„Herr Zhang, Ihr Explorationsrecht läuft in drei Monaten ab. Bei einer Verlängerung muss das Explorationsgebiet um 30 % reduziert werden. Was sollten wir Ihrer Meinung nach tun?“ Am anderen Ende der Leitung war Herr Zhang, der Verantwortliche eines Bergbauunternehmens in einer bestimmten Provinz, fassungslos. Er investierte fast 20 Millionen Yuan in die Exploration und fand einen kleinen Erzvorsprung, aber das reichte nicht aus, um die Bergbaurechte zu übertragen. Bei einer Erneuerung wird ein großer Teil der Fläche reduziert; Wenn Sie nicht verlängern, sind mehrere Jahre der Investition umsonst. Diese Situation kommt in Bergbaukreisen nur allzu häufig vor. Artikel 25 des neu überarbeiteten Mineralressourcengesetzes im Jahr 2024 gibt eine klare Antwort: **Explorationsrechte bleiben vorbehalten**. Laienhaft ausgedrückt bedeutet die Beibehaltung der Explorationsrechte, dass die Explorationsergebnisse „pausiert“ werden und nicht aufgrund von Zeitablauf ungültig werden. **Während des Zeitraums, in dem die Explorationsrechte bestehen bleiben, wird die Berechnung der Laufzeit der Explorationsrechte ausgesetzt. ** Gemäß den Bestimmungen von Artikel 25 Absatz 2 des Gesetzes über Bodenschätze kann der Inhaber des Explorationsrechts bei Vorliegen einer der folgenden Umstände die Beibehaltung des Explorationsrechts beantragen, und die ursprüngliche Abteilung für die Übertragung von Bergbaurechten übernimmt dies für ihn: 1. Aus Gründen des **öffentlichen Interesses** kann das Explorationsrecht nicht vorübergehend in ein Bergbaurecht umgewandelt werden. 2. Aufgrund **höherer Gewalt oder anderer besonderer Umstände** sind die Bedingungen für den Bergbau nicht mehr erfüllt. Die „Vorschriften zur Umsetzung des Mineralressourcengesetzes“, die am 15. Juni 2026 in Kraft treten werden, stellen weiter klar, dass der Inhaber der Explorationsrechte während der Aufbewahrungsfrist der Explorationsrechte die Explorationsrechte weder übertragen noch ohne Genehmigung über die Explorationsrechte verfügen darf. Nicht alle Explorationsrechte können für eine Reservierung beantragt werden und es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: **1. Anforderungen an das Explorationsniveau** Gemäß der „Mitteilung des Ministeriums für natürliche Ressourcen zur weiteren Verbesserung der Registrierung und Verwaltung der Exploration und des Bergbaus von Mineralressourcen“ (Verordnung über natürliche Ressourcen [2023] Nr. 4): - Um die Reservierung von ** großen und mittelgroßen Kohle- und großen Nichtkohle-Explorationsrechten ** zu beantragen, müssen ** andere ** Anträge auf Reservierung von Explorationsrechten das ** Explorationsniveau ** erreichen **2. Die Erzvorkommen müssen nachweislich abbaubar sein** Bei der erstmaligen Beantragung des Erhalts von Erkundungsrechten ist eine Beschreibung der Erzkörper einzureichen, die nachweislich im Rahmen der Erkundungsrechte abbaubar sind. Um es einfach auszudrücken: Ihre Explorationsarbeit hat zu bestimmten Ergebnissen geführt und Sie haben eine „Mine“ gefunden, die jedoch aus irgendeinem Grund noch nicht abgebaut werden kann. Dies ist das Problem, das vielen Minenbesitzern die größte Sorge bereitet. **Aufbewahrungszeitraum des Explorationsrechts:** - Der Zeitraum des Explorationsrechts** wird ausgesetzt** (entspricht der „Pause-Taste“) – Es können begrenzte Explorationsaktivitäten durchgeführt werden, aber **Großabbau ist nicht zulässig** – **Das Explorationsrecht kann nicht übertragen werden** Während des Aufbewahrungszeitraums des Explorationsrechts erlischt das Explorationsrecht, wenn **einer der folgenden Umstände eintritt: – Der Inhaber des Explorationsrechts beantragt die Löschung – Keine Beantragung einer Verlängerung nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums – Wird laut Gesetz nicht verlängert Bei der Bearbeitung einer großen Anzahl von Fällen von Explorationsrechten stellte das Bergbaurechtsteam der Anwaltskanzlei Beijing Yingting fest, dass viele Bergbauunternehmen das System zur Aufbewahrung von Explorationsrechten nicht gut genug verstanden und wertvolle Möglichkeiten zur „Lebensverlängerung“ verpasst hatten. **Besonderer Hinweis:** 1. **Der Zeitpunkt der Antragstellung ist sehr wichtig** – Der Vorbehalt des Explorationsrechts sollte innerhalb der Gültigkeitsdauer des Explorationsrechts beantragt werden. Wenn das Explorationsrecht nicht innerhalb des Ablaufdatums angewendet wird, kann das Explorationsrecht erlöschen. 2. **Die Materialvorbereitung muss ausreichend sein** – Es ist notwendig, eine Beschreibung des nachgewiesenen, für den Abbau verfügbaren Erzkörpers, einen zusammenfassenden Bericht über die Explorationsarbeiten, einen Bericht über die Bewertung der Ressourcenreserven und andere Materialien einzureichen. 3. **Auf Richtlinienänderungen ist zu achten.** – Die reservierten Explorationsrechte können aufgrund von Richtlinienänderungen, die zu einer Erhöhung des Umfangs der Explorationsarbeiten führen, und aus anderen Gründen, die nicht zu den Bergbaurechten gehören, nicht auf die Bergbaurechte übertragen werden. Wenn sie weiterhin Explorationsarbeiten durchführen müssen, können sie eine Verlängerung der Explorationsrechte beantragen --- **Anwalt der Anwaltskanzlei Beijing Yuting Liu Jingzhu** > Wenn Sie bei der Beibehaltung, Erneuerung oder Übertragung von Explorationsrechten auf Probleme stoßen, können Sie sich gerne an das professionelle Bergbaurechtsteam der Anwaltskanzlei Beijing Yingtong wenden. Wir bieten professionelle Rechtsberatung und Lösungen basierend auf Ihrer spezifischen Situation. *Wichtige Erinnerung: Dieser Inhalt dient nur als Referenz und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt. *
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