Vorschriften zum Schutz der Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern der Provinz Hainan
(Angenommen auf der 19. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Vierten Volkskongresses der Provinz Hainan am 14. Januar 2011 und überarbeitet gemäß der „Entscheidung zur Änderung der „Vorschriften zur Festsetzung von Strafgrenzen durch die Regeln der Provinz Hainan“ und zweier anderer Verordnungen auf der 37. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Sechsten Volkskongresses der Provinz Hainan am 27. Juli 2022)
Artikel 1 Um die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern zu schützen, das Geschäftsumfeld der Unternehmen weiter zu verbessern und zu optimieren und die harmonische Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern, werden diese Verordnungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften und in Verbindung mit den tatsächlichen Bedingungen dieser Provinz formuliert.
Artikel 2 Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Unternehmen und Unternehmern, die gemäß dem Gesetz gegründet wurden und im Verwaltungsgebiet dieser Provinz Produktions- und Geschäftstätigkeiten ausüben.
Der in dieser Verordnung verwendete Begriff „Unternehmensbetreiber“ bezieht sich auf die Hauptverantwortliche des Unternehmens, die die Befugnis zum Betrieb und Management des Unternehmens in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt und die Verantwortung für Betrieb und Management übernimmt, einschließlich des gesetzlichen Vertreters, des Vorsitzenden, des Managers und des Direktors eines Unternehmens mit juristischen Personen, Partnern, Fabrikdirektoren, Managern von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie Vermietern, Auftragnehmern und Treuhändern, die das Recht haben, das Unternehmen zu betreiben.
Die in dieser Verordnung genannten Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern beziehen sich auf die Eigentumsrechte und Betriebsrechte von Unternehmen, die Geschäfts- und Verwaltungsrechte, die Unternehmer gemäß dem Gesetz genießen, sowie andere damit verbundene Rechte und Interessen.
Artikel 3 Die Volksregierungen auf allen Ebenen müssen Koordinierungsmechanismen zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern einrichten und verbessern, für die Organisation, Koordinierung und Überwachung relevanter Abteilungen verantwortlich sein, um die Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern im Einklang mit dem Gesetz zu schützen, und Verhaltensweisen verhindern und stoppen, die den legitimen Rechten und Interessen von Unternehmen und Unternehmern schaden.
Die zuständigen Abteilungen der Volksregierungen auf allen Ebenen ergreifen gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften und im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen zum Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Unternehmen und Unternehmer.
Artikel 4 Wenn Unternehmen und Unternehmer Produktions- und Geschäftsaktivitäten durchführen, müssen sie sich an die in Übereinstimmung mit dem Gesetz formulierten Gesetze, Vorschriften, Regeln und Unternehmenssatzungen halten, die soziale Ethik und die Geschäftsethik einhalten, ehrlich und vertrauenswürdig sein, Steuern in Übereinstimmung mit dem Gesetz zahlen, die ökologische Umwelt schützen, natürliche und touristische Ressourcen rational nutzen, die Aufsicht von Regierung und Gesellschaft akzeptieren und soziale Verantwortung übernehmen. Nationale Interessen, gesellschaftliche öffentliche Interessen, die legitimen Rechte und Interessen von Mitarbeitern und anderen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Unternehmen und Unternehmer sollten Geschäftsverwaltungssysteme einrichten und verbessern, Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern in Übereinstimmung mit dem Gesetz abschließen, Tarifverhandlungen führen, Sozialversicherung beantragen und Sozialversicherungsprämien für ihre Arbeitnehmer in Übereinstimmung mit dem Gesetz zahlen, Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen und die legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer schützen.
