Vorstellung einer Anwaltskanzlei Mehr》

Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

Personal einer Anwaltskanzlei Mehr》
Besuchsadresse Mehr》

Die Unterzeichnung dieser 4 Arten von Abriss- und Umsiedlungsentschädigungsvereinbarungen ist ungültig!

Startseite >> Ying Ting-Informationen >> Rechtliche Informationen

Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-05-21 | Lesezeiten:565

Artikeleinleitung: Gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften handelt es sich bei der Abbruch- und Umsiedlungsentschädigungsvereinbarung um einen Verwaltungsvertrag. Die Unterzeichnung dieser vier Arten von Abriss- und Umsiedlungsentschädigungsvereinbarungen ist ungültig. Lassen Sie uns über dieses Thema sprechen.

1. Auf den Abbruch- und Umsiedlungsentschädigungsvertrag anwendbares Recht

(1) Bei der Abrissentschädigungs- und Umsiedlungsvereinbarung handelt es sich um eine zwischen dem Abrissunternehmer, der abgerissenen Person und dem Mieter geschlossene Vereinbarung zur Klärung der Rechte und Pflichten bei der Abrissentschädigung und Umsiedlung von Häusern. Es handelt sich um einen Verwaltungsvertrag, der die bürgerlichen Rechte und Pflichten zwischen den Abrissparteien regelt. Anwendbar auf relevante Gesetze wie das Verwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsüberprüfungsgesetz und die Verordnungen über die Enteignung und Entschädigung staatseigener Grundstücke und Häuser. Da eine Vereinbarung auch ein Vertrag ist, gelten auch bestimmte Bestimmungen des Vertragsrechts.

(2) Artikel 11 der „Auslegung des Obersten Volksgerichtshofs zu mehreren Fragen der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest:

Zur Verwirklichung öffentlicher Interessen oder Ziele der Verwaltungsführung schließen Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben mit Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen Vereinbarungen über verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten, die unter die Verwaltungsvereinbarung nach § 12 Abs. 1 Nr. 11 des Verwaltungsstreitgesetzes fallen. Wenn Bürger, juristische Personen oder andere Organisationen Verwaltungsklagen bezüglich der folgenden Verwaltungsvereinbarungen einreichen, wird das Volksgericht diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen annehmen.

1. Franchisevertrag der Regierung;

2. Entschädigungsvereinbarung für die Enteignung von Grundstücken, Häusern usw.;

3. Sonstige Verwaltungsvereinbarungen.

(3) Artikel 15 der „Auslegung des Obersten Volksgerichtshofs zu mehreren Fragen der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes der Volksrepublik China“ legt fest:

Wenn der Kläger geltend macht, dass der Beklagte seine gesetzeskonforme Leistung nicht erfüllt, den Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt oder den Vertrag einseitig ändert oder kündigt, kann das Volksgericht auf der Grundlage der Ansprüche des Klägers eine Entscheidung treffen, die die Gültigkeit des Vertrags bestätigt, den Beklagten dazu anweist, den Vertrag weiterhin zu erfüllen, und den konkreten Inhalt der weiteren Leistung klarstellen; Wenn das Yingting-Gericht der Ansicht ist, dass der Beklagte nicht in der Lage ist, seine Leistung fortzusetzen, oder dass die fortgesetzte Leistung keine praktische Bedeutung hat, ordnet es dem Beklagten an, entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen; Wenn dadurch dem Kläger ein Schaden entsteht, ordnet es den Beklagten zum Schadensersatz an.

1. Wenn der Kläger beantragt, den Vertrag zu kündigen oder die Ungültigkeit des Vertrags zu bestätigen, und die Gründe dafür stichhaltig sind, wird das Urteil zur Kündigung des Vertrags oder zur Bestätigung der Ungültigkeit des Vertrags erlassen und die Angelegenheit wird in Übereinstimmung mit dem Vertragsgesetz und anderen relevanten Rechtsvorschriften behandelt.

2. Wenn der Beklagte den Vertrag aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aus anderen rechtlichen Gründen einseitig ändert oder kündigt und dem Kläger dadurch ein Schaden entsteht, wird der Beklagte zum Schadensersatz verurteilt.

Die Unterzeichnung dieser 4 Arten von Abriss- und Umsiedlungsentschädigungsvereinbarungen ist ungültig!


2. Unter welchen Umständen ist die unterzeichnete Abriss-Entschädigungsvereinbarung ungültig?

(1) Ying Ting ist der Ansicht, dass es sich bei der Abriss-Entschädigungsvereinbarung um eine zivilrechtliche Vereinbarung handelt, die zwischen dem Abriss und der zerstörten Person über die Abriss- und Umsiedlungsentschädigung getroffen wurde. Eine gültige zivilrechtliche Vereinbarung ist durch das Gesetz geschützt, während eine ungültige zivilrechtliche Vereinbarung nicht durch das Gesetz geschützt ist.

(2) Eine ungültige Abbruchvereinbarung bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen der Abbruchpartei und der abgerissenen Person, die nicht den Bestimmungen nationaler Gesetze und Vorschriften entspricht und von den zuständigen, gesetzlich vorgeschriebenen Stellen als ungültig bestätigt wird. Ab dem Datum der Vereinbarung entfaltet sie keine rechtliche Bindungskraft mehr.

Ich unterzeichnete eine Abriss- und Umsiedlungsentschädigungsvereinbarung, stellte jedoch später fest, dass die Entschädigung zu gering war. Kann ich den Vertrag kündigen?

Gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und örtlichen Vorschriften unseres Landes umfassen die Umstände, die zur Ungültigkeit des Abbruchvertrags führen, hauptsächlich die folgenden Kategorien:

1. Der vom Abrissunternehmer, der nicht über das Bürgerrecht zum Abriss verfügt, und der abgerissenen Person unterzeichnete Abrissvertrag ist ungültig; Die vom Abrissunternehmer und den Parteien, die nicht am Abriss beteiligt sind, unterzeichnete Abbruchvereinbarung ist ungültig.

2. Der Abbruchvertrag, der von einem Agenten unterzeichnet wurde, der die behördliche Befugnis überschreitet oder über keine behördliche Befugnis verfügt, ist ungültig.

3. Handelt es sich bei der abzureißenden Person um eine nicht geschäftsfähige Person oder handelt es sich bei der abzureißenden Person um eine eingeschränkt geschäftsfähige Person, ist der mit dem Abrissunternehmer geschlossene Abrissvertrag ungültig.

4. Die Abbruchvereinbarung verstößt gegen Gesetze und Vorschriften und sollte als ungültig angesehen werden. Hierzu zählen vor allem die folgenden Situationen:

(1) Der Abbruchvertrag entspricht nicht den Bestimmungen einschlägiger Genehmigungsunterlagen. Der Abrissunternehmer muss das Haus und seine Anbauten in strikter Übereinstimmung mit den genehmigten Rechtsdokumenten, dem Abrissumfang und der Fristenplanung sowie dem Abrissplan abreißen. Entspricht der Inhalt nicht den Bestimmungen des Dokumentenplans, ist die Vereinbarung ungültig.

(2) Der Abrissprozess und die damit verbundenen Umsiedlungsfragen entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen zum Abriss.


Verwandte Tags: