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Bergbauunternehmen in Anshan, Liaoning, wurden mit Geldstrafen belegt, weil sie Land ohne Lizenz besetzten: Wo verläuft die rote Linie für die Landnutzung durch private Unternehmen?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:1970-01-01 | Lesezeiten:71


Einem Bergbauunternehmen in Anshan in der Provinz Liaoning wurde eine Geldstrafe von 24.000 Obstbäumen auferlegt, weil es Land ohne Lizenz besetzt hatte: Wo ist die rote Linie für die Landnutzung durch private Unternehmen?



1. Rückblick auf aktuelle Ereignisse


Laut mehreren Medienberichten, darunter The Paper, wurde festgestellt, dass Huolong Mining Co., Ltd., eine Tochtergesellschaft der Houying Group in der Stadt Anshan in der Provinz Liaoning, lange Zeit landwirtschaftliche Flächen ohne Lizenz zum Abbau von Eisenerz besetzt und dabei etwa 24.000 Obstbäume in den von Dorfbewohnern beauftragten Obstgärten zerstört hatte.

Kerninformationen zur Veranstaltung:

  • Huolong Mining begann im Jahr 2004 mit dem Bergbau. Seitdem wurde das Bergbaugebiet für eine Fläche von 3.580,5 Acres genehmigt.
  • Etwa 1.800 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche wurden besetzt und zerstört, 24.000 Obstbäume gefällt und dem Erdboden gleichgemacht.
  • Für die Mineralverarbeitungsanlage und das Bürogebäude des Unternehmens (mit einer Fläche von fast 300 Acres) gibt es ebenfalls keine Baugenehmigungsverfahren.
  • Die Dorfbewohner haben alle vier aufeinander folgenden Runden des Verwaltungsverfahrens gewonnen, aber die Regulierungsbehörden haben die Ermittlungen und Strafen noch nicht umgesetzt


Dieser Fall ist ein Weckruf für alle Bergbauunternehmen:Die Landbesetzung ohne Lizenz ist nicht nur mit Verwaltungsstrafen verbunden, sondern kann auch mit hohen zivilrechtlichen Entschädigungen rechnen..


2. Rechtliche Analyse: Rechtsfolgen der Landbesetzung ohne Genehmigung



1. Verwaltungsaufgaben


Gemäß Artikel 77 des Landverwaltungsgesetzes ordnet die Abteilung für natürliche Ressourcen auf oder über der Kreisebene bei illegaler Landbesetzung ohne Genehmigung die Rückgabe des illegal besetzten Landes an, reißt die neu errichteten Gebäude und anderen Einrichtungen auf dem illegal besetzten Land innerhalb einer Frist ab und stellt das Land in seinen ursprünglichen Zustand zurück.

Wenn die Umstände schwerwiegend sind, können Sie außerdem mit Folgendem konfrontiert werden:Beschlagnahme illegaler Gebäude und Geldstrafen (100–1.000 Yuan pro Quadratmeter illegal besetzten Landes).


2. Zivilrechtliche Haftung


In diesem Fall haben die Dorfbewohner eine zivilrechtliche Entschädigung für die zerstörten Obstbäume gefordert. Wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass die Landbesetzung rechtmäßig ist, kann es mit Folgendem rechnen:

  • Obstbaumwertentschädigung
  • Kosten für die Landsanierung
  • Möglicher Verlust verfügbarer Gewinne



3. Risiko einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit


Wenn die Besetzung von Kultur- oder Waldflächen ein bestimmtes Ausmaß erreicht oder schwerwiegende Folgen hat, können die zuständigen Verantwortlichen verdächtigt werdenVerbrechen der illegalen Besetzung landwirtschaftlicher Flächen(Artikel 342 des Strafgesetzes).


3. Typische Fälle: Schlüsselpunkte für den Sieg bei Landnutzungsstreitigkeiten zwischen privaten Unternehmen


[Fall] Ein Bergbauunternehmen in einer Provinz wurde von Dorfbewohnern wegen der Besetzung von Vertragsland verklagt

Sachverhalt: Das Unternehmen besitzt eine Bergbaulizenz, geht jedoch über den Umfang der Lizenz hinaus und besetzt etwa 50 Hektar Land, das von Dorfbewohnern außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz zum Pflanzen von Obstbäumen unter Vertrag genommen wurde.

Urteil: Das Gericht stellte fest, dass die Tatsache, dass das Unternehmen Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs belegte, klar war. Obwohl es über eine Bergbaulizenz verfügte, musste es für den überbelegten Teil dennoch die Haftung für Verstöße übernehmen.

Schiedsrichter-Kern: Der Erwerb einer Bergbaulizenz deckt nicht die rechtmäßige Besetzung aller Oberflächenmerkmale ab. Unternehmensland muss sowohl über eine Bergbaulizenz als auch über eine Landnutzungslizenz verfügen.


4. Juristische Sicht: Vorschläge für Bergbauunternehmen zur vorschriftskonformen Landnutzung


Basierend auf langjähriger praktischer Erfahrung macht der Autor folgende Vorschläge:


1. Achten Sie gleichermaßen auf die Landnutzungsgenehmigung und die Bergbaulizenz


Viele Unternehmen „konzentrieren sich auf Bergbaulizenzen und vernachlässigen Landnutzungsgenehmigungen“. Das ist das größte Missverständnis.Bergbaulizenz ≠ legale Landnutzungsgenehmigung, beides ist unverzichtbar.


2. Der Umfang des Abbaugebiets muss mit dem tatsächlichen Nutzungsumfang übereinstimmen


Überprüfen Sie regelmäßig, ob der tatsächliche Abbauumfang den genehmigten Umfang der Bergbaulizenz überschreitet. Wenn ein Überschuss festgestellt wird, werden die Arbeiten sofort eingestellt und zusätzliche Verfahren durchgeführt.


3. Bergbauflächen bedürfen einer gesonderten Genehmigung


Die „Verordnung zur Durchführung des Bodenschätzgesetzes“ (in Kraft getreten am 15.06.2026) listet Bergbauflächen erstmals als eigenständige Flächenkategorie auf, unterteilt inErkundungslandundLokal entwickeln, müssen gesonderte Genehmigungsverfahren durchlaufen.


4. Für die vorübergehende Landnutzung gelten auch zeitliche Begrenzungsanforderungen


Bei den für die Exploration genutzten Flächen handelt es sich um vorübergehende Flächen, für deren vorübergehende Landnutzung Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel höchstens zwei Jahre und muss nach Ablauf wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.


5. Aufklärung durch private Unternehmen


Vorbeugende Maßnahmen für Risikopunkte ------------------ Regelmäßige Messung und Überprüfung der übermäßigen Landnutzung, Überprüfung des tatsächlichen Umfangs des Bergbaugebiets, fehlende Landnutzungsverfahren, gleichzeitige Bearbeitung von Landnutzungsgenehmigungen und Bergbaulizenzen, vorübergehend überfällige Landnutzung, Erstellung eines Landnutzungszeitraumbuchs, Erneuerung oder Rückgewinnung von Land vor Ablauf, Entschädigung für Landnutzung und Aushandlung von Entschädigungsplänen mit Dorfkollektiven und Auftragnehmern.


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