# Ist Ihr Bergbaurecht in den Augen der Bank ein „toter Vermögenswert“? Von heute an betreibt Boss Zhang seit mehr als zehn Jahren ein Kohlebergwerk in der Inneren Mongolei. Der Wert der Schürfrechte beträgt mindestens 200 Millionen. Aber jedes Mal, wenn ich zur Bank gehe, um einen Kredit mit Bergbaurechtszertifikat zu beantragen, schüttelt der Banker den Kopf: „Mineralrechte sind schwer zu bewerten und zu veräußern, und wir können sie nicht nehmen.“ Chef Zhang ist verwirrt: „Meine Schürfrechte sind offensichtlich echtes Gold und Silber, warum werden sie also zu einem Stück Altpapier, wenn sie bei der Bank ankommen?“ Dieses Problem, das seit vielen Jahren unzählige Chefs von Bergbauunternehmen beschäftigt, hat mit der offiziellen Umsetzung des neu überarbeiteten „Mineralressourcengesetzes“ am 1. Juli 2025 endlich eine klare Antwort. **Mineralrechte: Der Sprung von der „Identitätsbescheinigung“ zur „Eigentumsrechtsbescheinigung“** Am 8. November 2024 überprüfte und genehmigte die 12. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses das neue Gesetz über Bodenschätze und führte erstmals ein System zur Registrierung von Eigentumsrechten für Bergbaurechte ein. Was bedeutet das? Vereinfacht ausgedrückt besitzen Schürfrechte offiziell die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Eigentumsrechte – sie können eingetragen, übertragen und verpfändet werden. Artikel 22 des neuen „Mineralressourcengesetzes“ legt klar fest: „Die Errichtung, Änderung, Übertragung, Verpfändung und Aufhebung von Schürfrechten werden nach der gesetzeskonformen Registrierung wirksam; ohne Registrierung sind sie nicht wirksam.“ Dieser Artikel löst das Kernproblem, das Bergbauunternehmen seit langem beschäftigt: Die Hypothekenrechte von Bergbaurechten haben endlich eine klare Rechtsgrundlage. **Die Bank erkennt die Schürfrechte nicht an? Die neuen Vorschriften sehen Folgendes vor: ** Zuvor waren Banken nicht bereit, Hypotheken für Mineralrechte anzunehmen, hauptsächlich weil die Art der Registrierung von Mineralrechten unklar war. Nach dem alten Gesetz handelte es sich bei der Registrierung von Schürfrechten eher um eine „behördliche Genehmigung“ als um eine „Veröffentlichung von Eigentumsrechten“. Die Sorge der Banken ist: Können die Schürfrechte im Falle von Forderungsausfällen versteigert werden? Ist es das Geld wert? Das neue Gesetz ändert diese Situation völlig. Im Juli 2025 gab das Ministerium für natürliche Ressourcen die „Leitlinien zur befristeten Dienstleistung für die Registrierung von Bergbaurechtshypotheken“ heraus, in denen der spezifische Prozess der Hypothekenregistrierung klargestellt wurde: 1. **Gemeinsamer Antrag**: Die Hypothekenregistrierung erfordert einen gemeinsamen Antrag sowohl des Mineralrechtsinhabers (Hypothekengebers) als auch der Bank (Hypothekennehmer); 2. **Fünf Materialien einreichen**: Registrierungsantrag, Geschäftslizenzen beider Parteien, Bergbaurechtszertifikate, Hauptgläubigerrechtsvertrag und Hypothekenvertrag; 3. **20 Arbeitstage für die Bearbeitung**: Ab dem Datum der Annahme trifft die Abteilung für natürliche Ressourcen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Registrierungsentscheidung; 4. **Kostenlose Registrierung**: Für den gesamten Vorgang fallen keine Gebühren an. Nach Abschluss der Registrierung kann die Bank den Hypothekenbrief auf dem Schürfrechtszertifikat einsehen, einschließlich des Hypothekengläubigers, der Hypothekenhöhe, des Gültigkeitsdatums und weiterer Informationen. was bedeutet das? Die Bedenken der Bank wurden völlig ausgeräumt – Mineralrechtshypotheken könnten endlich genauso „gerechtfertigt“ sein wie Immobilienhypotheken. **Erinnerung des Anwalts Ying Ting** Rechtsanwalt Liu Jingzhu von der Anwaltskanzlei Ying Ting in Peking erinnert alle Leiter von Bergbauunternehmen daran: Obwohl die Richtlinien für Hypothekendarlehen für Mineralrechte liberalisiert wurden, müssen bei der Umsetzung noch die folgenden Punkte beachtet werden: - **Ob die Mineralrechte selbst fehlerhaft sind**: Wenn die Mineralrechte beschlagnahmt werden, es zu Eigentumsstreitigkeiten kommt oder die Übertragungserlöse nicht rechtzeitig gezahlt werden, wird die Bank die Hypothek wahrscheinlich ablehnen; - **Ob die Mine über tatsächliche Abbaubedingungen verfügt**: Obwohl einige Mineralrechte von hohem Wert sind, sind sie aufgrund der roten Linien des Umweltschutzes und des Mangels an sicheren Produktionsbedingungen tatsächlich schwierig zu entsorgen; - **Die Bedingungen des Hypothekenvertrags müssen vereinheitlicht werden**: Die Höhe der Rechte des Hauptgläubigers, die Hypothekenlaufzeit, der Garantieumfang und andere Bedingungen müssen klar vereinbart werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie sich darauf vorbereiten, einen Kredit mit Schürfrechten zu beantragen, empfiehlt es sich, einen professionellen Anwalt zu konsultieren, um die „Hypothekenfähigkeit“ der Schürfrechte zu beurteilen, um nicht umsonst bei der Bank zu landen. **Bergbauunternehmen mit Finanzierungsbedarf, was sollten sie jetzt tun? **Nach der Umsetzung des neuen Gesetzes wurde der politische Kanal für Hypothekendarlehen für Mineralrechte vollständig geöffnet. Allerdings ist die Situation jedes Bergbauunternehmens unterschiedlich. Die Art des Minerals, der Umfang, die Dauer der Abbaurechte und ob es historische Probleme gibt, wirken sich alle auf die Durchführbarkeit von Hypothekendarlehen aus. Wenn Sie Bedarf an der Finanzierung von Schürfrechten haben, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei Beijing Yuting. Das Rechtsteam von Liu Jingzhu bietet Ihnen umfassende Rechtsdienstleistungen für Hypothekendarlehen für Mineralrechte, von der Materialvorbereitung bis zur Registrierung, um Ihre Finanzierungsprobleme aus einer Hand zu lösen. (Dieser Artikel dient nur als Referenz. Bitte wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an einen professionellen Anwalt. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar.)
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