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Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...

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Wie läuft der Grundstückserwerb und -abriss ab?

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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2022-11-10 | Lesezeiten:301

Grundlegender Prozess: Landerwerbsantrag → Richtlinienüberprüfung → Vermessung und Abgrenzung → Freigabe der Voranmeldung zum Landerwerb → Untersuchung des Landerwerbs → Untersuchung der Sozialversicherungslage → Überprüfung des Sozialversicherungsplans → Organisation einer Anhörung zum Landerwerb → Genehmigung des Landerwerbs → Zahlung der Genehmigungsgebühr
Bei der Landenteignung handelt es sich im Wesentlichen um die zwangsweise Beschlagnahmung von Land, das sich im Gemeinschaftseigentum von Landwirten befindet, gemäß den gesetzlichen Verfahren durch den Staat aus Gründen des öffentlichen Interesses und eine einmalige finanzielle Entschädigung für das beschlagnahmte Land (einschließlich Grundeigentümer, Inhaber von Nutzungsrechten und Bauträger von Grundstücksverträgen, Auftragnehmer, Subunternehmer usw.) gemäß den Entschädigungsstandards, und einige müssen bei Bedarf auch für die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsvermittlung sorgen. Im Allgemeinen kann eine Zwangsenteignung auf Grundstücken durchgeführt werden, die sich im Gemeinschaftseigentum von Landwirten befinden, sofern dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Um kultiviertes Land zu schützen, kontrolliert China jedoch streng die Umwandlung von kultiviertem Land in nicht kultiviertes Land. Bei der Landenteignung handelt es sich im Wesentlichen um die Zwangsenteignung von Land, das sich im Gemeinschaftseigentum von Landwirten gemäß den gesetzlichen Verfahren befindet, und zwar aus Gründen des öffentlichen Interesses durch den Staat. Dabei wird dem requirierten Land (einschließlich Landeigentümern, Nutzungsrechtsinhabern und Landvertragsentwicklern, Auftragnehmern, Subunternehmern usw.) eine einmalige finanzielle Entschädigung gemäß den Entschädigungsstandards gewährt. Einige müssen bei Bedarf auch die erforderliche Arbeitsvermittlung anbieten.
Rechtsgrundlage:
Artikel 22 des Landverwaltungsgesetzes
Kapitel 8 der Ausführungsbestimmungen zum Landverwaltungsgesetz
Artikel 16 der „Ankündigungsmaßnahmen für den Landerwerb“

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