Land ist die Überlebensgrundlage der Bauern. Die Enteignung des ländlichen Landes steht im Zusammenhang mit den lebenswichtigen Interessen der Bauernmassen, der sozialen Stabilität und einer stetigen wirtschaftlichen Entwicklung. Daher hängt die Entschädigung für die Enteignung ländlicher Flächen mit dem zukünftigen Leben der Landwirte zusammen. Was genau beinhaltet die Grundstückserwerbsentschädigung und wie wird sie verteilt? Haben verheiratete Frauen, deren Haushaltsanmeldung nicht ausgezogen ist, einen Anspruch auf Teilnahme?
Was genau beinhaltet die Grundstückserwerbsentschädigung?
Gemäß den Bestimmungen des „Landverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“ und anderer Gesetze und Vorschriften umfassen die Entschädigungsgebühren für den Landerwerb:
1. Flächenentschädigung, Umsiedlungszuschuss und Entschädigung für Bodenbefestigungen und Jungpflanzen.
2. Die Landentschädigungsgebühr ist eine Entschädigung für die Investitionen und Einkommensverluste des Landbesitzers auf dem Land aufgrund der Landbeschlagnahme durch den Staat.
3. Gegenstand der Entschädigung ist der Grundstückseigentümer.
4. Bei der Umsiedlungsbeihilfe handelt es sich um eine Subvention, die gewährt wird, nachdem der Staat kollektives Land der Landwirte für Bauzwecke beschlagnahmt hat, um die Lebensprobleme zu lösen, die durch den Verlust von Land an die landwirtschaftliche Bevölkerung entstehen, die auf Land als Hauptproduktionsmittel und Lebensunterhaltsquelle angewiesen ist.
5. Die Entschädigungsgebühr für Jungpflanzen bezieht sich auf die einmalige wirtschaftliche Entschädigungsgebühr für Verluste, die beim Erwerb des Landes durch auf dem erworbenen Land angebaute Pflanzen wie Reis, Weizen, Mais, Kartoffeln, Gemüse usw. verursacht werden.
6. Zu den Entschädigungsgebühren für Bodenbefestigungen gehören die Abbruch- und Wiederherstellungsgebühren für verschiedene oberirdische Gebäude und Bauwerke auf dem erworbenen Grundstück, wie Häuser, Brunnen, Straßen, Rohrleitungen, Wasserkanäle usw., sowie Entschädigungs- oder Fällgebühren für Bäume auf dem erworbenen Grundstück.
Wie werden die Grundstücksentschädigungsgebühren verteilt?
Gemäß Artikel 26 der „Durchführungsbestimmungen des Landverwaltungsgesetzes der Volksrepublik China“:
1. Die Landentschädigungsgebühren gehören den ländlichen kollektiven Wirtschaftsorganisationen.
2. Die Entschädigungsgebühren für Bodenbefestigungen und Jungpflanzen obliegen den Eigentümern von Bodenbefestigungen und Jungpflanzen.
3. Der Umsiedlungszuschuss für den Landerwerb muss zweckgebunden sein und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Werden die umzusiedelnden Personen von ländlichen Gemeinschaftswirtschaftsorganisationen umgesiedelt, wird der Umsiedlungszuschuss an die ländlichen Gemeinschaftswirtschaftsorganisationen gezahlt und von den ländlichen Gemeinschaftswirtschaftsorganisationen verwaltet und genutzt;
4. Bei einer Umsiedlung durch andere Einheiten wird der Umsiedlungszuschuss an die Umsiedlungseinheit gezahlt; Ist eine einheitliche Umsiedlung nicht erforderlich, wird der Umsiedlungszuschuss an die einzelnen Umgesiedelten ausgezahlt oder mit Zustimmung der Umgesiedelten zur Zahlung der Versicherungsprämien der Umgesiedelten verwendet.
Haben verheiratete Frauen, deren Haushaltsregistrierung an ihrem Herkunftsort verbleibt, aber nicht ausgezogen ist, das Recht, sich an der Verteilung der Landausgleichsgelder der kollektiven Wirtschaftsorganisation ihres ursprünglichen Dorfes zu beteiligen?
Dies wird im Einzelfall entschieden:
1. Wenn eine verheiratete Frau aus der kollektiven Wirtschaftsorganisation des Dorfes heraus geheiratet hat und ihre Haushaltsregistrierung noch nicht ausgezogen ist, wenn die kollektive Wirtschaftsorganisation des Dorfes, in dem sie geheiratet hat, das Land kontrahiert hat oder bereits aus anderen Gründen in den Genuss der Einkommensverteilung der kollektiven Wirtschaftsorganisation des Dorfes gekommen ist, in die sie später eingetreten ist, kann sie sich nicht an der Verteilung der Landerwerbsentschädigungsgebühren der ursprünglichen kollektiven Wirtschaftsorganisation beteiligen, da sie nicht von doppelten Vorteilen profitieren kann.
2. Wenn eine verheiratete Frau außerhalb der dörflichen kollektiven Wirtschaftsorganisation geheiratet hat, ihre Haushaltsregistrierung jedoch noch nicht ausgezogen ist und die dörfliche kollektive Wirtschaftsorganisation, in die sie eingeheiratet hat, kein Land erwirbt und nicht in den Genuss der Einkommensverteilung der nachfolgenden dörflichen kollektiven Wirtschaftsorganisation kommt, kann festgestellt werden, dass sie immer noch Mitglied der ursprünglichen kollektiven Wirtschaftsorganisation ist und die gleiche Behandlung wie ein Mitglied der ursprünglichen kollektiven Wirtschaftsorganisation genießen sollte. In diesem Fall kann die dörfliche Wirtschaftsgemeinschaft, in der sich die Haushaltsregistrierung befindet, einer verheirateten Frau nicht willkürlich das Recht entziehen, sich an der Verteilung der Landerwerbsentschädigung zu beteiligen.
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