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Die Durchführungsbestimmungen des Rohstoffgesetzes werden ab dem 15. Juni vollständig umgestellt und die alten Regelungen werden außer Kraft gesetzt.

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:1970-01-01 | Lesezeiten:100

Am 15. Juni 2026 wurde die Staatsratsverordnung Nr. 839 „Vorschriften zur Umsetzung des Mineralressourcengesetzes“ offiziell umgesetzt und gleichzeitig die sechs alten Vorschriften abgeschafft.

1. Sechs alte Regelungen werden gleichzeitig abgeschafft

Sechs Verwaltungsvorschriften, darunter die „Einzelheiten zur Umsetzung des Mineralressourcengesetzes“ (Staatsratsverordnung Nr. 152 von 1994), die „Maßnahmen zur Registrierung und Verwaltung von Explorationsblöcken für Mineralressourcen“, die „Maßnahmen zur Registrierung und Verwaltung der Ausbeutung von Mineralressourcen“ und die „Maßnahmen zur Verwaltung der Übertragung von Explorations- und Bergbaurechten“, wurden gleichzeitig abgeschafft.

2. Wesentliche Anpassungen der Laufzeit von Explorationsrechten und Bergbaurechten

Gemäß Artikel 16 und 17 der neuen Verordnung:

1.Richtiger Zeitraum der Erkundung: Die Erstgründungsdauer beträgt bis zu 4 Jahre, die Verlängerungsdauer jeweils bis zu 2 Jahre und die Gesamtdauer beträgt nicht mehr als 8 Jahre.

2.Begriff der Bergbaurechte: Abhängig von der Größe des Bergbaugebiets beträgt der längste Zeitraum für große Minen 20 Jahre

3. Verschärfung der Kontrolle über strategische Mineralien

Implementieren Sie eine hierarchische Kontrolle über 36 strategische Mineralien. Strategische Mineralien der Klasse I (Seltene Erden, Wolfram, Lithium usw.) sind für ausländische Investitionen verboten, und private Unternehmen müssen besondere Aufmerksamkeit schenken.

4. Übergangsregelungen

Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen wird es eine 6-monatige Übergangsfrist geben. Unternehmen müssen sich auf Folgendes konzentrieren: Überprüfung der Gültigkeitsdauer von Mineralrechten, Klärung strategischer Mineralrechte, Überprüfung von Hypothekenfinanzierungsverträgen und Selbstkontrolle der Landnutzungskonformität.


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