Artikel 5 Die Personal- und Sozialversicherungsabteilung der Volksregierung der Provinz richtet in Zusammenarbeit mit dem Gewerkschaftsbund der Provinz, dem Ausschuss für die Verwaltung staatlicher Vermögenswerte der Provinz, dem Industrie- und Handelsverband der Provinz (Allgemeine Handelskammer der Provinz) und der Unternehmensvereinigung der Provinz (Vereinigung der Unternehmer der Provinz) einen Konsultationsmechanismus für Arbeitsbeziehungen auf Provinzebene ein. Die Personal- und Sozialversicherungsabteilungen der Kommunal-, Kreis- (Bezirks-) und autonomen Kreisvolksregierungen richten gemeinsam mit Gewerkschaftsorganisationen auf gleicher Ebene, dem Industrie- und Handelsverband (Allgemeine Handelskammer) und anderen Unternehmensvertretern einen Verhandlungsmechanismus für Arbeitsbeziehungen auf gleicher Ebene ein.
Jede repräsentative Partei des Konsultationsmechanismus zu Arbeitsbeziehungen sollte Untersuchungen zu wichtigen Fragen der Verhütung von Arbeitskonflikten, kollektiven Arbeitskonflikten und der Bewältigung von Arbeitsbeziehungsnotfällen durchführen, Lösungen vorschlagen und Harmonie und Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmensbetreibern fördern.
Bei der Anhörung von Fällen von Arbeitsstreitigkeiten sollten Schlichtungsinstitutionen und Justizorgane für Arbeitsstreitigkeiten die Beziehung zwischen der Aufrechterhaltung der normalen Produktion und des normalen Betriebs von Unternehmen und der Verwirklichung der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer, der Förderung harmonischer Arbeitsbeziehungen und der Wahrung der sozialen Stabilität ordnungsgemäß regeln.
Artikel 6 Der Industrie- und Handelsverband (Allgemeine Handelskammer), der Unternehmensverband (Unternehmerverband) und andere Branchenverbände schützen die Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern im Einklang mit dem Gesetz, berücksichtigen die Vorschläge und Anforderungen von Unternehmen und Unternehmern und erbringen Dienstleistungen für Unternehmen und Unternehmer. Leiten Sie Unternehmen und Unternehmer dazu an, mit Integrität zu arbeiten und sich an die Gesetze zu halten, pflegen Sie eine Kultur der Unternehmensintegrität und fördern Sie den Aufbau einer pro-sauberen Beziehung zwischen Regierung und Wirtschaft.
Der Industrie- und Handelsverband (Allgemeine Handelskammer), der Unternehmensverband (Unternehmerverband) und andere Branchenverbände können im Einklang mit dem Gesetz die folgenden Methoden anwenden, um die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern zu schützen:
(1) die Vorschläge und Anforderungen von Unternehmen und Geschäftsbetreibern an die zuständigen staatlichen Stellen melden, Vorschläge und Anforderungen zur Verbesserung des Geschäftsumfelds unterbreiten, die Beziehungen zwischen Mitgliedern und staatlichen Stellen kommunizieren und Dienstleistungen für Unternehmen und Geschäftsbetreiber bereitstellen;
(2) Teilnahme am Mechanismus zur Koordinierung der Arbeitsbeziehungen als Unternehmensvertretungsorganisation gemäß den nationalen und regionalen Vorschriften und Unterstützung der Unternehmen bei der Teilnahme an Konsultationen, Vermittlung, Schlichtung und Gerichtsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten;
(3) Unter der Leitung der Volksregierung auf gleicher Ebene und ihrer zuständigen Abteilungen Notfallpläne und Handhabungsmechanismen für Unternehmen und Unternehmer erstellen;
(4) Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in den Kontaktmechanismen, die von den Volksregierungen der Provinzen, Gemeinden, Kreise und autonomen Kreise und ihren zuständigen Abteilungen eingerichtet wurden;
(5) Akzeptieren Sie die Beauftragung von Unternehmen und Unternehmern, untersuchen Sie relevante Angelegenheiten, die die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen, beschweren Sie sich, melden Sie, legen Sie Berufung ein und beschuldigen Sie sie bei den zuständigen Abteilungen, unterstützen Sie Unternehmen und Unternehmer bei der Beantragung von Anhörungen und einer erneuten behördlichen Prüfung und leiten Sie ein Schiedsverfahren oder einen Rechtsstreit ein;
(6) Unterstützung von Unternehmen bei der Teilnahme am internationalen Marktwettbewerb durch den Einsatz rechtlicher Mittel wie Antidumping, Ausgleichsmaßnahmen oder die Ergreifung von Schutzmaßnahmen;
(7) Akzeptieren Sie die Beauftragung der Volksregierung auf gleicher Ebene und ihrer zuständigen Abteilungen im Einklang mit dem Gesetz und koordinieren und kooperieren Sie mit anderen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wahrung der legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Geschäftsbetrieben.
Artikel 7 Wenn relevante staatliche Behörden lokale Vorschriften, Regierungsvorschriften und andere normative Dokumente formulieren, die die wichtigsten Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern betreffen, holen sie Meinungen und Vorschläge von der Federation of Industry and Commerce (Allgemeine Handelskammer), der Enterprise Federation (Unternehmervereinigung) und anderen Branchenverbänden ein.
Artikel 8 Wenn Unternehmen und Unternehmer oder Industrie- und Handelsverbände (allgemeine Handelskammern), Unternehmensverbände (Unternehmerverbände) und andere Industrieverbände der Ansicht sind, dass normative Dokumente, die von den zuständigen Abteilungen der Volksregierungen von Städten, Landkreisen und autonomen Kreisen formuliert wurden, die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen, können sie empfehlen, dass die zuständigen Abteilungen der Volksregierung auf der nächsthöheren Ebene oder die Volksregierung auf der Überprüfen Sie es auf gleicher Ebene. Wenn sie vertikalen Verwaltungsabteilungen unterhalb der Provinzebene angehören, können sie der Verwaltungsabteilung auf der höheren Ebene Vorschläge unterbreiten.
Wenn Unternehmen und Unternehmer oder der Industrie- und Handelsverband (Allgemeine Handelskammer), der Unternehmerverband (Unternehmerverband) und andere Branchenverbände der Ansicht sind, dass die Volksregierungen der Provinzen, Gemeinden, Kreise und autonomen Kreise sowie die Volksregierungen der Provinzen, Gemeinden, Kreise und autonomen Kreise sowie die Volksregierungen der Provinzen, Gemeinden, Kreise und autonomen Kreise normative Dokumente genehmigt haben, die im Namen der zuständigen Regierungsstellen herausgegeben wurden und gegen die verstoßen Um die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern zu schützen, können sie Überprüfungsempfehlungen an den Ständigen Ausschuss des Volkskongresses richten, der die Befugnis zur Überprüfung hat.
Artikel 9 Die zuständigen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen der Regierung führen die Verwaltungsaufsicht und -verwaltung in Übereinstimmung mit dem Gesetz durch; Ohne die Grundlage von Gesetzen und Verordnungen dürfen keine Bestimmungen getroffen werden, die die Rechte von Unternehmen und Unternehmern beeinträchtigen oder ihre Pflichten erhöhen.
Artikel 10 Staatliche Stellen, Industrie- und Handelsverbände (Allgemeine Handelskammer), Unternehmensverbände (Unternehmerverbände) und andere Industrieverbände sowie deren Mitarbeiter dürfen nicht in die normale Produktions- und Betriebstätigkeit von Unternehmen eingreifen oder die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmensbetreibern verletzen.
Artikel 11 Wenn die Regierung und ihre zuständigen Abteilungen tatsächlich Grundstücke enteignen oder enteignen müssen, für die das Unternehmen das Nutzungsrecht gemäß dem Gesetz erhalten hat, oder Häuser, die das Eigentum und das Recht zur Nutzung gemäß dem Gesetz erhalten haben, aufgrund von Baubedürfnissen im öffentlichen Interesse, sorgen sie für eine angemessene Umsiedlung und entsprechende Entschädigung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staates und dieser Provinz.
