Lao Zhang betreibt seit 20 Jahren eine Kohlemine in Shanxi und wollte kürzlich seine Schürfrechte im Wert von 80 Millionen Yuan übertragen. Nachdem die Nachricht veröffentlicht wurde, traten zwei Unternehmen an die Tür: - Unternehmen A: erwarb direkt die Bergbaurechte und bot 75 Millionen. - Unternehmen B: erwarb 100 % der Anteile des Unternehmens, das die Bergbaurechte im Namen von Lao Zhang hielt, und bot 80 Millionen. „Beteiligungserwerb ist teurer als Vermögenserwerb? Was ist hier der Trick?“ Lao Zhang murmelte. Dies ist eine Multiple-Choice-Frage, mit der viele Eigentümer von Bergbauunternehmen konfrontiert werden: Rechtsanwalt Liu Jingzhu von der Anwaltskanzlei Beijing Yingtong liefert Ihnen eine detaillierte Analyse der Steuerunterschiede bei der Übertragung von Bergbaurechten. **Der Hauptunterschied zwischen den beiden Übertragungsmethoden** Es gibt zwei grundlegende Möglichkeiten, Schürfrechte zu übertragen: **Methode 1: Direkte Übertragung von Schürfrechten (Vermögenserwerb)** besteht darin, die Schürfrechte oder Explorationsrechte direkt von Partei A auf Partei B zu übertragen. Gegenstand der Transaktion sind die Schürfrechte selbst, und was unterzeichnet wird, ist ein Schürfrechte-Übertragungsvertrag. Für die Übertragungsgenehmigung und Änderungsregistrierung ist es notwendig, sich an die Abteilung für natürliche Ressourcen zu wenden. **Methode 2: Eigenkapitalübertragung (Beteiligungserwerb)** besteht darin, das Eigenkapital des Unternehmens zu übertragen, das Bergbaurechte besitzt. Gegenstand der Transaktion ist das Eigenkapital des Unternehmens, es wird ein Eigenkapitalübertragungsvertrag unterzeichnet. Sie müssen sich lediglich an die Industrie- und Handelsabteilung wenden, um die Eigenkapitalveränderung zu registrieren. Die Schürfrechte selbst werden nicht übertragen und sind weiterhin unter dem Namen des ursprünglichen Unternehmens eingetragen. **Steuerunterschied: Nur ein Wort Unterschied, die Steuerlast beträgt Millionen von Dollar** Die Steuerarten und Steuersätze bei den beiden Übertragungsmethoden sind sehr unterschiedlich: **Steuerarten bei der direkten Übertragung von Mineralrechten:** | Steuerart | Steuersatz | Bemerkungen | |------|------|------| Zusätzliche Steuer | 12 % der Mehrwertsteuer | Städtebausteuer 7 % + Bildungsgebührenzuschlag 3 % + örtlicher Bildungsgebührenzuschlag 2 % | | Stempelsteuer | 0,05 % | Dokumente zur Übertragung von Eigentumsrechten | 25 % (Unternehmensübertragung) | Einkünfte aus der Kapitalübertragung sind im steuerpflichtigen Einkommen enthalten | | Einkommensteuer | 20 % (Einzelüberweisung) | Erträge aus der Kapitalübertragung werden mit 20 % ausgezahlt | Gehen Sie davon aus, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Bergbaurechte von Lao Zhang 30 Millionen betragen und der Übertragungspreis 80 Millionen beträgt: **Option 1: Direkte Übertragung der Bergbaurechte** - Transfereinkommen = 80 Millionen - 30 Millionen = 50 Millionen - Körperschaftssteuer = 50 Millionen × 25 % = 12,5 Millionen - Mehrwertsteuer = 80 Millionen ÷ 1,13 × 13 % = 9,21 Millionen - Zusätzliche Steuer = 9,21 Millionen × 12 % = 1,105 Millionen – Stempelsteuer = 80 Millionen × 0,05 % = 40.000 – **Gesamtsteuerbelastung ≈ 22,855 Millionen** **Option 2: Übertragung des Eigenkapitals des Unternehmens, das die Mineralrechte hält** – Transfereinkommen = 80 Millionen – 30 Millionen = 50 Millionen – Körperschaftssteuer = 50 Millionen × 25 % = 12,5 Millionen – Stempelsteuer = 80 Mio. × 0,05 % = 40.000 - **Gesamtsteuerbelastung ≈ 12,54 Mio.** **Fazit: Eigenkapitalübertragung spart etwa 10,315 Mio. Steuern als direkte Übertragung von Schürfrechten! ** **Rechtsanwalt Ying Ting erinnert: Nicht alle Situationen sind für eine Eigenkapitalübertragung geeignet** Rechtsanwalt Liu Jingzhu erinnert daran, dass die Kapitalübertragung zwar eine geringere Steuerbelastung mit sich bringt, aber nicht für alle Situationen geeignet ist: **Risiken der Kapitalübertragung:** 1. **Risiko der Erbschuld**: Wenn das Zielunternehmen versteckte Schulden hat, muss es diese möglicherweise nach der Übertragung tragen; 2. **Historisches Haftungsrisiko**: Historische Probleme wie Umweltstrafen, Sicherheitsverbindlichkeiten, Arbeitskonflikte usw. können verfolgt werden; 3. **Genehmigungsrisiko**: Unter besonderen Umständen, die staatliche Vermögenswerte, ausländische Investitionen usw. betreffen, kann auch die Übertragung von Eigenkapital eine Genehmigung erfordern. **Welche Situationen eignen sich für eine Eigenkapitalübertragung? ** 1. Bei den Vermögenswerten des Zielunternehmens handelt es sich um einfache Vermögenswerte, hauptsächlich um Bergbaurechte. 2. Das Zielunternehmen hat eine saubere Geschichte und keine komplexen Forderungen und Schulden; 3. Der Übertragende ist eine natürliche Person und kann einen Rabatt von 20 % bei der Einkommensteuer erhalten. **Welche Situationen eignen sich für eine direkte Übertragung? ** 1. Das Zielunternehmen hat komplexe Schulden und möchte diese nicht erben; 2. Das Zielunternehmen hat Rechtsstreitigkeiten; 3. Der Übertragende ist ein Unternehmen und muss Kosten vor der Körperschaftssteuer abziehen. Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Steuerplanung für die Übertragung von Mineralrechten und kann Ihnen professionelle Rechtsberatung bieten. (Dieser Artikel dient nur als Referenz. Bitte wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an einen professionellen Anwalt. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.)
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