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Einführung in die Standards für die Enteignung und Entschädigungsvereinbarungen für ländliche Grundstücke und Häuser – Yingting Lawyers Group

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2022-11-11 | Lesezeiten:343

Für die Enteignung und Entschädigung ländlicher Grundstücke und Häuser sowie für die Verwaltung von Hausabrissen werden Gebühren erhoben, die auf dem Umfang des städtischen Abrisses basieren und höchstens 0,5–1 % der Entschädigungs- und Umsiedlungskosten für Hausabrisse betragen. Detaillierte Gebührenspezifikationen werden von den Preis- und Finanzabteilungen jeder Provinz, autonomen Region und Gemeinde direkt unter der Zentralregierung formuliert. In der Entschädigungsvereinbarung für den Erwerb ländlicher Grundstücke ist festgelegt, dass die Verwaltungsabteilung zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren für den Hausabriss keine weiteren Gebühren wie Abbruchgenehmigungen erheben darf. Die Abbruchverwaltungsabteilung, deren finanzieller Betrag den Geschäftsausgaben zugewiesen wird, darf keine Abbruchverwaltungsgebühren erheben. Die von der Finanzabteilung auf allen Ebenen der Hausabbruchverwaltungsabteilung zugewiesenen Geschäftsausgaben dürfen aufgrund dieser „Mitteilung“ nicht reduziert oder eingestellt werden.

Die Verwaltungsabteilungen für Hausabrisse in jeder Stadt müssen bei der Preisabteilung eine administrative Ladelizenz beantragen und die von der Finanzabteilung einheitlich gedruckten Laderechnungen verwenden. Für die Einnahmen aus Gebühren werden die entsprechenden Regeln für die Verwaltung außerbudgetärer Mittel umgesetzt, besondere Finanzkonten geführt und zweckgebundene Mittel für besondere Zwecke verwendet. Preisabteilungen und Finanzabteilungen auf allen Ebenen müssen die Überwachung und Inspektion der Ladeeinheiten verstärken, und diejenigen, die gegen die Regeln verstoßen, illegal Gebühren erheben und wahllos Geld ausgeben, müssen gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften untersucht und bestraft werden. Standards für Entschädigungen bei Hausabriss und Entschädigungen bei Grundstückserwerb und -abriss.

Vergütungsvorgaben für Landerwerb und -abbruch im ländlichen Raum

Der Zweck und die Baufläche des abgerissenen Hauses werden in der Regel durch die Eigentumsbescheinigung Dorf bestimmtGehöftMaßgebend sind die Aufzeichnungen im Nutzungsschein bzw. Baugenehmigungsdokument. Wenn die Aufzeichnung nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmt, außer bei illegalen Bauarbeiten, sollte die tatsächliche Situation Vorrang haben.

Frist für Entschädigung und Neuansiedlung:

1. Wenn bei der Ankündigung des Grundstückserwerbs die Baugenehmigung vorliegt und der Bau des neuen Hauses abgeschlossen ist, wird das neue Haus entschädigt, und das alte Haus, das abgerissen werden sollte, aber nicht abgerissen wurde, wird nicht entschädigt. Wenn bei der Ankündigung des Grundstückserwerbs die Baugenehmigung vorliegt, der Bau des neuen Hauses jedoch noch nicht abgeschlossen ist, sollte der Bau des Hauses sofort gestoppt werden und die konkrete Entschädigungshöhe ausgehandelt und vereinbart werden;

2. Werden provisorische Bauten innerhalb der vereinbarten Frist abgerissen, kann eine angemessene Entschädigung geleistet werden.

Die Entschädigungsvereinbarung für den Hausabbruch bezieht sich auf die Entschädigung, die der Abrissunternehmer dem Eigentümer des abgerissenen Hauses gemäß den Regeln der „Urban House Demolition Management Regulations“ gewährt. Die Art der Entschädigung für den Abriss kann eine Geldentschädigung oder ein Tausch von Eigentumsrechten am Haus sein. Die „Verordnung über die Verwaltung städtischer Hausabrisse“ wurde abgeschafft. Es basiert auf den „Vorschriften über die Enteignung und Entschädigung von Häusern auf staatseigenem Land“, die auf der 141. Exekutivsitzung des Staatsrates am 19. Januar 2011 verabschiedet und am 20. Januar 2011 von Wen Jiabao unterzeichnet wurden.

Die finanzielle Entschädigung bemisst sich nach dem aktuellen Preis der Fläche, auf der sich das abzureißende Haus befindet. Der Tausch von Hauseigentumsrechten erfordert, dass der Abrisser und der Abgerissene den Preis des Hauses und des Umsiedlungshauses begleichen. Je nach Bedarf der abgerissenen Personen kann ein Austausch an einem anderen Ort oder am gleichen Ort erfolgen.

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