Werden die Produktions- und Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens aufgrund seiner Mitarbeit bei Umweltschutz-, Stadtplanungs-, Straßenbau- oder anderen Stadtbauprojekten beeinträchtigt, leisten die Regierung und ihre zuständigen Dienststellen im Einklang mit dem Gesetz eine entsprechende Entschädigung.
Artikel 12 Die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen müssen den Antrag auf Verwaltungslizenzierung und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Produktion und dem Betrieb von Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Gesetz innerhalb der in Gesetzen und Vorschriften festgelegten Frist abschließen. Entsprechen die Bewerbungsunterlagen nicht den Vorschriften, sind die Genehmigungsvoraussetzungen und die zu ergänzenden Unterlagen einmalig schriftlich mitzuteilen; Wird der Antrag bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen nicht bearbeitet, so ist dies schriftlich zu begründen.
Wenn die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen die gemäß dem Gesetz in Kraft getretene Verwaltungslizenz entziehen oder ändern und dadurch Vermögensschäden für das Unternehmen entstehen, ist eine entsprechende Entschädigung gemäß dem Gesetz zu leisten.
Artikel 13 Die Volksregierungen auf allen Ebenen leisten bei der Koordinierung der Überwachung und Inspektion durch die Strafverfolgungsbehörden gute Arbeit. Wenn Strafverfolgungsbehörden und Inspektionen von Unternehmen gleichzeitig durchgeführt werden können, müssen sie ihre zuständigen Aufsichts- und Managementabteilungen für die Durchführung von Fusionen oder gemeinsamen Inspektionen organisieren.
Die zuständigen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen der Regierung informieren die zuständigen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen über Entscheidungen über Verwaltungslizenzen, Verwaltungsstrafen, Verwaltungszwangsmaßnahmen und die relevanten Situationen der Überwachung und Inspektion durch die Strafverfolgungsbehörden und speichern sie in Akten zur Einsichtnahme durch das inspizierte Unternehmen.
Artikel 14 Wenn die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen die Strafverfolgungsüberwachung und -inspektion von Unternehmen durchführen, müssen die Unternehmen aktiv an der Inspektion mitwirken. Das Unternehmen hat das Recht, dies unter folgenden Umständen abzulehnen:
(1) Es gibt weniger als zwei Polizeibeamte;
(2) Versäumnis, gültige Strafverfolgungsdokumente vorzulegen;
(3) Unterlassene Ausstellung von Aufsichts- und Inspektionsdokumenten der Strafverfolgungsbehörden;
(4) Es gibt keine klaren Punkte für die Überwachung und Inspektion durch die Strafverfolgungsbehörden;
(5) Es gibt keine klare rechtliche oder regulatorische Grundlage.
Wenn aufgrund von Notfallinspektionen keine Überwachungs- und Inspektionsdokumente der Strafverfolgungsbehörden ausgestellt werden können, müssen diese von den zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen unverzüglich nachgereicht werden.
In den im ersten Absatz dieses Artikels festgelegten Überwachungs- und Inspektionsdokumenten der Strafverfolgungsbehörden sind die Inspektionsgrundlage, die Inspektionsgegenstände, die Inspektionsfrist, das Inspektionspersonal und seine verantwortlichen Personen aufgeführt und mit dem offiziellen Siegel der Abteilung versehen.
Artikel 15 Die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen führen Inspektionen, Inspektionen, Quarantänen und Tests an den von Unternehmen hergestellten und betriebenen Produkten und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften durch und erheben keine Gebühren. Die Anzahl der entnommenen Proben darf die durch technische Normen und Normvorgaben geforderte Menge nicht überschreiten.
