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Beruht die Mitteilung über die Anordnung des Abrisses innerhalb einer Frist auf Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes zum Abriss illegaler Gebäude?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-13 | Lesezeiten:1309

Zhang rief heute an und teilte ihm mit, dass sie eine „Mitteilung über die Anordnung zum Abriss innerhalb einer Frist“ erhalten hätten, in der er aufgefordert werde, das illegale Gebäude innerhalb einer Frist abzureißen. Viele von der Enteignung Betroffene haben solche Bescheide erhalten. Welche Bestimmungen enthält das Stadt- und Landplanungsgesetz?

Was genau ist Artikel 64 des „Stadt- und Landplanungsgesetzes“? Wie ist es festgelegt und wie ist es zu interpretieren? Warum werden die Strafen für Abriss und illegale Bauarbeiten in städtischen und ländlichen Gebieten gemäß Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes festgelegt? „Gemäß Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes ordnet die Abteilung für Stadt- und Landplanung der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene an, dass die Bauarbeiten eingestellt werden, wenn keine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben eingeholt wird oder der Bau nicht gemäß den Bestimmungen der Baugenehmigung für ein Bauvorhaben durchgeführt wird.“

Beruht die Mitteilung über die Anordnung des Abrisses innerhalb einer Frist auf Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes zum Abriss illegaler Gebäude?


Kommt Ihnen dieser Satz bekannt vor? Viele Menschen, die Bußgeldbescheide wegen illegaler Bauarbeiten erhalten haben, haben diesen Satz gesehen. In diesem Gesetz und diesen Vorschriften gibt es drei Punkte: 1. Die Projektplanungsgenehmigung ist fehlerhaft oder der Bau wird nicht in Übereinstimmung mit der Bauprojektplanungsgenehmigung durchgeführt. 2. Die städtische und ländliche Planungsabteilung der Volksregierung auf oder über der Kreisebene; 3. Der Bau wird gestoppt. Viele Leute sehen diesen Bußgeldbescheid und denken, dass wir die Bauprojektplanungsgenehmigung nicht erhalten haben, da die nationalen Gesetze und Vorschriften es vorschreiben. Ohne Genehmigung handelt es sich um einen Verstoß, und Verstöße müssen beseitigt werden. Die Logik scheint richtig zu sein.

Beruht die Mitteilung über die Anordnung des Abrisses innerhalb einer Frist auf Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes zum Abriss illegaler Gebäude?


Aber es gibt noch einen weiteren Satz in Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes. Einheiten, die Abbruchverstöße anzeigen, „ignorieren“ diese häufig bewusst. Werfen wir einen Blick auf den Satz, den sie ignorieren: „Wenn Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können, um die Auswirkungen auf die Umsetzung des Plans zu beseitigen, werden Korrekturen innerhalb einer Frist vorgenommen und eine Geldstrafe von 5 bis 10 % der Bauprojektkosten verhängt.“ Diejenigen, die nicht korrigiert werden können, werden innerhalb einer Frist abgerissen, und diejenigen, die nicht abgerissen werden können, werden beschlagnahmt, außerdem kann eine Geldstrafe von bis zu 10 % verhängt werden.

Beruht die Mitteilung über die Anordnung des Abrisses innerhalb einer Frist auf Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes zum Abriss illegaler Gebäude?


Warum werden viele „Bescheide, die den Abriss innerhalb einer Frist anordnen“ selektiv ignoriert?

Artikel 64 des Stadt- und Landplanungsgesetzes

Wenn die Bauprojektplanungslizenz nicht eingeholt wird oder der Bau nicht gemäß den Bestimmungen der Bauprojektplanungslizenz durchgeführt wird, ordnet die Abteilung für Stadt- und Landplanung der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene an, dass der Bau gestoppt wird; Wenn Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können, um die Auswirkungen auf die Umsetzung des Plans zu beseitigen, müssen Korrekturen innerhalb einer Frist vorgenommen werden, und es wird eine Geldstrafe von mindestens 5 % und höchstens 10 % der Kosten des Bauprojekts verhängt. Können keine Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Auswirkungen ergriffen werden, ist das Bauwerk innerhalb einer Frist abzureißen. Wenn es nicht abgerissen werden kann, werden die physischen Güter oder illegalen Einkünfte beschlagnahmt und es kann eine Geldstrafe von höchstens 10 % der Kosten des Bauprojekts verhängt werden.

Der Abriss steht vor der Tür. Haben Sie die „Mitteilung zur fristgerechten Anordnung des Abrisses“ erhalten?


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