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Bergbauflächen werden erstmals als eigenständige Flächenkategorie eingestuft und das Problem der Landnutzung für Minenbesitzer dreht sich um.

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:1970-01-01 | Lesezeiten:191

Alle im Bergbau tätigen Chefs wissen, dass Bergbauflächen seit langem mit dem Dilemma der „Identitätsverlegenheit“ konfrontiert sind.

1. Die neuen Regelungen lockern die Situation: Bergbauflächen werden erfolgreich „benannt“

Artikel 45 der „Verordnung zur Umsetzung des Rohstoffgesetzes“, der am 15. Juni 2026 in Kraft tritt, hat wesentliche Änderungen vorgenommen:Bergbauflächen werden offiziell als eigenständige Flächenkategorie eingestuft, unterteilt in Land zur Erkundung von Bodenschätzen und Land zur Ausbeutung von Bodenschätzen.

Konkret drei Kernsysteme etablieren:

1.Klären Sie die Art der Landnutzung: Vorübergehende Landnutzungsvorschriften gelten nicht mehr

2.Vereinfachter Genehmigungsprozess: Die Genehmigungsfrist wurde von durchschnittlich 18 Monaten auf weniger als 6 Monate verkürzt.

3.Reduzierte Grundstückskosten: Der Anteil der vorab hinterlegten Sanierungskosten der ersten Phase wird von 100 % auf 30 % reduziert

2. Praktische Auswirkungen: von Finanzierungshindernissen bis zur Vermögensrevitalisierung

Nachdem der Name des Bergbaulandes „korrigiert“ wurde, werden die Hypothekendarlehen für Bergbaurechte reibungsloser verlaufen und die angespannte Situation der Kapitalketten der Unternehmen wird sich entspannen.

3. Ratschläge des Anwalts

1.Rechtzeitige Ersetzung der Landnutzungsverfahren: Die neuen Regelungen sehen eine einjährige „Übergangsfrist“ vor

2.Standardisierter Landnutzungsumfang: Die Nutzung von Grundstücken über den genehmigten Umfang hinaus kann mit Verwaltungsstrafen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden.

3.Nutzen Sie die Finanzierungspolitik sinnvoll: Rechtzeitige Kommunikation mit Finanzinstituten, um den Wert von Hypothekenvermögen neu zu bewerten


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