Produkte, die durch Inspektion, Quarantäne und Tests als qualifiziert zertifiziert wurden, müssen innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf des Zeitraums zurückgegeben werden; Sofern eine Rückgabe nicht oder nicht vollständig möglich ist oder der ursprüngliche Zustand nicht wiederhergestellt werden kann, ist eine Entschädigung in Höhe des Neuwertes zu leisten. Sofern der Probeneinkauf nach den einschlägigen nationalen Vorschriften erforderlich ist, gelten diese Vorschriften. Ausgenommen sind jedoch illegale Produkte und sonstige Bestimmungen von Gesetzen und Vorschriften.
Artikel 16 Die von den zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsbehörden gegen Unternehmen und Unternehmer verhängten Verwaltungsstrafen müssen eine Rechtsgrundlage haben und im Einklang mit den gesetzlichen Verfahren durchgeführt werden.
Vor der Verhängung von Verwaltungsstrafen gegen Unternehmen und Unternehmer wegen rechtswidriger Handlungen informieren die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen die Parteien über die Fakten, Gründe und Grundlagen der Verwaltungsstrafen sowie über die Rechte, die den Parteien im Einklang mit dem Gesetz zustehen, und hören sich die Erklärungen und Verteidigungen der Parteien an; Bevor es über verwaltungsrechtliche Sanktionen wie die Anordnung einer Produktions- und Betriebseinstellung eines Unternehmens, den Entzug seiner Lizenz oder die Verhängung einer relativ hohen Geldbuße entscheidet, muss es das Unternehmen über sein Recht informieren, eine Anhörung zu beantragen. Wenn das Unternehmen eine Anhörung beantragt, organisiert die Verwaltungsbehörde eine Anhörung im Einklang mit dem Gesetz.
Wenn Strafverfolgungsbeamte vor Ort Bußgelder gemäß dem Gesetz einziehen, müssen sie eine Bußgeldquittung ausstellen, die einheitlich von der Finanzabteilung der Provinz ausgestellt wird; Wird kein Bußgeldbeleg ausgestellt, der einheitlich von der Finanzabteilung der Provinz ausgestellt wird, hat die betroffene Partei das Recht, die Zahlung des Bußgeldes zu verweigern.
Artikel 17 Die zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilungen müssen bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren von Unternehmen die folgenden Bestimmungen strikt einhalten:
(1) Verwaltungsgebühren und Gebührennormen für Unternehmen richten sich nach den Gesetzen, Verordnungen und Verordnungen der nationalen Finanz- und Preisbehörden und der Landesvolksregierung;
(2) Ladepunkte, Ladestandards, Ladethemen, Ladebasis, Ladeumfang, Ladegegenstände usw. sind an einer gut sichtbaren Stelle des Ladeplatzes bekannt zu geben;
(3) Wenn ein Unternehmen Gebühren erhebt, müssen die Mitarbeiter der zuständigen staatlichen Aufsichts- und Verwaltungsabteilung die Verwaltungsbescheinigung und eine Kopie der Gebührenerlaubnis vorlegen, die Grundlage der Gebührenerhebung angeben, die von der Finanzabteilung der Volksregierung auf oder über der Provinzebene entsprechend der Finanzzugehörigkeit einheitlich gedruckten Verwaltungsgebührenbescheinigungen verwenden und die Gebührenpositionen, den Gebührenbetrag, die Gebühreneinheit und den Namen der Gebührenpflichtigen wahrheitsgemäß ausfüllen;
(4) Die Gebühren dürfen die im Standardkatalog der Ladegegenstände angegebenen Ladegegenstände, Ladenormen und Ladebereiche nicht überschreiten;
(5) Es dürfen keine weiteren Gebühren erhoben werden, außer für Artikel, die nach Gesetzen und Vorschriften gebührenpflichtig sind.
Wird entgegen den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes eine Gebühr erhoben, steht dem Unternehmen ein Ablehnungsrecht zu.
