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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2019-09-03 | Lesezeiten:378
Derzeit wird in China die Arbeit zur Bestätigung der Landrechte mit großem Eifer durchgeführt. Als erstes Versuchsgebiet haben die Landwirte bereits schnellstmöglich die entsprechenden Unterlagen zur Bestätigung der Landrechte erhalten. Allerdings gibt es auch viele Probleme bei der Bestätigung von Landrechten, insbesondere die Vererbung von Fundamenten, Abrissentschädigungen und andere Themen stehen im Vordergrund. Es ist bekannt, dass viele Menschen zuvor ihre Haushaltsregistrierung auf dem Land auf eine städtische Haushaltsregistrierung umgestellt haben, um in städtischen Gebieten Zuschüsse zu erhalten, oder aus Gründen wie Arbeit oder Studium. Wie wir wissen, handelt es sich bei einer Stiftung um gemeinschaftlich bewirtschaftetes Land, das von ländlichen Landwirten oder Selbstständigen als Wohnsitz genutzt wird. Es dient der Deckung des Wohnbedarfs der Landwirte und wird ihnen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Tatsächlich nutzen Landwirte bei der Zerstörung ländlicher Gebiete in der Regel die Selbstverwaltung, um „Personen, die aus ihrer Haushaltsregistrierung ausgezogen sind“, die Enteignungs- und Entschädigungsrechte zu entziehen, und in tatsächlichen Fällen gibt es tatsächlich viele „Personen, die aus ihrer Haushaltsregistrierung ausgezogen sind“, die keine Entschädigung für die Enteignung erhalten können. Können Landwirte, die nicht mehr über eine Registrierung ländlicher Haushalte verfügen, angesichts dieser Situation eine Abrissentschädigung erhalten, wenn die Gebäude auf ihren Fundamenten abgerissen werden?

1. Entschädigung für Befestigungen am Fundament
Im „Landverwaltungsgesetz“ heißt es: „Um die Interessen der Öffentlichkeit zu wahren, kann die Regierung Land enteignen oder enteignen und im Einklang mit dem Gesetz nutzen und eine Entschädigung leisten.“ „Nach der Landenteignung ist eine Entschädigung auf der Grundlage der ursprünglichen Nutzung des enteigneten Landes zu leisten.“ Im Vermögensgesetz heißt es: „Um den Bedürfnissen der Allgemeinheit gerecht zu werden, können Gemeinschaftsgrundstücke, Gebäude im Eigentum von Einheiten und Einzelpersonen sowie andere Immobilien im gesetzlich zulässigen Umfang und gemäß den gesetzlichen Verfahren enteignet werden.“
Bei der Enteignung von Kollektivgrundstücken sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Enteignungsentschädigungen, Umsiedlungsentschädigungen, Entschädigungen für Bodenbefestigungen und Ernten usw. zu leisten. Die soziale Absicherung der umgesiedelten Landwirte muss gewährleistet sein, damit ihre Lebensqualität gewährleistet ist und ihre berechtigten Interessen gewahrt bleiben. Werden Gebäude und sonstige Liegenschaften von Einheiten und Einzelpersonen enteignet, ist nach Maßgabe des Gesetzes eine entsprechende Entschädigung zu leisten, damit die berechtigten Interessen der abgerissenen Haushaltungen gewahrt werden können; Bei der Enteignung von Privathäusern muss das Wohnumfeld der abgerissenen Haushalte gewährleistet sein. "

Generell gilt, dass bei auf Fundamenten errichteten Häusern Erdbefestigungen vergütet werden. Diese Entschädigung ist unabhängig von der Art der Haushaltsanmeldung. Unabhängig von der Art der Haushaltsanmeldung, ob es sich um eine ländliche Haushaltsanmeldung oder eine städtische Haushaltsanmeldung handelt, können Sie, sofern es einen rechtmäßigen Hauseigentümer oder Erben gibt, eine Hausabrissentschädigung erhalten.
2. Entschädigung für Gehöftland
Entschädigungen für ländliche Stiftungen und Entschädigungen für Hausabrisse sind getrennte Entschädigungen. „Gesonderte Entschädigung“ bedeutet, dass die Stiftungsentschädigung von der Entschädigung für Pfändungen auf der Stiftung getrennt ist. Die Vergütung der Stiftung gehört dem Landkollektiv und wird vom Dorfkollektiv verteilt. Das bestehende Landverwaltungsgesetz sieht vor, dass die Vergütungsmethode für Stiftungen von der Verwaltungsabteilung auf der Grundlage der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten festgelegt wird. Es gibt grob zwei Arten von Situationen: Die erste ist die finanzielle Entschädigung; die andere ist die Ersatzentschädigung, also auch die Bereitstellung zusätzlicher Stiftungen.

Zum Beispiel: „Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Abbruchs städtischer Grundstücke in Peking“ erfordern: „Abgerissene Häuser können durch eine finanzielle Entschädigung oder zugewiesene Häuser entschädigt werden, und Fundamente können auch bereitgestellt werden, wenn die Bedingungen dies zulassen.“ Der Stiftungsentschädigungspreis basiert auf den vorherrschenden lokalen Immobilienpreisen, und die Regionalregierung trifft Gesamtentscheidungen auf der Grundlage der Überprüfungspreise für allgemeine Gewerbewohnungen in einem bestimmten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums, städtebaulicher Pläne usw. Die beim Abriss ermittelte Größe des Fundaments bedarf einer gesetzlichen Genehmigung und darf den Kontrollumfang nicht überschreiten.
Unter der Umstellung von Häusern auf neue Preise versteht man die Neuanpassung abgerissener Fundamente an neue Durchschnittspreise innerhalb eines bestimmten Zeitraums und innerhalb einer bestimmten Spanne. Die lokale Regierung legt die Kontrollstandards auf der Grundlage der Bedingungen von Landhäusern im oben genannten Bereich fest und kontrolliert sie im Allgemeinen auf etwa 400–700 Yuan pro Quadratmeter. Die zugewiesene Fläche für jeden Haushalt wird auf 100–150 Quadratmeter begrenzt. Die lokale Regierung legt den endgültigen Standard auf der Grundlage der wirtschaftlichen Lage und der Unterbringungsbedingungen der Landwirte in der Region fest. Daher dürfen Stiftungsentschädigung und Hausentschädigung bei Grundstückserwerb und -abriss nicht verwechselt werden. Das bedeutet nicht, dass, wenn das Haus entschädigt wird, auch das Fundament nicht entschädigt werden muss.
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