Die Anwaltskanzlei Beijing Yingtong konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Schutz der Rechte und Interessen privater Unternehmen. Wir haben viele Fälle zum Schutz von Unternehmensrechten in der Rechtspraxis zum Schutz von Rechten in den Bereichen natürliche Ressourcen, Bergbau, Land, Gewässer, territorialer Raum, Unternehmensbeteiligung, Strafverteidigung, Fabrikabriss, Umweltschutzabschaltung, Verbot und Urlaub usw. vertreten, einschließlich groß angelegter Immobilien ...
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Autor des Artikels:Yingting Lawyers Group | Aktualisierungszeit:2026-05-27 | Lesezeiten:199
Chef Zhang betreibt seit mehr als zehn Jahren ein Kohlebergwerk in der Inneren Mongolei und seine Bergbaurechte sind Hunderte Millionen wert. Doch jedes Mal, wenn er zur Bank geht, um einen Kredit aufzunehmen, schüttelt der Banker den Kopf: „Bergbaurechte? Das ist nicht einfach zu bewerten und kann nicht verpfändet werden. Man könnte sich genauso gut eine Immobilie besorgen.“
Die missliche Lage von Boss Zhang ist ein häufiges Problem unzähliger privater Minenbesitzer – sie besitzen Minen, können sie aber nicht in Geld umwandeln.
Aber diese Situation wird sich bald ändern.
Am 20. Mai 2026 verkündete der Staatsrat offiziell die „Verordnung zur Umsetzung des Bodenschätzegesetzes“ und stellte klar, dass ab dem 15. Juni Schürfrechte als Nießbrauchsrechte gesetzeskonform zur Finanzierung verpfändet werden können. Das bedeutet, dass Minenbosse endlich ihre Schürfrechte nutzen können, um Bankkredite zu erhalten, genau wie sie Immobilienhypotheken nutzen!
Schritt 1: Bestätigen Sie, dass die „physische Untersuchung“ der Mineralrechte qualifiziert ist
Um Ihre Schürfrechte zu verpfänden, müssen Sie zunächst über ein „sauberes“ Recht verfügen – die Zertifikate sind vollständig, innerhalb der Gültigkeitsdauer und es dürfen keine Rechtemängel vorliegen. Bevor eine Bank einen Kredit bewilligt, prüft sie vor allem drei Dinge: Gibt es noch offene Erlöse aus der Überweisung? Wurden die Ökosanierungsgebühren rechtzeitig abgeschafft? Gibt es Klagen oder Streitigkeiten über die Mineralrechte?
Sollte eines dieser Probleme bestehen, kann der Kredit abgelehnt werden. Daher wird empfohlen, vor der Beleihung eine „umfassende körperliche Untersuchung“ der Mineralrechte durchzuführen.
Schritt 2: Erstellen Sie einen professionellen Bewertungsbericht
Die Bank ist kein Fadenwurm im Magen des Minenbesitzers. Sie benötigen ein professionelles Wertgutachten, um den Wert Ihrer Schürfrechte zu bestätigen. Dieser Evaluierungsbericht kann nicht von irgendeiner Agentur erstellt werden. Dies muss von einer professionellen Agentur mit Qualifikationen zur Bewertung von Bergbaurechten durchgeführt werden.
Zu den Bewertungsinhalten gehören: Ressourcenreserven, Erzgehalt, Abbaubedingungen, Marktpreistrends usw. Je detaillierter und professioneller der Bericht, desto eher sind Banken zur Kreditvergabe bereit.
Schritt 3: Vertrag unterzeichnen und registrieren
Nachdem das Gutachten bestanden wurde, ist der nächste Schritt die Unterzeichnung des Hypothekenvertrags. Beachten! Mit der Vertragsunterzeichnung ist der Vertrag noch nicht beendet – die Hypothek muss bei der Bodenschätze registriert werden, damit das Hypothekenrecht offiziell wirksam wird.
Gemäß den „Vorschriften zur Umsetzung des Mineralressourcengesetzes“ sollten sich beide Parteien nach der Unterzeichnung eines Hypothekenvertrags für Bergbaurechte an die Registrierungsbehörde wenden, um den Vertrag, den Bewertungsbericht und andere Materialien einzureichen und zu registrieren. Wer sich nicht registriert hat, darf nicht gegen gutgläubige Dritte kämpfen.
Die Verabschiedung der „Verordnung zur Umsetzung des Bodenschätzgesetzes“ ist zweifellos ein großer Vorteil für private Bergbauunternehmen. Doch bevor man sich freut, gibt es ein paar „Gruben“, die es zu vermeiden gilt:
1. Transfererlöse können nicht geschuldet werden.Sollte der Erlös aus der Schürfrechtsübertragung im Rückstand sein, kann die Hypothekenanmeldung erst nach vollständiger Bezahlung der Zahlung bearbeitet werden. Dies ist so, als ob die Hypothekenzahlung eingestellt wird und die Bank die Auktion jederzeit zurückhalten kann.
2. Eine ökologische Sanierung muss vorhanden sein.In den Vorschriften ist eindeutig festgelegt, dass die Kosten für die ökologische Sanierung auf einem Sonderkonto angelegt und separat ausgewiesen werden müssen und nicht gepfändet, eingefroren oder zugewiesen werden dürfen. Wenn Sie nicht über die Mittel für Reparaturen verfügen, kann auch Ihre Hypothek schiefgehen.
3. Die Evaluierungsstelle muss qualifiziert sein.Der Markt ist gemischt und einige Bewertungsagenturen verfügen überhaupt nicht über die Qualifikation, Bergbaurechte zu bewerten. Wenn Sie ihren Bericht nutzen, um bei der Bank einen Kredit aufzunehmen, werden Sie wahrscheinlich abgelehnt, was eine Zeit- und Geldverschwendung darstellt.
4. Achten Sie auf die Hypothekenlaufzeit.Grundsätzlich darf die Dauer der Verpfändung von Schürfrechten die Restlaufzeit der Schürfrechte nicht überschreiten. Der Hypothekenwert von Schürfrechten, die demnächst auslaufen, wird stark reduziert.
Die Hypothekenfinanzierung für Bergbaurechte ist eine neue Sache, und Sie werden während des Umsetzungsprozesses sicherlich auf verschiedene Probleme stoßen: Wie wählt man eine Bewertungsagentur aus? Wie unterschreibe ich einen Hypothekenvertrag? Wie läuft das Registrierungsverfahren ab? Was tun bei Schwierigkeiten seitens der Bank?
Wenn Sie während des Hypothekenfinanzierungsprozesses für Bergbaurechte auf Probleme stoßen, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei Yingting. Unser Bergbaurechtsteam konzentriert sich seit vielen Jahren auf den Bereich der Bergbaurechte und hat einer Vielzahl von Bergbauunternehmen bei der Lösung rechtlicher Probleme wie Finanzierung, Fusionen und Übernahmen sowie Compliance geholfen.
Denken Sie daran: Die politischen Dividenden kommen, aber Chancen sind nur denen vorbehalten, die vorbereitet sind.
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