Artikel 18 Unternehmen und Gewerbetreibende können auf eigene Faust oder über den Industrie- und Handelsverband (Allgemeine Handelskammer), den Unternehmerverband (Unternehmerverband) und andere Branchenverbände bei den zuständigen Behörden Handlungen melden, sich beschweren, Berufung einlegen oder Anklage erheben, wenn sie ihre legitimen Rechte und Interessen verletzen.
Jede Einheit oder Einzelperson hat das Recht, Verhaltensweisen zu melden und sich darüber zu beschweren, die die Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen.
Die zuständigen Abteilungen geben innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Berichte oder Beschwerden Bearbeitungsmeinungen ab oder übermitteln sie zur Bearbeitung an die entsprechenden zuständigen Abteilungen und schützen echte Informanten und Beschwerdeführer im Einklang mit dem Gesetz.
Artikel 19 Die Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Justizorgane müssen den Sachverhalt umgehend untersuchen und gemeldete Fälle, an denen Unternehmen und Unternehmer beteiligt sind, in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandeln.
Wenn Unternehmen und Unternehmer aufgrund der Fälschung von Tatsachen, falscher Anschuldigungen und Komplotte misshandelt werden, sollten die Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden, die die Misshandlung begangen haben, rechtzeitig Korrekturen vornehmen, um die Auswirkungen zu beseitigen.
Artikel 20: Förderung und Unterstützung der sozialen Überwachung von Verhaltensweisen, die die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen.
Nachrichtenmedien sollten sich an Gesetze, Vorschriften, einschlägige Bestimmungen und Berufsethik halten, bei der Öffentlichkeitsarbeit gute Arbeit leisten, um die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern zu schützen, und objektive und faire Berichte über Verhaltensweisen erstellen, die die Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen.
Artikel 21 Verstoßen staatliche Stellen und ihre Mitarbeiter gegen die Bestimmungen dieser Verordnung und verletzen die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern, ordnet die zuständige Behörde ihnen die Korrektur und die Rückgabe des illegal eingezogenen Eigentums an; der direkt verantwortliche Verantwortliche und andere direkt verantwortliche Personen werden nach dem Gesetz bestraft; wird ein Schaden verursacht, so haften sie nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem Gesetz geahndet.
Artikel 22 Wenn staatliche Behörden und ihre Mitarbeiter ihren gesetzlichen Pflichten nicht oder gewissenhaft nachkommen, sich Beschwerden, Anschuldigungen oder Berichten, die die legitimen Rechte und Interessen von Unternehmen und Unternehmern verletzen, entziehen, sie verzögern, unterdrücken oder deren Untersuchung verweigern oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Einheiten oder Einzelpersonen ergreifen, die Beschwerden, Anschuldigungen oder Berichte einreichen, werden sie von der zuständigen Behörde angewiesen, Korrekturen vorzunehmen; Der direkt verantwortliche Verantwortliche und das andere direkt verantwortliche Personal werden gemäß dem Gesetz bestraft. Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortung nach dem Gesetz verfolgt.
Artikel 23 Wenn ein Mitarbeiter einer staatlichen Behörde Unternehmenseigentum erbittet oder annimmt, relevante Ausgaben einbehält, unterschlägt oder privat verteilt oder andere Vorteile anstrebt, wird er oder sie gemäß dem Gesetz bestraft; Liegt eine Straftat vor, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem Gesetz geahndet.
Artikel 24 Durch Gesetze und Verordnungen zugelassene Organisationen mit der Aufgabe, öffentliche Angelegenheiten zu verwalten, unterliegen den Bestimmungen dieser Verordnung über die Verwaltungsaufsicht und die Verwaltungsabteilungen.
Artikel 25 Der Schutz der legitimen Rechte und Interessen von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, öffentlichen Institutionen und Betreibern, die die Unternehmensführung durchführen, sowie einzelner Industrie- und Gewerbehaushalte wird unter Bezugnahme auf diese Verordnung umgesetzt.
Artikel 26 Diese Verordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.
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