997

Wie wir alle wissen, müssen beim Bau eines Hauses die Vorschriften eingehalten werden und es dürfen keine illegalen Bautätigkeiten stattfinden. Tatsächlich verteilen einige Unternehmen ihre Etagen jedoch aus besseren Interessen. Tatsächlich werden die zusätzlichen Stockwerke abgerissen. Wird es zu diesem Zeitpunkt eine Entschädigung geben?

Ein sechsstöckiges Hotel in Harbin wurde illegal gebaut.

Am 5. Dezember verbreitete ein Internetnutzer die Nachricht, dass das New Gloria Garden Hotel neben dem Flood Control Memorial Tower in der Central Street in Harbin illegal ein drittes Stockwerk hinzugefügt und damit von ursprünglich 6 auf 9 Stockwerke geändert habe. Leider weist das Gebäude an vielen Stellen Risse auf und droht jederzeit einzustürzen. Anwohner haben es drei Jahre lang gemeldet, ohne Ergebnisse.

Einige Internetnutzer gaben bekannt, dass die erste Etage des neuen Gloria Garden Hotels 1996 im „Flat to Slope“-Verfahren gebaut wurde. Im Jahr 2020 baute das Hotel eine weitere zweistöckige Stahlkonstruktion. Obwohl die zuständigen Kommunalbehörden mehrfach den Abriss illegaler Gebäude angeordnet haben, wurden die illegalen Gebäude des New Gloria Garden Hotels bis heute nicht abgerissen.

Gibt es eine Entschädigung für den Abriss illegaler Gebäude?

Der Abriss illegaler Bauten entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und erfordert keine Entschädigung. In manchen Fällen können die abgerissenen Personen jedoch eine entsprechende Entschädigung erhalten.

1. Handelt es sich um ein rechtswidriges Bauwerk, hat der Abrissunternehmer angemessenen Schadensersatz zu leisten, wenn durch den Abriss während des Abbruchs des rechtswidrigen Bauwerks Schäden an den Landnutzungsrechten entstehen. Wenn die Landnutzungsrechte durch Übertragung erlangt werden und der illegale Bauunternehmer die Landübertragungsgebühr bezahlt hat, die Übertragungsfrist jedoch noch nicht abgelaufen ist, muss der Abrissunternehmer die dem Abriss zustehende Person auch für die verursachten Landnutzungseinnahmen entschädigen. Wenn die Landnutzungsrechte durch Zuteilung erlangt werden, darf der Abrissunternehmer diejenigen nicht entschädigen, die das Land für illegale Bauarbeiten nutzen.

2. Eigentum an illegalen Gebäuden kann unabhängig von illegalen Gebäuden bestehen. Sie sind rechtliches Eigentum der illegalen Bauherren und sollten entsprechend dem Gesetz geschützt werden. Während des Abrissprozesses sollten die abgerissenen Haushalte die abgerissenen Menschen zunächst daran erinnern, ihr persönliches Eigentum umzusiedeln und zu schützen. Ergreift der Abrissunternehmer bei der rechtswidrigen Baumaßnahme keine Sicherungsmaßnahmen für das Grundstück und erleidet dadurch ein Schaden für das Eigentum des Abrisses, so kann der Abriss eine entsprechende Entschädigung verlangen.

3. In allgemeinen Fällen illegaler Bauarbeiten können Sie zwar keine Abrissentschädigung erhalten, aber eine Abbruchentschädigung beantragen. Während des Abrissvorgangs hat der Abrissunternehmer aufgrund illegaler Abrissverfahren und -methoden die Rechte der Abgerissenen verletzt, sodass er laut Gesetz für die Verluste entschädigen muss. Werden die Interessen der abgerissenen Personen verletzt, können sie Klage einreichen.



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